Feuerwehr

Im Hamburger Abendblatt vom 11. Dezember 2000 erhob der damalige Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Hannover, Claus Lange, schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Bahn AG. Demnach hält sich die Bahn nicht an eine Vereinbarung mit den Bundesländern, wonach die Bahn für die notwendige technische Ausstattung der Feuerwehren sorgen will. Es fehlten auch Feuerwehrpläne für Tunnel und Bahnhöfe. In einer Sendung von NDR 4 Info vom 26. Juli 2001 wurden diese Vorwürfe wiederholt. Nach wie vor komme die Deutsche Bahn AG ihrer Verpflichtung nicht nach, die Feuerwehren so auszurüsten, dass diese bei Zugunglücken bzw. bei Zugunfällen auf Bahnhöfen und in Tunneln die mögliche Hilfe leisten können.

Ich frage den Senat:

1. Welche Vereinbarungen hat die Deutsche Bahn AG mit den Bundesländern im einzelnen getroffen?

Zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG (DB AG) haben die Innenminister/-senatoren der Länder mit der DB AG eine Vereinbarung abgeschlossen, die mit der Unterzeichnung durch die DB AG am 7. August 1998 in Kraft getreten ist.

2. a) Ist die Deutsche Bahn AG in Hamburg diesen Vereinbarungen nachgekommen?

b) Wenn nein, was wird der Senat tun, um die Deutsche Bahn AG zum Einhalten dieser Vereinbarungen zu bewegen?

Zur Umsetzung der Vereinbarung war eine Länderarbeitsgruppe eingesetzt worden, in der Hamburg vertreten war. Aufgrund schwieriger Abstimmungsprozesse in der Länderarbeitsgruppe konnte die DB AG bis heute nicht alle der getroffenen Vereinbarungen umsetzen.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat die DB AG mit Schreiben vom 17. Mai 2001 aufgefordert, das vereinbarte bahnspezifische Gerät den Feuerwehren kurzfristig zu übergeben.

3. Für welche Hamburger Bahnhöfe und Tunnel existieren aktuelle Feuerwehrpläne der Deutschen Bahn AG?

Für Bahnhöfe/Haltepunkte und Notausstiege im Bereich der Tunnelanlagen sind von der DB AG erstellte Feuerwehrpläne vorhanden.

Feuerwehrpläne für die Fernbahnhöfe Hauptbahnhof, Altona und Dammtor werden seitens der DB AG zur Zeit erarbeitet.

4. a) Hat die Hamburger Feuerwehr das nötige schwere Gerät, um z. B. im Falle eines ICEUnglückes möglichst schnell die Waggons zu öffnen und Verwundete zu bergen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Die bei der Feuerwehr vorhandenen Einsatzmittel sind für die zu erwartenden Maßnahmen im allgemeinen ausreichend. Um die Rettung von Personen bei Bahnunfällen zu erleichtern, hat die DB AG gemäß der Ländervereinbarung bahnspezifisches Gerät für die Technische Hilfeleistung der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Zur Zeit werden bundesweit die Zahlen erhoben. Mit der Beschaffung soll laut DB AG Ende 2001 begonnen werden.

Im übrigen hält die DB AG spezielles und schweres Gerät vor. Die Fristen für die Bereitstellung im Einsatzfall sind in der Ländervereinbarung geregelt.

5. Welche Rettungsübungen hat es seit dem Unglück von Eschede gemeinsam mit Bahn und Feuerwehr in Hamburg gegeben?

Rettungsübungen fanden wie folgt statt:

­ in der Tunnelanlage der S-Bahn am 8. Oktober 1999,

­ im Gleisbereich der Fernbahn am 8. Juli 2000.

6. Wie beurteilt die Hamburger Feuerwehr das Ergebnis dieser Übungen?

Das Ergebnis war zufriedenstellend.

7. Falls es solche Übungen nicht gegeben hat, was gedenkt der Senat zu tun, um für die Fahrgäste der Deutschen Bahn AG die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten?

Entfällt.

8. a) Hat es seit dem Unglück von Eschede Gespräche des Senats bezüglich der Fahrgastsicherheit mit der Deutschen Bahn AG und der Feuerwehr gegeben? Wann und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

Die Gespräche sind im Rahmen der unter 2. genannten Länderarbeitsgruppe geführt worden. Insbesondere die Eindringmöglichkeiten der Hilfskräfte in verunglückte Eisenbahnwaggons sind untersucht worden. Aufgrund dieser Untersuchung wurde festgelegt, welches bahnspezifische Gerät die DB AG den Feuerwehren für die Rettung und Technische Hilfeleistung bei Eisenbahnunfällen bereitzustellen hat.