Arbeitsräume befinden sich im Schul und Bildungszentrum Mümmelmannsberg

Die Stipendiaten sollen neben ihrer Arbeit in den Ateliers bereit sein, Schülergruppen Einblick in ihre Arbeit zu geben und Ausstellungen zu organisieren. Die BSJB zahlt den Künstlern monatlich DM 500,­ als Materialkostenzuschuss, die Kulturbehörde nach Abschluss des Stipendiums einen Katalogzuschuss von DM 5000,-.

Galerie der Schlumper Neuer Kamp 30, 20357 Hamburg Gründungsjahr: 1998

Eigentümer: STEG Verwaltung: STEG Anzahl der Ateliers: Den Schlumpern stand ursprünglich eine Nutzungsfläche von 330 m2 zur Verfügung. Durch einen Mäzen finanziert, konnte der Raum um eine Galerie erweitert werden. Jetzt beträgt die Nutzfläche für 30

Künstler und den abendlichen Galeriebetrieb 550 m. Miethöhe: Die Inklusivmiete beträgt knapp DM 10 000,- monatlich (m2

-Preis: DM 18,18), gleiche Miethöhe wie die anliegenden Geschäfte und Restaurants.

Fluktuation: keine.

2.21 Ateliergemeinschaft Rödingsmarkt Rödingsmarkt 19, 20459 Hamburg Gründungsjahr: 1986-89 als Keine Einigung-Galerie für interdisziplinäre Kunst. Seitdem bildete sich eine Ateliergemeinschaft (7 Künstlerinnen) verschiedener künstlerischer Sparten.

Eigentümer: Haspa Verwaltung: Grundstücksverwaltung der Haspa Größe: 220 m2 Miete: zuletzt DM 2 224 000,­ warm für die Gesamtfläche, angepasst an den Hamburger Mietenspiegel.

Fluktuation: kaum.

Die Ausbaufinanzierung durch die Kulturbehörde betrug DM 15 000,-.

Die Künstlerinnen konnten bis zum Jahr 2000 11 Jahre lang hier arbeiten, bis die Haspa die bestehenden Mietverhältnisse kündigte wegen notwendiger Renovierungsmaßnahmen, die dann zu von den Künstlern nicht mehr zu bezahlenden Mieten führten.

2.22 Künstlerhaus Moorfleet (ehem. Schule) Sandwisch 22, 20350 Hamburg Gründungsjahr: 1998

Eigentümer: SAGA Verwaltung: SAGA, die Ateliers waren untervermietet von der Elbe-Werkstätten als Hauptmieter.

Miethöhe: DM 10,­ warm Zahl der Ateliers: 5

Fluktuation: keine Anfang 2000 signalisierten die Elbe-Werkstätten Eigenbedarf. Zurzeit arbeitet noch eine Künstlerin dort.

2.23 Künstlerhaus Sootbörn e.V. (ehem. Schule) Sootbörn 22, 22453 Hamburg Gründungsjahr: 1992

Eigentümer: Freie und Hansestadt Hamburg Verwaltung: Künstlerselbstverwaltung Anzahl der Ateliers: 19 Arbeitsateliers, ein Ausstellungsraum, div. Lagerflächen Miethöhe: ursprünglich je nach Lage DM 4,50 bzw. DM 5,50 kalt, jetzt liegt die Miete bei DM 6,50 und DM 7,50.

Die Lagerflächen sind nach wie vor mietfrei.

Fluktuation: 10 Künstlerinnen und Künstler haben bisher das Haus verlassen.

In einer Vereinbarung zwischen der Kulturbehörde und dem Künstlerhaus Sootbörn e.V. wurde das Objekt den Künstlerinnen und Künstlern zur Selbstverwaltung überlassen. Neben den ursprünglich 17 Ateliers konnten in den letzten beiden Jahren noch 2 weitere Ateliers geschaffen werden. Bisher wurden DM 500.000,­ an staatlichen Zuschüssen für den Ausbau bereit gestellt. Für 2001-2003 sind weitere bauerhaltende Maßnahmen und Reparaturen mit finanzieller Unterstützung der Kulturbehörde vorgesehen.

Die Künstlerselbstverwaltung befindet sich noch in der Erprobungsphase. In zwei Jahren wird über deren Beibehaltung entschieden. Regelmäßig werden in dem mietfreien Ausstellungsraum von der Kulturbehörde geförderte Veranstaltungen und Ausstellungen durchgeführt.

Auch das Ortsamt Niendorf hat das Haus finanziell unterstützt.

Es wird für dieses Haus vertraglich eine Rotation nach zehn Jahren Mietdauer angestrebt.

2.24 Spritzenhaus e. V. Spritzenplatz 12, 22765 Hamburg Gründungsjahr: des Vereins 1991, Eröffnung des SPRITZENHAUS-Atelierhauses 1993.

Eigentümer: privat

Verwaltung: Eigentümer Zahl der Wohn- und Arbeitsateliers: 2 Wohnateliers, ein Gastatelier, ein Tonstudio Miethöhe: 1990 DM 6,-, 1993 DM 7,16, 2000 DM 11,- Fluktuation: keine.

Das Spritzenhaus fungiert als ein von der Kulturbehörde gefördertes Medienzentrum in Hamburg mit dem Schwerpunkt auf der Präsentation internationaler akustischer Kunst.

Fluktuation: keine.

Dieses ebenerdige kleine Holzhaus, von Künstlerinnen und Künstlern bisher durch eigene Zuwendungen und Arbeitsleistungen hergerichtet, soll, bis es die Bahn verkauft, auch von dieser Klientel genutzt werden (ca. 5 bis 6 Jahre). Hier wird auf Zuruf bzw. im Bedarfsfall verschiedenster Künstler experimentell und auch international gearbeitet. Ca. dreimal im Monat finden kleine Ausstellungen, Lesungen, Musik- und Videoabende statt.

2.26 Künstlerhaus Stockmeyerstr. 43

Stockmeyerstr. 43, 20457 Hamburg Gründungsjahr: 1999

Eigentümer: DB Immobilien Verwaltung: DB Immobilien Zahl der Arbeitsateliers: 11 sowie Werkstätten für 3 weitere Künstler und ein Raum für die Künstlerinitiative F 18, dem Institut für Kunst, Information und Technologie.

Miethöhe: max. DM 9,­ warm, hängt vom Zeitpunkt des Mietabschlusses ab.

Fluktuation: im Prinzip keine, sondern nur, wenn es zu Teiluntervermietungen kam und diese Künstlerinnen und Künstler größere Räume gefunden haben.

Sämtliche Räumlichkeiten werden ausschließlich für Arbeits- und Lagerbedarfe genutzt.

Die Künstlerinitiative F 18 hat hier seit zwei Jahren ebenfalls ein Refugium gefunden.

Die kleine Gruppe, die aus 4 jungen Künstlern besteht, arbeitet für und mit dem Künstler Stelarc zusammen und entwickelt und baut ihre eigenen künstlerischen Projekte, die bereits in der Schweiz, den USA und in Japan gezeigt wurden.

2.27 Künstlerhaus Stresemannstraße (ehem. Dosenfabrik) Stresemannstr. 374, 22761 Hamburg Gründungsjahr: 1995

Eigentümer: Stresemannstraße 372, 374, 376, 378

(mehrere Privatleute) Verwaltung: Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und Projektplanung Anzahl der Arbeitsateliers: 30, ein Ausstellungsraum ist für 2001 in Planung.

Miethöhe: seit den Anfängen unveränderte Kaltmiete von DM 7,­ pro m, zwei Neuvermietungen aus dem letzten Jahr zahlen DM 8,­ pro m. Eine Anhebung der Miete um DM 1,­ ist vorgesehen.

Fluktuation: bisher zwei Auszüge, einige Untervermietungen.

Durch die Bereitstellung von staatlichen Mitteln in Höhe von DM 2 539 459 konnte dieses bisher größte Künstlerhaus hergerichtet werden. Die Mieten können von der auf der Basis einer Mischkalkulation aus Gewerbemieten und Mieten für die Ateliers der Künstler stabil gehalten werden. Probleme gibt es vereinzelt durch die Mischnutzung verschiedener Interessengruppen, Lärmbelästigungen durch Musiker und das zum Komplex gehörende Restaurant.

Die Jahresausstellungen finden mit finanzieller Hilfe der Kulturbehörde statt.

2.28 Writers Room

Mit dem Writers Room im Künstlerhaus Stresemannstraße hat die Kulturbehörde 1994 europaweit erstmalig ein Arbeitsatelier und ein Kommunikationszentrum für Autorinnen und Autoren gegründet, das auf über 100 m2 im Dachgeschoss des Künstlerhauses nicht nur 8 Computerarbeitsplätze bereit hält, sondern auch Raum und Möglichkeiten für Workshops, Treffen und Gruppenarbeit bietet. Diese Arbeitsplätze werden sehr intensiv genutzt - teilweise zeitlich gesplittet von drei Autoren, die dafür eine Nutzungsgebühr von monatlich DM 100,­ je Arbeitsplatz an den Writers Room e.V. entrichten. Seit 1996 finanziert die Kulturbehörde mit monatlich DM 2300,­ die Warmmiete sowie eine halbe Verwaltungsstelle für die Arbeitsplätze.

Der Writers Room ist eine Institution, die über Hamburgs und Deutschlands Grenzen hinaus Aufmerksamkeit erweckt. Zwischen 30 und 40 Mitglieder des Trägervereins nutzen die Räume zum Schreiben und zur Kommunikation. Die dort regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen wie Creative Writing Seminare, Lesungen und Lektorate werden vom Trägerverein selbst, aber auch von der Kulturbehörde gefördert.

2.29 Objekt Thedestr. 99/101 a Thedestraße 99/ 101 a, 22765 Hamburg Gründungsjahr: ca. 1982

Eigentümer: Verwaltung: Zahl der Arbeits- und Wohnateliers: ein Wohnatelier ist (81,62 m2) zum 1. Januar 2002 frei.

Miethöhe: DM 1100,­ netto kalt.

In der ehemaligen Schule befinden sich als Mitmieter eine Arbeitsloseninitiative, eine Tanz- und Elternschule, ein Meditationszentrum und eine Einrichtung für Beschäftigungstherapie für Kinder des Stadtteils. Bereits vor 1995 haben in dem Objekt 10 Künstlerinnen und Künstler nahezu 10 Jahre lang Ateliers besessen, die damals wegen Eigenbedarf der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (wurde dann nicht eingelöst) geräumt werden mussten.

Außerdem werden die zukünftigen Mieten nach der Sanierung angehoben werden müssen.

2.31 Vorwerkstift (Stiftung Freiraum e.V.) Vorwerkstraße 21, 20357 Hamburg Gründungsjahr: 1984

Eigentümer: Freie und Hansestadt Hamburg Verwaltung: durch den Verein mit Überlassungsvertrag bis Dezember 2019.

Zahl der Arbeits- und Wohnateliers: 18 Wohnungen, 2 Schlafräume für Gäste, ein Verwaltungsraum, eine Galerie für Ausstellungen und Zusammenkünfte, 4

Werkräume im Keller (Goldschmiedewerkstatt, Fotolabor, Musikraum, Hausdruckerei). Der Dachboden wurde für Malerateliers ausgebaut.

Miethöhe: Anfangs DM 4,­ pro m, zurzeit DM 5,50 pro m2 kalt.

Fluktuation: Laut Stiftung Freiraum e.V. wurde eine Rotation von 4-5 Jahren in der Regel eingehalten.

Die Künstler des Hauses veranstalten regelmäßig Musikfeste, Ausstellungen, Clubabende mit Literatur sowie interkulturelle Events, vom Bezirksamt Hamburg-Mitte und von der Kulturbehörde gefördert.

2.32 Künstlerhaus e.V. Weidenallee 10 b, 20357 Hamburg Gründungsjahr: 1977

Eigentümer: privat Verwaltung: durch Eigentümer Zahl der Wohn- und Arbeitsateliers: 13 Ateliers, davon 8 Wohnateliers und 5 reine Arbeitsateliers sowie ein Ausstellungsraum, für den die Kulturbehörde die Mietkosten trägt.

Miethöhe: Bis 1997 betrug die Miethöhe DM 6,­ kalt pro m, seitdem DM 11,­ kalt pro m. Fluktuation: Die Fluktuation hat auf Grund des Mietpreises mit 1-2 Auszügen im Jahr zugenommen.

Die zunächst existierenden 19 Ateliers auf einer Grundfläche von 1200 m2 wurden nach einem Eigentümerwechsel 1997 auf 13 Ateliers auf einer Grundfläche von 800 m2 reduziert, um die übrigen Bereiche zu höheren Mieten an Firmen vermieten zu können. Die Ateliers in guter zentraler Lage sind relativ teuer. Ohne Ausstattung beträgt die Warmmiete pro m2 DM 14,-. Die Künstler haben keinen ordentlichen Mietvertrag. Sie sind mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen geduldet. Die Räume haben keine Heizung. Das Dach ist undicht und Wasser und Strom gibt es nur in begrenztem Umfang.

Vor kurzem ist der Abbruch des Hauses beschlossen worden. Die Räumungsfrist für die Künstler wurde auf Dezember 2001 festgesetzt.

3. Kombination von Wohnen und Arbeiten

Die Vor- und Nachteile einer Verbindung von Leben und Arbeiten in Ateliers werden von den Künstlerinnen und Künstlern sehr unterschiedlich und individuell bewertet.

Grundsätzlich ist es aus Kostengründen für viele und ganz besonders für junge Künstlerinnen und Künstler sehr attraktiv, statt der separaten Anmietung von Atelier und Wohnung in einem Wohnatelier zu leben und zu arbeiten. Künstlerinnen und Künstler mit Familie ziehen meist eine Trennung beider Bereiche vor. Ebenso besteht oft auch aus Gründen der spezifischen Arbeitsweise im Atelier die Notwendigkeit, Wohnen und Arbeiten räumlich zu trennen. Schließlich gibt es Künstlerinnen und Künstler, die die beiden Bereiche Leben und Arbeiten ganz bewusst trennen wollen, um den Alltag klarer zu strukturieren oder um den für die Reflexion der künstlerischen Tätigkeit notwendigen Abstand zur eigenen Praxis zu gewährleisten.

Es kommt gelegentlich vor, dass ursprünglich als Wohnateliers gemietete Räume aus diversen Gründen (Gründung einer Familie, Aufgabe der künstlerischen Tätigkeit u. a.) zweckentfremdet und dann als reiner Wohnraum genutzt werden.

Wohnen in einem Atelier, das mit Gewerbemietvertrag vermietet ist, ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht möglich. Mit Duldung des Vermieters gibt es aber auch Ausnahmen.

Das künstlerische Arbeiten in angemieteten Wohnungen ist für Literaten, Zeichner, teilweise auch für Fotografen bei entsprechender Wohnungsgröße möglich. Besonders für Maler oder gar Bildhauer ist dies aber meist nicht möglich, da der Arbeitsraum entsprechende Bedingungen (Licht, Deckenhöhe, Ebenerdigkeit, Lager) aufweisen muss und die Mitbewohner durch Geruch und Lärm belästigt werden könnten.

Rechtlich korrekt und für viele Künstler ideal ist die gezielte Kombination von getrennten Arbeits- und Wohnflächen in für diese Zwecke umgebauten Gebäuden. Die mit Mitteln der Kulturbehörde geschaffenen Künstlerhäuser Knabeweg, Bergedorf und Klausstraße, in denen Wohnateliers eingerichtet wurden, sind aus diesem Grunde stark gefragt.

Nach Einschätzung des Vereins Ateliers für die Kunst e.V. sind Künstlerinnen und Künstler an langfristigen Mietverträgen interessiert. Diese sind grundsätzlich eher bei Wohnmietverträgen garantiert. Der Wunsch nach Wohnateliers nimmt mit zunehmendem Alter der Künstlerinnen und Künstler aber ab.

Der BBK fordert eine Nutzungsverordnung mit dem ausschließlichen Ziel, Gewerberäume grundsätzlich an Künstlerinnen und Künstler zu vergeben.

4. Zweckentfremdung von Ateliers

In den Künstlerhäusern, die mit staatlichen Mittel geschaffen wurden, wird die Atelierbelegung über den Beirat des Vereins Ateliers für die Kunst e.V. geregelt. Damit ist eine Zweckentfremdung durch Vermietung an Nichtkünstler erschwert. In der Regel besteht in jedem Haus der Vorsatz, dass eine Zweckentfremdung von Atelierraum zur Kündigung führen kann. Außerdem sollten die Ateliers von aktiven Künstlerinnen und Künstlern genutzt werden.

Im Bereich der privaten Ateliers bestehen solche Regelungen nicht, Vermieter können auch rechtlich nicht gezwungen werden, ihre Gewerberäume ausschließlich an Künstlerinnen und Künstler zu vermieten. Es besteht bei vielen Ateliers tendenziell die Gefahr, dass sie anders genutzt werden, weil Künstler die steigenden Mieten nicht mehr aufbringen können. Die Ende des 19. Jahrhunderts programmatisch eingerichteten Ateliers mit Oberlicht und Wohnbereich existieren nur noch in den seltensten Fällen und laufen Gefahr zu verschwinden. Auch die in den in den Obergeschossen eingerichteten Künstlerwohnungen sind im Laufe der Jahre reduziert worden.

Ateliers werden in der Regel erst anders genutzt, wenn sie für bildende Künstlerinnen und Künstler nicht mehr bezahlbar sind oder der Eigentümer durch Aufwertung des Umfeldes eine höhere Miete von einer anderen Klientel erwirtschaften kann. Gewerberäume können ohne Kündigungsschutz jederzeit gekündigt werden. Oft vermieten Eigentümer in bestimmten, für die Kreativszene begehrten Vierteln dann lieber zu wesentlich höheren Mieten an Agenturen, Architekturbüros o. ä. ­ eine für Künstlerinnen und Künstler ungünstige Entwicklung, die sich besonders in Stadtbereichen wie der Hamburger Innenstadt, dem Schanzenviertel oder in Altona zeigt. Im Einzelfall, wie beim Künstlerhaus Weidenallee, gelingt es in langwierigen Verhandlungen, Eigentümer zu einer Mischkalkulation zu bewegen: Vermietung einerseits an Künstler als Ateliers und andererseits zu höheren Mieten an andere Nutzer.

5. Resümee

Die individuellen Ausbauzuschüsse der Kulturbehörde stellen eine unverzichtbare und motivierende Hilfe zur Selbsthilfe dar. In den Jahren 1993 bis 2000 wurden dafür insgesamt rund DM 5,9 Mio. aufgewendet. Damit konnten in diesem Zeitraum 202 zusätzliche Atelierplätze geschaffen werden. Unter Hinzurechnung der bereits vor 1993 geförderten Ateliers wurden damit insgesamt 298 Atelierplätze staatlich subventioniert. Des weiteren kann davon ausgegangen werden, dass in etwa gleicher Höhe ausschließlich privat finanzierte Atelierplätze vorhanden sind. Damit stehen in Hamburg insgesamt rund 600 Atelierplätze für Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung. Die Situation konnte damit erheblich verbessert werden. Dennoch wäre eine weitere Umwidmung ehemaliger Fabriken, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungs- und Gewerbebauten zu gemeinschaftlichen Atelierhäusern mit niedrigen Mieten auch in Zukunft wünschenswert. Ein besonderer Bedarf besteht gerade auch an Wohnateliers, da diese die Kosten für die Künstler erheblich vermindern. Grundsätzlich sind Förderung von Atelierhäusern und eine Verbesserung der Situation nur in Kooperation mit den initiativ werdenden Künstlerinnen und Künstlern selbst sowie deren Interessenvertreter zu erreichen.

Die Arbeit des Vereins Ateliers für die Kunst e.V. als Informationspool, Vermittler und Projektbetreuer wird vom BBK, den Hamburger Künstlerinitiativen und der Kulturbehörde als begrüßenswert eingeschätzt und soll weiter unterstützt werden.

6. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, Kenntnis zu nehmen.