Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt in dem zu ändernden Bereich im Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt Flächen für die Landwirtschaft dar.

3. Inhalt des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 S. 363) stellt in dem zu ändernden Bereich im Landschaftsprogramm das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft und die milieuübergreifende Funktion Schutz des Landschaftsbildes dar. Das Gebiet liegt außerdem im Bereich einer Land5 schaftsachse. Das Arten- und Biotopschutzprogramm konkretisiert diese Fläche als Biotopentwicklungsraum Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem (9 b). Der zu ändernde Bereich ist im Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm als geplantes Landschaftsschutzgebiet dargestellt.

Gemäß § 5 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes vom 2. Juli 1981 S. 167), zuletzt geändert am 2. Mai 2001 S. 75) ist aufgrund von Änderungen des Flächennutzungsplans das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm anzupassen.

4. Anlass und Ziele der Planung

Es ist beabsichtigt, das Wohngebiet Parkberg-Kakenhan geringfügig nach Süden zu erweitern, um den Bau von Wohnungen zu ermöglichen.

Für den Bau von hochwertigen Einzelhäusern in attraktiver Lage bestehen aufgrund begrenzter Flächenressourcen in Hamburg seit längerer Zeit Engpässe, die zur Abwanderung von überwiegend jüngeren und einkommensstarken Haushalten in das Hamburger Umland führen. Hierdurch ergeben sich für die Stadt negative Entwicklungen, wie hohe Steuerverluste und unausgewogene soziale Struktur.

Die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für den Wohnungsbau in Lemsahl-Mellingstedt im Bereich des Wohngebiets Parkberg-Kakenhan soll diesem Trend entgegenwirken. Deswegen soll die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich Kakenhaner Weg / östlich der Straße Rehgatter für den Bau von Einzelhäusern verwendet werden.

Die Standortqualität wird durch die Lage zum Freiraumverbundsystem besonders deutlich. Die geplante Wohnbaufläche liegt unmittelbar an der freien Landschaft zwischen Wittmoor und Alstertal.

Die vorgesehene Nutzungsänderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen ist als ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten. Der mit der Planänderung vorbereitete naturschutzrechtliche Eingriff kann im Flächennutzungsplan nicht ausgeglichen werden.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Insbesondere der Übergang vom neuen Baugebiet zur freien Landschaft ist so zu gestalten, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsraumes gemildert wird.

Nach Abwägung aller Belange ergibt sich, dass die bauliche Entwicklung am Rande des Wohngebiets Parkberg-Kakenhan in diesem Fall höher zu gewichten ist als die mit dieser Bebauung einhergehende Einschränkung der freien Landschaft zwischen Wittmoor und Alstertal.

Für die beabsichtigten Maßnahmen sind im Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen zu ändern. Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von etwa 2 ha.

1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der... Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 S. 363) ist das Hamburgische Naturschutzgesetz vom 2. Juli 1981 S. 167), zuletzt geändert am 2. Mai 2001 S. 75).

Das Planänderungsverfahren L 4/99 wurde durch die... Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 S. 485) erforderlich. Die Zustimmung zur Einleitung des Planänderungsverfahrens durch die Stadtentwicklungsbehörde unter Einbeziehung der Zustimmung der Umweltbehörde zur Änderung des Arten- und Biotopschutzprogramms ist erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der Bekanntmachung vom 7. März 2001 (Amtl. Anz. S. 993) und der Veröffentlichung in den Tageszeitungen Hamburger Abendblatt und die Tageszeitung (TAZ) am 22. März 2001 und 23. März 2001 stattgefunden.

2. Inhalt des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

Das Landschaftsprogramm stellt in dem zu ändernden Bereich das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft mit der milieuübergreifenden Funktion Schutz des Landschaftsbildes dar. Der Bereich liegt außerdem im Gebiet der Landschaftsachse der Walddörfer.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm stellt entsprechend den Biotopentwicklungsraum Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem (9 b) dar.

Der zu ändernde Bereich ist in beiden Plänen als geplantes Landschaftsschutzgebiet dargestellt.

3. Inhalt des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan mit seiner... Änderung stellt in dem zu ändernden Bereich Wohnbauflächen dar.

4. Anlass und Inhalt der Planung

Es ist beabsichtigt, das Wohngebiet Parkberg-Kakenhan geringfügig nach Süden zu erweitern, um den Bau von Wohnungen zu ermöglichen.

Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wird im Landschaftsprogramm im Änderungsbereich zukünftig das Milieu Gartenbezogenes Wohnen mit Grünqualität sichern, waldartig und im Arten- und Biotopschutzprogramm der Biotopentwicklungsraum Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen (11 a) mit waldartigen Strukturen dargestellt.

Die Grenze des geplanten Landschaftsschutzgebiets wird in beiden Plänen zukünftig am südlichen Rand des Baugebiets dargestellt.

Erläuterungsbericht zur Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm (Wohnungsbau am Kakenhaner Weg in Lemsahl-Mellingstedt)

Anlage ... Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg Vom..........

(1) Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 S. 363) wird im Geltungsbereich südlich Kakenhaner Weg / östlich der Straße Rehgatter in Lemsahl-Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) geändert.

(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.

(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.