Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm und die Friedhofsgärtnerei Ohlsdorf/Klein Borstel

1. Der Flächennutzungsplan (FNP) der FHH wurde Ende der neunziger Jahre überarbeitet.

Wieviel Hektar umfaßten die insgesamt für eine Friedhofsnutzung vorgesehenen Flächen bei Beschlußfassung des neuen FNP?

Der Flächennutzungsplan weist insgesamt 928 ha für eine Friedhofsnutzung aus.

2. a) Welche Flächen, die bei Verabschiedung des neuen FNP für eine Friedhofsnutzung vorgesehen waren, wurden/werden bisher nicht entsprechend genutzt?

b) Wo liegen diese Flächen, und wie groß sind sie jeweils?

3. Gibt es darüber hinaus Flächen, die planrechtlich noch nicht gesichert sind, aber für eine spätere Friedhofsnutzung vorgesehen sind?

Fläche Lage Größe in ha Bemerkung Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 3 Bebauungsplan: Hamburg-Mitte 1 Finkenwerder Finkenwerder 1

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 19 nicht planrechtlich gesichert Hamburg-Mitte 2 Öjendorf Friedhofserweiterung angrenzend Altonaer ca. 10 Bebauungsplan: Altona 1 Volkspark Lurup 7

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 2 Bebauungsplan: Altona 2 Holstenkamp Bahrenfeld 14

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 1,5 Bebauungsplan: Altona 3 Bornkamp Bahrenfeld 18

Friedhofserweiterung nördlich Vielohweg ca. 27 Bebauungsplan: Eimsbüttel Schnelsen 63, Neuplanung Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 9,3 Anzuchtgärtnerei Hamburg-Nord Ohlsdorf Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 2 Bebauungsplan: Wandsbek 1 Bergstedt Bergstedt 16

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 0,5 Bebauungsplan: Wandsbek 2 Bramfeld Bramfeld 58

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 1,5 nicht planrechtlich gesichert Bergedorf Neuengamme Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 9 Bebauungsplan: Harburg 1 Langenbek Rönneburg 16 und Langenbek 2

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 2 Bebauungsplan: Harburg 2 Finkenriek Wilhelmsburg 17 und 66

Friedhofserweiterung angrenzend Friedhof ca. 6 Bebauungsplan: Harburg 3 Heidefriedhof Hausbruch 2

4. Gibt es oder gab es Planungen, in der Schnelsener Feldmark Friedhofsflächen vorzusehen? Falls ja: Wie ist der Stand der Planungen, und um wieviel Hektar handelt es sich hier?

Ja.

Mit dem Bebauungsplan Schnelsen 63 erfolgte die planrechtliche Sicherung einer stadteigenen, für Beisetzungen nutzbaren Reservefläche von ca. 27 ha.

Es ist derzeit nicht vorgesehen, einen neuen Friedhof auf dieser Fläche anzulegen, weil bisher von keinem Friedhofsträger akuter Flächenbedarf angezeigt wurde.

5. Laut Antwort des Senats in Drucksache 16/4624 wird für den Friedhof der jüdischen Gemeinde in Ohlsdorf längerfristig ein zusätzlicher Flächenbedarf gesehen, der in räumlicher Nähe abgedeckt werden soll.

a) Wird der zusätzliche Bedarf innerhalb des heute eingezäunten Areals des Ohlsdorfer Friedhofs abgedeckt?

b) Welche Rolle spielte bisher bei Überlegungen zur Deckung zusätzlicher Bedarfe, nicht nur der jüdischen Gemeinde, das Areal der Friedhofsgärtnerei in Ohlsdorf?

Für jüdische Beisetzungen wird laut Friedhofsbedarfsgutachten grundsätzlich ein längerfristiger Flächenbedarf aufgezeigt. Diesem stehen ausreichend zum Teil bereits bebauungsplanrechtlich gesicherte Friedhofserweiterungsflächen in Hamburg gegenüber (siehe Antworten zu 2.a, 2.b und 3.).

Die jüdische Gemeinde hat bislang allerdings keinen Bedarf an neuen Beisetzungsflächen in Hamburg angemeldet. Dies schließt auch die Flächen des Ohlsdorfer Friedhofs ein.

6. Bei der Überarbeitung des FNP wurden auch die Flächen für zukünftigen Wohnungsbau in Hamburg festgelegt.

a) Aus welchen Gründen wurde bei der Überarbeitung die Fläche der Friedhofsgärtnerei des Ohlsdorfer Friedhofs nicht für eine Wohnbebauung vorgesehen?

Die Fläche der Friedhofsgärtnerei am Kornweg wurde bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans nicht als Wohnbaufläche berücksichtigt, weil zu diesem Zeitpunkt die Nutzungsmöglichkeiten für diese Fläche noch nicht ausreichend geklärt waren.

6. b) Welche neuen Erkenntnisse führten so kurz nach der Verabschiedung des FNP zu der neuen Planung für dieses Gelände?

Nach Abschluß der Flächennutzungsplanüberarbeitung waren die planerischen Möglichkeiten und Ziele so weit geklärt, dass ein Beginn der Bauleitplanverfahren sinnvoll erschien.

7. Was sieht das Landschaftsprogramm für die Fläche der Friedhofsgärtnerei vor? Aus welchen Gründen wurde diese Kennzeichnung/Festsetzung gewählt?

Das Landschaftsprogramm stellt auf der Fläche der Friedhofsgärtnerei das Milieu Friedhof dar. Die Darstellung wurde wegen der Flächennutzungsplan-Darstellung Grünfläche gewählt und im Sinne der unmittelbaren Zugehörigkeit der Friedhofsgärtnerei zum Friedhof in die Friedhofsdarstellung einbezogen.

8. Liegt das Gelände der ehemaligen Friedhofsgärtnerei in bzw. auf dem sogenannten zweiten grünen Ring? Falls ja: Wie ist eine Bebauung des Geländes mit den Planungen für den zweiten grünen Ring zu vereinbaren?

Das Gelände der Friedhofsgärtnerei ist nicht Bestandteil des 2. Grünen Ringes.

9. Hat das Gelände der ehemaligen Friedhofsgärtnerei eine besondere Bedeutung als sogenannter grüner Trittstein, z. B. als Verbindung zur Alster? Falls ja: Wie soll diese Trittsteinfunktion bei einer Bebauung gewahrt werden?

Ja.

Besonders die Großbäume auf der Gärtnereifläche bilden mit den nördlich angrenzenden Baumbereichen den ökologischen Verbund zwischen dem Alstertal und dem Gelände des Friedhofs. Die Erhaltung der Großbäume war Vorgabe für den Wettbewerb und wird bei der konkreteren Planung berücksichtigt.