Förderprogramm

Die übrigen größeren Vorlandbereiche und Elbinseln sind bereits als Naturschutzgebiete rechtlich geschützt und unterliegen spezifischen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. Die naturgemäße Entwicklung der Zuflüsse Stör und Krückau wird darüber hinaus auch in den landesweiten Empfehlungen zum integrierten Fließgewässerschutz des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein für eine vorrangige Fließgewässerregeneration empfohlen.

Da weitere Elbvorländereien in Schleswig-Holstein bereits einer naturschutzgemäßen Entwicklung zugeführt worden sind, wird eine ökologische Aufwertung im Tide-Einflussbereich der zulaufenden Flüsse verfolgt.

Für Kompensationsmaßnahmen in Folge der Elbvertiefung sind von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Flächen im Bereich der Hetlinger Binnenelbe erworben und einer naturnahen Entwicklung mit dem Ziel der Erhaltung von Elbmarsch-typischen Lebensgemeinschaften zugeführt worden. Das Gleiche gilt für die Marschflächen im Oberlaufbereich der Haseldorfer Binnenelbe. Hier sind die Ausgleichsflächen für die Elbvertiefung Hetlingen-Giesensand bereitgestellt worden.

Die Ausgleichflächen sollen zu gegebener Zeit das Naturschutzgebiet Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland arrondieren.

Die Haseldorfer Binnenelbe im eingedeichten Bereich des Naturschutzgebietes soll als Kompensationsmaßnahme für die EADS-Erweiterung in Hamburg (Luftfahrtindustrie) dem Tide-Einfluss wieder zugänglich gemacht werden. Hierzu ist der Bau eines Sperrwerks im Landesschutzdeich vorgesehen. Im Rahmen dieser Planung soll auch der Twielenfleether Sand durch die Öffnung des Sommerdeiches wieder an die normale Dynamik der Elbe angeschlossen werden.

Für weitere Kompensationsmaßnahmen sind im Bereich der tideabhängigen Elbnebenflüsse der Stör, der Krückau und der Pinnau zur Verwirklichung des Fließgewässerschutzprogramms bereits zahlreiche Flächen des Deichvorlandes erworben und einer entsprechenden Naturschutznutzung zugeführt worden. Darüber hinaus sind auch weiter zurückliegende, z. T. vermoorte Hinterdeichsflächen dem Ökosystem des Elberaumes zuzurechnen. Im Gebiet der Hörner Au sind zahlreiche Flächen bereits für eine naturschutzgemäße Entwicklung bereitgestellt worden. Erhebliche Flächen sollen nach Beendigung des Torfabbaus renaturiert werden. Zur Entwicklung eines für das Elburstromtal typischen Randmoores ist die Renaturierung des Vaaler Moores bereits eingeleitet worden. Im Zuge der Fahrrinnenanpassung und in Folge anderer Eingriffsvorhaben ist mit weiteren Kompensationsmaßnahmen begonnen worden.

Aufwertungsflächen in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat im Jahre 1977 eine Schutzkonzeption für das Unterelbegebiet beschlossen. Damit soll der Lebensraum für Vogelarten der Feuchtgebiete, der durch die Vorverlegung der Elbdeiche stark beeinträchtigt wurde, erhalten und verbessert werden:

­ Das Feuchtgrünlandschutzprogramm bietet Möglichkeiten, Grünlandflächen außerhalb von Schutzgebieten über freiwillige Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten nach Naturschutzaspekten extensiv bewirtschaften zu lassen. Insgesamt konnten bisher 710 ha Grünland in Nordkehdingen und Krautsand im Bereich der Unterelbe einbezogen werden.

­ Unter anderem wird an der Unterelbe seit 1997 ein LIFE-Natur-Projekt umgesetzt. Das von der EU geförderte Projekt hat zum Ziel, die Brutlebensräume des Wachtelkönigs im niedersächsischen Unterelbegebiet zu erhalten und zu verbessern. Insgesamt ist ein Grünlandbereich von etwa 100 ha erfasst. 30 ha sind bisher in das Eigentum des Landes übergegangen.

­ Als Teil der Umsetzung des Naturschutzkonzeptes des Landes Niedersachsen sind festgelegte Maßnahmen zur Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen für die Elbvertiefung eingebunden. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Träger des Vorhabens Elbvertiefung wurde 1999 gemäß Planfeststellungsbeschluss verpflichtet, an der Unterelbe Kompensationsmaßnahmen auf einer Gesamtfläche von 650 ha durchzuführen. Inzwischen sind die Flächenankäufe abgeschlossen. Ein Planergänzungsverfahren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Gegenwärtig wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in enger Abstimmung zwischen der Bundesanstalt für Gewässerkunde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und der Bezirksregierung erstellt.

­ Entsprechend den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung und nach geltendem Bundes- und Landesrecht sind für die Teilinanspruchnahme des FFHGebietes im Mühlenberger Loch auf Hamburger Seite der Elbe naturschutzfachlich gebotene Kompensationsmaßnahmen im Niedersächischen Bereich vorgesehen.

Hier soll durch Umgestaltung einer binnendeichsgelegenen Fläche im Bereich des Hahnöfer Sandes die Wiederentstehung von Wattflächen ermöglicht werden (vgl. Drucksache 16/4734).

Aufwertungsflächen in Hamburg

Deichrückverlegungen

Die nachfolgend dargestellten Deichrückverlegungen entsprechen den für den Landschaftsraum Elbe formulierten Entwicklungszielen der Milieudarstellung Tidebeeinflusste Vordeichflächen des LAPRO und APRO. Diesen Zielen gemäß wurden in Hamburg tidebeeinflusste Flächen in Teilbereichen zurückgewonnen oder die Voraussetzungen für eine Wiederherstellung der Tidedynamik geschaffen: Im Rahmen des laufenden Deichbauprogramms sind rund 35 Hektar neu geschaffene Vordeichflächen am Wrauster Bogen, an der Spadenländer Spitze und am Kreetsander Hauptdeich entstanden. Auch im Bereich Riepenburg / Zollenspieker/ Kraueler Hauptdeich wurde auf einer Fläche von 1,0 ha eine Rückverlegung des Deiches durchgeführt.

Alle Rückdeichungen sind Ergebnis eines zu Beginn der 90er Jahre im Rahmen landschaftsplanerischer Untersuchungen für das Programm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entwickelten Konzeptes zur Deichrückverlegung. Ziel ist, den wasserseitigen Ausbau an den stellenweise ohnehin schon schmalen Vorlandbereichen möglichst zu vermeiden. Für die Fälle, in denen dennoch Vorlandflächen in Anspruch genommen werden mussten, wurden durch die Deichrückverlegungen Ersatzlebensräume geschaffen. Der Tidelebensraum-Biotopverbund ist mit diesen Maßnahmen gestärkt und die vorhandenen Lebensräume optimiert worden. Mit dem Pilotprojekt Wrauster Bogen in den Vier- und Marschlanden konnten 1991 durch Deichrückverlegung 2,2 ha Vorlandfläche geschaffen werden. Mit der Herstellung eines prielartigen Gewässers, mit strömungsberuhigten, ständig wasserführenden Abschnitten, insbesondere als Rückzugsraum für die Fischfauna, mit Schlickwattflächen und mit Uferböschungen unterschiedlicher Höhenlagen, sollte der Vielfalt der Ansprüche der unterschiedlichen Lebensgemeinschaften Rechnung getragen werden. Hier ist ein wertvoller und strukturreicher tidebeeinflusster Lebensraum entstanden.

An der Spadenländer Spitze ist eine Deichrückverlegung mit mehr als 7 ha Vorlandfreistellung ermöglicht worden.

Der zurückverlegte neue Hauptdeich wurde im Jahr 2000 fertiggestellt. Der bisherige Deich wurde abgebaut. Dem Leitbild zur Wiederherstellung von Vorlandflächen wird durch eine großräumige Rückverlegung des Deiches sowie durch den teilweisen Abtrag und die Modellierung des Altdeiches Rechnung getragen. Das neue Vorlandgelände wird der Tidedynamik zugeführt werden. Es ist vorgesehen, möglichst dem gesamten Spektrum der charakteristischen Biotope der Elbe, Flachwasserzonen, Wattund Röhrichtflächen sowie der Auwaldentwicklung Raum zu geben. Die neuen Vorlandbereiche stellen eine deutliche Qualitätssteigerung im dortigen Biotopverbund als Rast- und Nahrungshabitat dar. Mit der Bildung größerer Röhrichtflächen wird außerdem das lokale Selbstreinigungsvermögen der Elbe gestärkt.

Im Dezember 1998 wurde nach Abschluss eines Mediationsverfahrens eine Senatsentscheidung für den Kreetsander Hauptdeich getroffen. Das Planfeststellungsverfahren und die Bauarbeiten für den neuen Deich sind abgeschlossen. Nach Konsolidierung des Deiches wird mit dem teilweisen Rückbau des Altdeiches sowie dem Abtrag und der Modellierung des Spülfeldes, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, begonnen. Die Umsetzung ist ab 2002 avisiert. Einschließlich Rückbau und Modellierung des Altdeiches und der neu geschaffenen Vordeichfläche können im Bereich Kreetsand / Spadenländer Spitze, im Osten der Wilhelmsburger Insel, ca. 26 Hektar tidebeeinflusste Fläche wieder hergestellt und das gesamte Gelände dem Tidegeschehen zugeführt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Aufwertung des nur noch schmalen, aber ökologisch bedeutsamen Deichvorlandes mit auwaldähnlicher, noch naturnaher Landschaft und ausgedehnten Röhrichtflächen.

Die Kosten für die Deichrückverlegungen wurden von der Baubehörde in dem Titel 6420.746.01 Verbesserung des Hochwasserschutzes einschließlich der Binnenentwässerung in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.

Wiederherstellung des Tideeinflusses

Die Borghorster Elbwiesen sind ein Teilbereich des Naturschutzgebietes Borghorster Elblandschaft und ein gegenüber dem Bundesumweltministerium zur Weiterleitung an die EU-Kommission benanntes FFH-Gebiet.

Schleswig-Holstein hat die direkt an die Borghorster Elblandschaft angrenzenden Gebiete Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen und diese Flächen 1996 gegenüber der EU-Kommission als FFH- und EU-Vogelschutzgebiet benannt.

Das Gebiet Borghorster Elbwiesen ist eine der Flächen in Hamburg, für die eine Wiederherstellung des Tideeinflusses auf ca. 80 Hektar in Erwägung gezogen werden kann. Ein Mitte der 60er Jahre gebauter Leitdamm im Funktionszusammenhang mit dem Wehr Geesthacht, dem keine Hochwasserschutzfunktion auf hamburgischer Seite zukommt, soll geöffnet werden. Damit sollen der im ursprünglichen Elbeverbund noch vorhandene Seitenarm und die angrenzenden Flächen dem direkten und indirekten Tidegeschehen zugeführt und die ursprüngliche Vielfalt der Elbtalaue an dieser Stelle wieder aktiviert werden. Dazu zählen z. B. Reste von Weichholz- und Hartholzaue sowie artenreiche Blumenwiesen aus Pflanzenarten, die hier zum Teil ihr westlichstes Verbreitungsvorkommen in Deutschland besitzen.

Der Senat erwägt, die Wiederherstellung des Tideeinflusses in den Borghorster Elbwiesen in den kommenden beiden Jahren konzeptionell weiter vorzubereiten. Dazu werden derzeit entsprechende Grundlagen aufbereitet.

Die Umsetzung soll über ein Planfeststellungsverfahren erfolgen, in dem öffentliche Belange vorab ihre Berücksichtigung finden werden. Dazu gehört auch, dass die Planungen zwischen den Nachbarländern Schleswig Holstein und Hamburg einvernehmlich durchgeführt und die noch vorhandene Hochwasserschutzfunktion des Leitdammes auf Seiten Schleswig-Holsteins angemessen berücksichtigt werden, damit das im Schutz des Leitdamms entstandene Gewerbegebiet, die Kreisstraße und die Kläranlage in Geesthacht durch eine mögliche Wiederherstellung des Tideeinflusses in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.

Da gegenwärtig im Zuge der Umsetzung des laufenden Küstenschutzprogramms in Hamburg auch die Hochwasserschutzanlagen im Bereich Borghorster Elbwiesen überplant werden, kann hier ein sowohl mit den Zielen des Naturschutzes als auch mit den Vorgaben eines sicheren Küstenschutzes zu vereinbarendes Vorgehen gewählt werden. Zur Unterstützung der Planung wird ein konsensuales Vorgehen der Nachbarländer Schleswig-Holstein und Hamburg angestrebt, zumal beide Länder an einer den Schutzzielen des Raumes entsprechenden Entwicklung interessiert sind.

Forschungsvorhaben zum Schierlings-Wasserfenchels

Der Wasserfenchel ist nach der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands als vom Aussterben bedroht klassifiziert, so dass für die Erhaltung dieser endemischen Art sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als auch für die betreffenden Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg eine besondere Verantwortung besteht. Die FFH-Richtlinie stuft den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) in Anhang II als prioritäre Pflanzenart ein, für deren Erhalt der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zukommt. Zur nachhaltigen Sicherung des Lebensraumes an der Tide-Elbe ist vom Botanischen Verein zu Hamburg die Durchführung eines Erprobungs- und Entwicklungs-(E+E-)Vorhabens im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes im Frühjahr 2000 begonnen worden. Das Kernprojekt des E+EVorhabens sind Ansiedlungsversuche von Oenanthe conioides an geeigneten Standorten unter verschiedenen ökologischen Bedingungen im Elbvorland auf Hamburger Gebiet.

Im Frühjahr 2000 wurde an der Elbe ein tidebeeinflusster Priel im Bereich Overhaken angelegt, an dessen Ufern der Schierlings-Wasserfenchel angesiedelt wurde. Erste Pflanzversuche waren erfolgreich. Die Ansiedlung des Schierlings-Wasserfenchels an weiteren geeigneten Standorten in Hamburg wird in Zusammenarbeit mit der Baubehörde und anderen Hamburger Behörden angestrebt, soweit die Standorte im Zeitrahmen des E+E-Vorhabens hierfür zur Verfügung stehen.

Die Aufwendungen für das Forschungsvorhaben werden im Rahmen eines Förderprogramms des BMU abgewickelt. Die Umweltbehörde beteiligt sich an diesem Vorhaben im Rahmen von Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 8800.541.01 Allgemeine Betriebsausgaben für den Naturschutz.

Entwicklung von Vorlandflächen

Das Naturschutzgebiet Zollenspieker ist ein im Hamburger Oberelbegebiet befindliches und von der Tide beeinflusstes Vorland mit offenen, großflächigen Süßwassersandwatten, Resten von Tideauwald und Uferwällen. Es wurde ein umfangreiches Renaturierungsprogramm für das Naturschutzgebiet in die Wege geleitet. Um die Strukturvielfalt und damit die Artenvielfalt wieder zu erhöhen, sollen die verfüllten Priele wiederhergestellt und die Buhnen an der Uferseite geöffnet werden. Mit den geplanten Maßnahmen soll dem Gebiet der Landschaftscharakter eines Altarmareals zurückgegeben werden. Die Kosten für diese Maßnahmen sollen aus dem Titel 7800.896.02 der Umweltbehörde finanziert werden.

Darüber hinaus werden im Hamburger Vordeichland im Rahmen des Vertragsnaturschutzes derzeit auf rund 85 Hektar extensive Grünlandbewirtschaftungen durchgeführt.

Die Kosten für diese Maßnahmen werden aus dem Titel 8800.681.02 Biotopschutz durch Einschränkung der Bewirtschaftung von Flächen getragen.

Gewässerökologische Strukturverbesserungen Gewässerökologischer Strukturplan

Der Lebensraum Elbe im Hamburger Hafen besitzt auch in den Hafenbecken eine ökologische Funktion insbesondere für Fische und Kleinstlebewesen. Mit dem Gutachten zum Gewässerökologischen Strukturplan (GÖP) für den Hamburger Hafen und die Tideelbe in Hamburg sind für das Hamburger Hafengebiet Möglichkeiten aufgezeigt worden, wie unter Berücksichtigung des Hafenentwicklungsgesetzes bei wasserseitigen Veränderungen im Bereich von Hafengewässern und Elbe begleitende gewässerökologische Aufwertungsmaßnahmen vorgenommen werden können. Dies kann die Gesamtsituation der im Hafenbereich lebenden Faunenelemente fördern und stabilisieren helfen sowie die Verbindung zu angrenzenden Biotopen verbessern. Verschiedene Einzelmaßnahmen zur gewässermorphologischen Verbesserung sind in Planung oder Erprobung.

So werden z. B. Spundwände mit Holzbohlen in den Spundwandtälern ausgestattet, um Kleinstlebensräume zu schaffen. Der Besiedlungserfolg wird durch ein auf drei Jahre angelegtes wissenschaftliches Untersuchungsprogramm dokumentiert. Bei entsprechender Eignung könnte diese Methode künftig z. B. als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen angewendet werden. Außerdem soll geprüft werden, ob als Ergänzung bestehender und als Ersatz für verlorene Lebensräume Möglichkeiten zur Schaffung elbtypischen Lebensraumes durch Einbeziehung elbnaher Gewässer in das Tidegeschehen genutzt werden.

Beispiele für gewässerökologische Ufergestaltungsmaßnahmen sind die Aufwertung der ehemaligen Hafenbecken Haken neben der Halbinsel Entenwerder und des Guanofleetes im Hafenrandbereich:

­ Im Zuge der Realisierung des Elbeparks Entenwerder wurde 1996 im Haken ein unbefestigter Uferabschnitt als Tidebiotop entwickelt. Die neue Uferböschung wurde besonders flach gestaltet, um so ausgedehnten Siedlungsraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen.

Bereits ein Jahr nach der Umgestaltung wurde im Uferbereich des Hakens ein hohes Fischaufkommen mit 13 für den Hamburger Hafen typischen Fischarten nachgewiesen. Im Bereich der Wasserwechselzone, in der eine Initialpflanzung mit Simsen und Röhricht erfolgte, sowie im Vorland entwickelte sich sehr schnell eine artenreiche, elbtypische Vegetation. Darunter kommen auch Rote-Liste-Arten vor.

­ Mit der Umgestaltung des Guanofleets wird ebenfalls der Verbesserung der Strukturvielfalt von Habitaten im Hafen Rechnung getragen. Hier ist ein tidebeeinflusster Lebensraum mit strömungsberuhigter Flachwasserzone entstanden. Ziel ist die Neugestaltung der Uferprofile mit Weidengebüsch sowie einer breiten Pflanztasche mit standorttypischen Röhrichten und Simsen im Bereich der Wasserwechselzone. Das Guanofleet wurde als ökologische Aufwertungsmaßnahme der Wirtschaftsbehörde umgestaltet. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgte aus dem Titel 7500.791.20 (Sammeltitel für Plafondmaßnahmen: Grundinstandsetzung, Ersatz und Verbesserung der Hafenstruktur ohne bei 791.25 veranschlagte Einzelmaßnahmen). Gewässermorphologische Verbesserungen im Mühlenberger Loch

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (1998) zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt beschreibt das Mühlenberger Loch als Gebiet von besonderer Bedeutung für die Fischbestände in der gesamten Unterelbe, u. a. als Hauptlaichgebiet des Stintes. Der Übergangsbereich zwischen Hahnöfer Nebenelbe und dem Mühlenberger Loch und das Mühlenberger Loch selbst sind durch hohe Sedimentationsraten gekennzeichnet. Im Rahmen der Fahrrinnenanpassung ist deshalb als Ersatzmaßnahme die Aufwertung der Gewässermorphologie und Stabilisierung der Biotopqualitäten durch Verbesserung der Durchströmung mit Hilfe gezielter Vertiefungsmaßnahmen vorgesehen. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung bzw. Sicherung von Flachwasserzonen, die für den aquatischen Lebensraum eine außerordentliche Bedeutung haben.

Diese Maßnahmen liegen außerhalb der Erweiterungsflächen für die Werkserweiterung EADS und sollen im Frühjahr 2002 umgesetzt werden. Die Kosten für diese Maßnahme sind im Haushaltstitel 7200.742.48 Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe veranschlagt.

5. Sturmflutschutz ­ Umsetzung und Bewertung

Die mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen gewünschte Einbindung eines über Hamburg hinausgehenden länderübergreifenden Sturmflutkonzeptes erscheint anhand der geführten Gespräche derzeit nicht umsetzbar.

­ Alle drei Küstenländer bemessen ihre Deiche an der Elbe nach bekannten, einheitlichen Bemessungswasserständen.

­ Ein etwaiges Konzept würde voraussetzen, dass die vorhandenen Hochwasserschutzlinien in ihrer Konzeption noch disponibel sind.

­ In Schleswig-Holstein wird der Küstenschutz nach den Maßgaben des Generalplans Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz (1963) durchgeführt. Für die Fortschreibung sind als Grundlagen Leitbilder und daraus abgeleitet neue Ziele des Küstenschutzes bereits erarbeitet worden. Diese sehen Deichrückverlegungen grundsätzlich nur dann vor, wenn der Sicherheitsstandard voll erhalten bleibt, die betroffene Bevölkerung einverstanden ist und keine Mehrkosten entstehen. Im Elberaum sind keine Deichrückverlegungen vorgesehen.

­ Die Nachbarländer haben inzwischen ihre Deichbauarbeiten im Rahmen ihrer Generalpläne Küste weitgehend abgeschlossen.

­ Hamburg hat bereits fast 70 % seiner Hochwasserschutzlinie verstärkt und erhöht. Dabei sind die Hamburger Erddeiche nahezu zu 90 % fertiggestellt.

6. Petitum

Der Senat bittet, die Bürgerschaft möge die vorstehende Mitteilung zur Kenntnis nehmen.