Darstellung des Eingriffskatasters 21 Rahmenbedingungen. In den vergangenen Jahren hat die Umweltbehörde

1. Anlass und Zielsetzung

Das Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode enthält die Zielsetzung, für die künftige Handhabung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die geeigneten Instrumente zu erarbeiten und dabei auch die Erstellung eines Katasters über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzubeziehen.

Auf dem Wege dieser Mitteilung wird die Bürgerschaft über die Erstellung des in der Vereinbarung genannten Katasters unterrichtet. Die wesentlichen Schritte zum Aufbau und zur Einrichtung des Eingriffskatasters bei der Umweltbehörde sind inzwischen abgeschlossen.

2. Darstellung des Eingriffskatasters

Rahmenbedingungen

In den vergangenen Jahren hat die Umweltbehörde, u. a. in Abstimmung mit den Bezirksämtern und der Stadtentwicklungsbehörde, ein digitales Kataster der Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffskataster) für Hamburg aufgebaut. Diese Entwicklung erfolgte zeitlich parallel zu ähnlichen Überlegungen in anderen Bundesländern, in denen ebenfalls frühzeitig erkannt worden ist, dass eine katastermäßige Erfassung der Daten über Eingriffe und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Handhabung der Eingriffsregelung und für eine fachlich saubere Flächenplanung ist. Auch das novellierte Hamburgische Naturschutzgesetz enthält in § 12 a die Verpflichtung, ein Eingriffskataster zu führen.

Ziele und Anwendungsbereich des Hamburger Eingriffskatasters Zielsetzung für die Erstellung des Katasters war, für ganz Hamburg eine Übersicht mit Angaben über die bisherigen Eingriffe und die zugehörigen festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erhalten. Dies betrifft sowohl die Zulassungsverfahren als auch die Bebauungs- und Grünordnungspläne mit den dort enthaltenen Maßnahmen zum Ausgleich. Damit wird sowohl ein verbessertes Nachvollziehen und Begleiten der in den Verfahren getroffenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermöglicht als auch eine Qualitätsverbesserung für neue Flächenplanungen erreicht.

Durch die GIS(Geographisches Informations-System)-gestützte Übersicht des Katasters über die festgelegten Flächen können bei der Neuplanung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in geeigneten Fällen räumliche Ergänzungen und Vernetzungen leichter beurteilt und Planungsfehler infolge von kollidierenden Ausweisungen vermieden werden.

Das Kataster führt daher im Umgang mit der Eingriffsregelung zu einer Effizienzsteigerung in der täglichen Arbeit, indem für einen schnellen Zugriff auf wesentliche Informationen eine unter Umständen aufwendige Aktenauswertung nicht immer wieder neu erforderlich ist. Das Eingriffskataster ermöglicht z. B.

­ eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Inhalte und betroffene Flächen einzelner Verfahren zu erhalten,

­ zu prüfen, ob auf bestimmten Flächen bereits Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festgelegt worden sind, oder

­ die notwendigen Informationen für eine gezielte Überprüfung von festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammenzustellen.

Es ist vorgesehen, die Informationen in geeigneter Form über die Naturschutzdienststellen in der Umweltbehörde und den Bezirksämtern hinaus auch anderen betroffenen Dienststellen sowie Planungsbüros zur Verfügung zu BÜRGERSCHAFT

21.08.0116.Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Erstellung eines Katasters für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung (Eingriffskataster) stellen, damit die darin enthaltenen Festlegungen für dortige Planungen berücksichtigt werden können.

Konzeption und Inhalte des Hamburger Eingriffskatasters

Das Kataster ist als Sachdatenbank konzipiert und enthält Informationen über Lage und Art des jeweiligen Eingriffs sowie über Lage, Art und Durchführung der festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Grundlage für diese Angaben sind die jeweiligen Zulassungsbescheide, Planfeststellungsbeschlüsse oder Bebauungspläne mit den zugehörigen landschaftsplanerischen Beiträgen bzw. Grünordnungsplänen. Im an die Datenbank angebundenen GIS werden die vom Eingriff betroffenen Flächen sowie die mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen belegten Flächen auf einer Kartengrundlage im Maßstab 1 : 5 000 farbig dargestellt.

Parallel mit der konzeptionellen Entwicklung des Katasters sind in den vergangenen Jahren nicht nur die Angaben zu den aktuellen Eingriffen, sondern nach und nach auch die weiter zurückliegenden Vorhaben aus der Zeit seit Inkrafttreten der Eingriffsregelung im Jahre 1981 je nach Aktenlage in das Kataster eingegeben worden.

3. Derzeitiger Stand und weitere Schritte

Das Eingriffskataster dient der Umweltbehörde als wichtige Informationsquelle und als Kontrollinstrument zur Unterstützung in der täglichen Arbeit. Derzeit sind Angaben zu knapp 400 Eingriffen und den zugehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Kataster enthalten. Es wird kontinuierlich um aktuell abgeschlossene weitere Verfahren ergänzt. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Kataster zeigen deutlich, dass es erheblich zu einer Effektivierung der behördlichen Naturschutzarbeit und räumlichen Planung beiträgt.

Dienststellen außerhalb der Umweltbehörde soll im nächsten Schritt bei Bedarf künftig eine Leseversion des Katasters zur Verfügung gestellt werden.

Zukünftig ist außerdem eine kontinuierliche Betreuung und Pflege des Katasters unerlässlich, um es auf einem aktuellen Stand halten und ggf. veränderten Anforderungen anpassen zu können.

4. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge die vorstehende Mitteilung zur Kenntnis nehmen.