Verbrennung von Wertstoffsammlungen des Dualen Systems

In dem Fernsehbeitrag der Sendung Panorama vom 9. August 2001 über die Mülltrennung in Deutschland wird gezeigt, dass im Rahmen des Dualen Systems vorgenommene Wertstoffsammlungen des Dualen Systems in der Hamburger Müllverbrennungsanlage Borsigstraße verbrannt wurden. Der Fernseh-Bericht zeigte dann den zuständigen Mitarbeiter der Anlage und einen Mitarbeiter der Stadtreinigung, welcher bestätigte, dass es häufiger zum Verbrennen von Säcken des Grünen Punktes kommt.

Ich frage den Hamburger Senat.

Entgegen dem Eindruck, den die Fernsehsendung Panorama vermittelte, wird die Leichtverpackungs-Fraktion (LVP) nicht systematisch einer Müllverbrennungsanlage zugeführt. Die LVP-Fraktion gelangt überwiegend in die Verwertungswege der DSD.

Die nach einem bundesweit weitgehend einheitlichen System im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne gemeinsam gesammelten Leichtverpackungen (LVP) stellen ein Gemisch aus Weißblech-, Aluminium-, Verbund- und Kunststoffverpackungen dar. Dieses Gemisch wird in weitgehend automatisierten Anlagen in die o.a. Fraktionen sortiert. Dabei fallen Sortierreste an. Bei den Sortierresten handelt es sich zu etwa gleichen Teilen sowohl um Fehlwürfe (Nichtverpackungen) als auch um Verpackungen, die wegen der technischen Grenzen der Sortieranlage nicht in den Verwertungsstrom gelangen.

Der Abtrennungsgrad ist materialabhängig. Er beträgt etwa bei Weißblech 98 Prozent, bei Kunststoff zwischen 80 Prozent und 85 Prozent.

Die in den Sortierresten verbleibenden Verpackungsanteile werden nicht der von der DSD zu erbringenden Verwertungsleistung zugerechnet. Die Entsorgung der Sortierreste erfolgt in der Regel über kommunale Entsorgungsanlagen, in Hamburg überwiegend in der Müllverwertungsanlage Borsigstraße (MVB). Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist in der Fernsehsendung nicht aufgetreten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Einbeziehung von Auskünften der Arbeitsgemeinschaft Duales System Hamburg (ARGE) wie folgt.

1. Ist dem Senat bekannt, dass von der Arbeitsgemeinschaft Duales System Hamburg (ARGE) im Rahmen des Dualen Systems gesammelter Verpackungsmüll in Hamburger Müllverbrennungsanlagen verbrannt wird?

­ Wenn ja: Welche Wertstoffgruppen (Glas, PKK, Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Verbunde) werden in Teilen einer Verbrennung zugeführt?

Die Sortierung der LVP-Fraktion und die Entsorgung der Sortierreste in Hamburger Anlagen ist dem Senat bekannt. Siehe auch Vorbemerkung.

Die Sammlung von Glas sowie von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) erbringt vergleichsweise sortenreine Ergebnisse und steht außerhalb der Diskussion.

2. Welchen Sinn macht es aus Sicht des Senats, dass diese der Verbrennung zugeführten Wertstoffe von den Haushalten vorher mühsam vom Hausmüll getrennt worden sind?

Die Trennung von Wertstoffen und Hausmüll ist weiterhin ökologisch sinnvoll und notwendig. Sie macht ferner Sinn, weil die Entsorgung über die DSD aufgrund der bundesweit gültigen Regelungen bereits beim Warenerwerb bezahlt wird.

3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verbrennung von eingesammelten Wertstoffen?

Das Duale System ist auf der Grundlage der Verpackungsverordnung tätig, die Entsorgung der Sortierreste richtet sich nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

4. Wie beurteilt der Senat die Verbrennung von eingesammelten Wertstoffen

­ aus ökologischer Sicht?

­ in bezug auf die Motivation der Haushalte, ihre Abfälle korrekt zu trennen?

In einem umfangreichen Gutachten des Umweltbundesamtes wird belegt, dass die Verwertung im Rahmen des Dualen Systems insgesamt ökologisch sinnvoll ist. Lediglich für Teile der Kunststofffraktion ist in etwa eine ökologische Gleichwertigkeit gegeben, wenn sie in Müllverbrennungsanlagen mit ausgewiesen hoher Energienutzung entsorgt würden. Diese Voraussetzungen erfüllen bundesweit jedoch nur wenige Anlagen. Zur Motivation der Haushalte siehe Antwort zu 2.

5. Wie viele Tonnen Verpackungsmüll werden jährlich in Hamburg von der ARGE eingesammelt?

6. Wie viele Tonnen werden davon jährlich in Hamburger Müllverbrennungsanlagen verbrannt?

Die LVP-Sammlungen der ARGE haben seit 1997 jährliche Erfassungsmengen zwischen 32800 t und 38000 t erbracht. Ausweislich der Mengenstromnachweise der DSD wurden jeweils rund zwei Drittel dieser Mengen werk- und rohstofflich verwertet und rund ein Drittel als Sortierrest entsorgt.

7. Wer bezahlt wieviel Geld für die Verbrennung von Grüner-Punkt-Wertstoffen?

Die Entsorgungskosten für die Sortierreste sind von dem Systembetreiber zu tragen. Ihre Höhe richtet sich nach der Marktlage. Sie liegen gegenwärtig bei 150 DM/t.

8. Wie hoch ist das Aufkommen an Lizenzgebühren für den Grünen Punkt in Hamburg?

Die in den Warenpreisen enthaltenen Anteile der DSD-Lizenzgebühr verursachten in 2000 eine Kostenbelastung von rund 49 DM je Einwohner.

9. Wie viele Tonnen des in Hamburg vom Gelben Punkt gesammelten Verpackungsmülls werden einer stofflichen Verwertung zugeführt?

Siehe Antwort zu 5. und 6.

10. Bei falscher Trennung der privaten Haushalte müssen die gelben Tonnen/Säcke nicht geleert werden und die Privathaushalte können mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden. Sind beide Verfahren in Hamburg Praxis? Wenn ja: Wie häufig werden gelbe Tonnen in Hamburg aufgrund falscher Trennung nicht geleert? Wie häufig wurden den Privathaushalten Strafgebühren in welcher Höhe in den Jahren 1998, 1999 und 2000 in Rechnung gestellt?

Das Problem falscher oder mißbräuchlicher Benutzung der Sammelgefäße stellt sich im wesentlichen bei den Gelben Tonnen. Sofern dort eine Fehlbefüllung festgestellt wird, unterbleibt die Mitnahme bei der Wertstoff-Einsammlung. Diese Tonnen müssen dann über eine sogenannte Sonderabfuhr von der SRH kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Dabei werden die normalen Gebühren nach der Gebührenordnung je nach Behältergröße berechnet. Die ARGE übernimmt die Organisation der Abfuhr, die Gebühren rechnet SRH direkt mit dem Pflichtigen ab.

Im Durchschnitt der letzten drei Jahre konnten jeweils etwa 3200 Behälter wegen Fehlbefüllung nicht geleert werden; dies entspricht einem Anteil von 0,25 Prozent an der Zahl der Gesamtleerungen.

11. Hält der Senat die Trennung der sogenannten Leichtstofffraktion vom normalen Hausmüll weiterhin für sinnvoll und notwendig?

Siehe Antwort zu 2.