Kreditnehmer

4. Zur Gewährleistung weiterer Versorgungszusagen nach Maßgabe des Hamburgischen Ruhegeldgesetzes in seiner jeweiligen Fassung zugunsten

a) der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen

b) der Stiftungen öffentlichen Rechts Hamburger Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Museum für Völkerkunde, Museum für Hamburgische Geschichte, Altonaer Museum, Helms-Museum und Museum der Arbeit und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

c) der Deichtorhallen-Ausstellungs d) der Tourismus-Zentrale Hamburg (TZH)

e) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)

­ Körperschaft des öffentlichen Rechts -

f) der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. bis zur Höhe von insgesamt 8,336 Mio. Euro.

5. Zur Abgabe von Freihalteerklärungen gegenüber Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern, die nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzieren,

­ für Urlaubsrückstellungen bis zur Höhe von insgesamt 7,1 Mio. Euro

­ für Rückstellungen für das zeitanteilige 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) bis zur Höhe von insgesamt 1,2 Mio. Euro Nummer 4

Zur betriebswirtschaftlichen Absicherung der Versorgungsverbindlichkeiten aus nach Maßgabe des Hamburgischen Ruhegeldgesetzes erteilten Versorgungszusagen zugunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus von ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erworbenen unverfallbaren und verfallbaren Versorgungsanwartschaften soll jeweils eine Garantieerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben werden.

Die Ermittlung der Beträge erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten.

Die Höhe des Gesamtbetrages dieser Ermächtigung zur Gewährleistung weiterer Versorgungszusagen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten, voraussichtlich erforderlichen Beträgen: zu a) Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen bis zur Höhe von 1,8 Mio. Euro zu b) Stiftungen öffentlichen Rechts gem. § 18 Absatz 4 Hamburgisches Museumsstiftungsgesetz bis zur Höhe von 0,5 Mio. Euro zu c) Deichtorhallen-Ausstellungs bis zur Höhe von 36 000 Euro zu d) Tourismus-Zentrale Hamburg (TZH) bis zur Höhe von 0,4 Mio. Euro zu e) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)

­ Körperschaft des öffentlichen Rechts ­ bis zur Höhe von 5,2 Mio. Euro zu f) Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. bis zur Höhe von 0,4 Mio. Euro Nummer 5

Bei Zuwendungsempfängern, die nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzieren, ergibt sich die Notwendigkeit, für Urlaubsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf das nächste Jahr übertragen werden, in der Bilanz werthaltige Rückstellungen zu bilden. Dies gilt z. B. für die Film Förderung Hamburg Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen, Deichtorhallen-Ausstellungs Stiftungen Museen, staatliche Bühnen sowie Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft Hamburger Werkstatt Zebra e.V., Altonaer Arbeitsförderungsgesellschaft und Elbe Werkstätten Darüber hinaus ist bei den staatlichen Bühnen aufgrund eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres (1. August bis 31. Juli des Folgejahres) das zeitanteilige 13. Gehalt (Weihnachtsgeld) per 31. Juli zu passivieren.

Die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen kann auch durch eine Freihalteerklärung des Zuwendungsgebers erreicht werden.

6. Zur Gewährleistung von Zusagen zum Ausgleich von Mietausfällen, unterlassenen Schönheitsreparaturen und Wohnungsschäden im Rahmen des Projekts Jugend & Wohnen und Wohnraum für ambulant betreutes Wohnen zugunsten der Johann Daniel Lawaetz Stadtentwicklungs bis zur Höhe von 0,5 Mio. Euro.

7. Zur Absicherung der den öffentlich-rechtlichen Stiftungen Hamburger Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Museum für Völkerkunde, Museum für Hamburgische Geschichte, Altonaer Museum, Helms-Museum und Museum der Arbeit überlassenen Leihgaben von Kunstwerken bis zur Höhe von insgesamt 250 Mio. Euro.

8. Zugunsten der Deichtorhallen-Ausstellungs bis zur Höhe von 75 Mio. Euro zur Abdeckung von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen bei Ausstellungsleihgaben.

9. Zugunsten der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt bis zur Höhe von 20 Mio. Euro zur Absicherung ausgeliehener Wohnungsbauförderungsmittel bei besonderen Wohnungsbauförderungsmaßnahmen.

Die Ermächtigungen der Haushaltsbeschlüsse 2000 und 2001 gelten weiter, soweit in einem dieser Jahre im Einzelfall in Aussicht gestellte Sicherheitsleistungen vertraglich noch nicht übernommen worden sind.

Nummer 6

Die Johann Daniel Lawaetz Stadtentwicklungs (Lawaetz) wird durch die BSJB im Rahmen des Projektes Jugend & Wohnen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Projekt hat die Versorgung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die aus der Erziehungshilfe entlassen werden können, mit Wohnraum zum Ziel. Zu diesem Zweck soll die Lawaetz Belegungsrechte über einen längeren Zeitraum von den Wohnungsunternehmen erwerben. Die Verträge zwischen der Lawaetz und den Wohnungsunternehmen haben eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Wohnungsunternehmen verlangen dabei eine Kostenübernahmeverpflichtung für eventuell anfallende Mietrückstände und für von Mietern verursachte Schäden in der Wohnung. Die Kostenübernahmeverpflichtung der Lawaetz ist dabei auf maximal 2500 Euro pro Fall begrenzt. Für einen 10-Jahreszeitraum wird eine Risikosumme von rund 0,5 Mio. Euro kalkuliert. Die Lawaetz kann dieses Risiko nicht tragen; es bedarf daher einer verbindlichen Garantie durch die BSJB.

Als weiteres Projekt ist die Beschaffung von Wohnraum für ambulant betreutes Wohnen nach § 30 KJHG geplant. Die Lawaetz soll hier ihr Know how auf Basis der oben genannten Konditionen einsetzen, um Wohnraum, der dann von einem Träger der Jugendhilfe betreut wird, für ältere Jugendliche und junge Volljährige zu akquirieren. Hierdurch soll in geeigneten Fällen eine stationäre Hilfe zur Erziehung vermieden werden.

Nummer 7

Entsprechend dem Grundsatz der Selbstversicherung bei der Ausleihe von Ausstellungsstücken an Museen ist aufgrund der üblichen ­ das gesetzliche Haftungsrisiko übersteigenden - besonderen Haftungsbedingungen eine Ermächtigung zur Übernahme einer Garantieverpflichtung nötig, um den erweiterten Haftungsbedingungen wie bei Versicherungen entsprechen zu können und gleichzeitig dadurch die infolge des ständigen Wertzuwachses bei den Kunstgegenständen und des damit verbundenen höheren Haftungsrisikos steigenden Versicherungskosten zu vermeiden.

Die Ermächtigung kann bis zum Höchstbetrag auch revolvierend in Anspruch genommen werden.

Nummer 8

Bei der Deichtorhallen-Ausstellungs handelt es sich um einen staatlichen Ausstellungsbetrieb in privatrechtlicher Form. Er soll hinsichtlich der Haftungsübernahme bei Ausstellungsleihgaben dem staatlichen Ausstellungsbetrieb der Hamburger Museen gleichgestellt werden, indem er in die staatliche Selbstdeckung (Selbstversicherung) durch die Übernahme einer Gewährleistung einbezogen wird.

Nummer 9

Mit einer Bürgschaft gegenüber der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt soll die Gewährung von Wohnungsbauförderungsmitteln gesichert werden, wenn eine bankübliche Sicherung der Darlehen nicht möglich ist. Die Bürgschaften werden nach Maßgabe der Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften zur Absicherung besonderer Wohnungsbauförderungsmaßnahmen in der jeweils geltenden Fassung übernommen. Die verbürgten Wohnungsbauförderungsmittel ermöglichen Projekte zur Verwirklichung neuer Formen des sozialen Miteinanders und / oder besonderer ökologischer Ansprüche in einer Wohnanlage (Kleingenossenschaften etc.).

10. Zugunsten von Kreditnehmern, deren Kreditvolumen die in § 13 Absatz 3 bzw. § 13b Kreditwesengesetz (KWG) in der jeweiligen Fassung definierte Großkrediteinzelobergrenze überschreitet oder im Laufe des Haushaltsjahres überschreiten wird, bis zur Höhe von 60 Mio. Euro zur Absicherung von Krediten, die von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) diesen Großkreditnehmern gewährt werden.

11. Zugunsten der

­ Sprinkenhof AG

­ GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen ­ SAGA Siedlungs-AG Hamburg

­ HSE Hamburger Stadtentwässerung ­ Anstalt des öffentlichen Rechts -

­ SRH Stadtreinigung Hamburg ­ Anstalt des öffentlichen Rechts -

­ VHG Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude & Co

­ STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft ­ Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung sowie zugunsten ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften bis zur Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro zur Erleichterung und Absicherung ihrer Kreditaufnahme.

12. Zugunsten der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder & Co. KG (vormals Projektierungsgesellschaft DAErweiterung & Co. KG) zur Absicherung ihrer Kreditaufnahme bis 404 Mio. Euro.

13. Zugunsten der HHLA Container-Terminal Altenwerder zur Sicherung von Krediten bei der Europäischen Investitionsbank sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Teilfinanzierung von Investitionen bis zur Höhe von insgesamt 133 Mio. Euro.

Da das Wohnungsneubauprogramm bewilligungsmäßig bis zum 31. Dezember des Folgejahres belegt werden darf, ist auch eine Ermächtigung in Höhe des noch nicht ausgeschöpften Volumens erforderlich.

Nummer 10

Das Kreditwesengesetz (KWG) begrenzt die Gewährung von Großkrediten an einen einzelnen Kreditnehmer auf einen bestimmten Teil des haftenden Eigenkapitals (Grenze für Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten gem. § 13 Absatz 3 KWG bzw. für Großkredite von Institutsgruppen und Finanzierungsgruppen gem. § 13b KWG).

Damit die betroffenen Bauherren auch weiterhin am Wohnungsneubau beteiligt werden können, ist es erforderlich, Teilbeträge betroffener Kreditengagements durch besondere Bürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg abzusichern. Hierfür wird 2002 ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 60 Mio. Euro benötigt.

Nummer 11

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg dient der Verbilligung der Kreditaufnahme der genannten Gesellschaften und Anstalten sowie ihrer Tochtergesellschaften. Diese Verbilligung soll zum Teil über Bürgschaftsvergütungen auch zur Einnahmeverbesserung zugunsten des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt werden.

Nummer 12

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg dient der Verbilligung der Kreditaufnahme der Gesellschaft für die Vorfinanzierung von Veräußerungserlösen aus dem Verkauf von Aktien der DCLRH. Bürgschaftsvergütungen sollen nicht erhoben werden.

Nummer 13

Die HHLA Container-Terminal Altenwerder bzw. ihre Muttergesellschaft Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG können durch von der Freien und Hansestadt Hamburg gesicherte Kredite bei der Europäischen Investitionsbank sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre Fremdkapitalkosten bei der Errichtung des Container-Terminals in Altenwerder verringern.

Da Verzögerungen nicht auszuschließen sind, wird die Ermächtigung (vgl. Drucksache 16/5114 vom 21. November 2000) vorsorglich auch für das Haushaltsjahr 2002 aufgenommen.