Arbeitsamt

AGMA-Kulturhaus in Altona

Nach uns vorliegenden Informationen liegt dem Bezirksamt Altona seit Wochen ein Bericht des Rechnungshofes vor, in dem die Geschäftsführung des AGMA-Kulturhauses in von Herrn Horst Emmel beanstandet worden ist. Kritisiert werde vor allem auch das politische Engagement während der Arbeitszeit. Seitens der zuständigen Stelle im Bezirksamt sei dies seit Jahren bekannt und bemängelt worden, aber vom damaligen Bezirksamtsleiter Strenge und dem damaligen Kreisvorsitzenden der SPD Altona, Olaf Scholz, gedeckt worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Es ist zutreffend, dass der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg die Verwendung von Zuwendungen und Betriebszuschüssen an Bürgerhäuser und Freizeitzentren, darunter auch an das AGMA-Kulturhaus im Stadtteil Altona-Nord, geprüft hat. Das Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungshof der zuständigen Behörde im August 2001 mitgeteilt. Feststellungen zu politischem Engagement von Mitarbeitern während der Arbeitszeit, wie in der Anfrage behauptet, hat der Rechnungshof nicht getroffen.

Zur Prüfungsmitteilung wird sich die zuständige Behörde entsprechend dem üblichen Verfahren gegenüber dem Rechnungshof äußern. Erst nach Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs sind Senat und Bürgerschaft im Verfahren berührt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wurde das AGMA-Kulturhaus e.V. zu welchem Zweck gegründet?

Das AGMA-Kulturhaus (ehemals Bürgertreff Altona-Nord) wurde im Januar 1989 gegründet. Die Arbeit im AGMA-Kulturhaus orientiert sich an folgendem Auftrag: Schaffung von Angeboten, die die Lebenssituation für die in Altona-Nord lebende Bevölkerung verbessern. Gefördert wird die Begegnung und Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur.

2. Ist es richtig, dass das AGMA-Kulturhaus e.V. der geänderte Name für den Verein Bürgertreff Altona-Nord e.V. und damit der Rechtsnachfolger ist? Wenn nein, in welchem Verhältnis stehen die beiden Vereine?

Es handelt sich ausschließlich um eine Namensänderung, die im April 2000 vorgenommen wurde.

3. Wer war seit der Gründung des AGMA-Kulturhauses e.V. bzw. des Bürgertreffs e.V. für welchen Zeitraum und in welcher Funktion im Vorstand des Vereins?

Von Gründung bis 1997: Dagmar Jensen Vorsitzende Dr. Matthias Bartke (bis 1996) stellvertretender Vorsitzender 1997 bis jetzt: Hans-Jürgen von Borstel Vorsitzender Elisabeth Birke Vorstand

4. Hat der Verein AGMA bzw. Bürgertreff Altona einen Beirat, und, wenn ja, wer war für welchen Zeitraum Beisitzer/in des Vereins?

Der Verein AGMA-Kulturhaus e.V. hat keinen Beirat.

5. Wem obliegt seit wann die Geschäftsführung des Vereins AGMA bzw. Bürgertreff Altona, und wird diese hauptamtlich ausgeübt? Welche Bezüge erhält der Geschäftsführer, und aus welchem Haushaltstitel werden sie bezahlt?

Seit 1990 obliegt Herrn Horst Emmel die Geschäftsführung, diese wird hauptamtlich ausgeübt.

Die Geschäftsführerstelle ist nach Vergütungsgruppe BAT III eingruppiert. Die Bezüge werden vom Trägerverein aus der Zuwendung gemäß Haushaltstitel 1350.684.01 Betriebskostenzuschüsse Bürgerhäuser gezahlt.

6. Welche Zuwendungen aus welchen Titel erhielt der Verein AGMA bzw. Bürgertreff Altona seit seiner Gründung bis 2001 für das jeweilige Haushaltsjahr

­ aus Bezirksmitteln (bitte getrennt nach Stadtteilkulturmitteln/Sondermitteln)?

­ aus Haushaltsmitteln?

Die Zuwendungsbeträge werden in zweimonatlichen Teilbeträgen auf schriftliche Anforderung ausgezahlt.

Durch den Kulturausschuß der Bezirksversammlung Altona wurden im Laufe der Jahre auch Einzelprojekte des Bürgertreffs (bzw. AGMA) mit kleineren Beträgen im Rahmen der Projektförderung für Stadtteilkultur (Titelbezeichnung Projektmittel Stadtteilkultur, heute: 1350.684.67) gefördert. Im einzelnen handelte es sich um folgende Beträge: 1991 1315 DM Durchführung von zwei Märchen-Aufführungen mit türkischem Theater 1992 1000 DM Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen mit türkischem Theater 1994 1150 DM Sonderausgabe. Der Alsener 1000 DM Inbetriebnahme von Räumlichkeiten 1995 500 DM Fotoprojekt Altona-Nord 1996 1500 DM Eröffnung Saalanbau 1998 2500 DM Bezuschussung eines Kulturprogramms 1999 2500 DM Bezuschussung von zwei Kinder-Workshops und/oder zwei Theatervorstellungen für Senioren 2000 5000 DM Bezuschussung des Kulturprogramms 2000 (einschließlich AGMA-Zeitbühne) 2001 2000 DM Bezuschussung von zwei Kinder- bzw. Jugendtheater-Workshops.

Sondermittel der Bezirksversammlung Altona hat der Bürgertreff Altona-Nord in den Jahren 1991

(7500 DM für Renovierung und Büroausstattung) und 1993 (15000 DM für Einbauarbeiten: Bodenfliesen im Eingangsbereich und Flur, Alarmanlage und Sonderbeleuchtung) erhalten.

Von der Kulturbehörde geförderte Projekte ab 1995:

Angaben zu früheren Jahren konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

Aus dem damaligen Revitalisierungsprogramm der Stadtentwicklungsbehörde wurden Investitionsmittel (einschließlich Planungskosten) für den Bau des o.g. Bürgertreffs und die Herrichtung der Außenanlagen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden an das Bezirksamt Altona übertragen; die Zuwendung an den Träger erfolgte von dort. Es wurden folgende Mittel übertragen:

Aus Mitteln der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden mit den dort genannten Verfahrens- und Prüfungsabläufen folgende Zuwendungen gewährt:

7. Welche Stelle/n in der Behörde ist/sind zuständig für die Sachbearbeitung (Gewährung und Überprüfung) der Fördermittel für den Verein?

Die fachliche und fördertechnische Zuständigkeit liegt beim Jugendamt des Bezirksamtes Altona (Fachabteilung Stadtteilkultur).

Die Zuwendung der Komplementärmittel für die vom Arbeitsamt Hamburg bis zum Februar 2000 nach dem Arbeitsförderungsgesetz grundfinanzierten Stellen erfolgte durch die Abteilung Arbeitsmarktpolitik der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt ebenfalls durch die Abteilung Arbeitsmarktpolitik sowie zusätzlich durch die Betriebswirtschaftliche Abteilung der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

8. Hat der Verein fristgemäß die Verwendungsnachweise für das jeweilige Haushaltsjahr bei der Behörde zur Überprüfung eingereicht? Wenn nein, wie lange wurden die vorgesehenen Fristen seitens des Vereins überschritten und aus welchem Grunde?

Im einzelnen wurden die Verwendungsnachweise wie folgt vorgelegt: Verwendungsnachweise 1990/91 Eingang Mai 1992

Verwendungsnachweise 1992 bis 1994 Eingang Januar 1996

Verwendungsnachweise 1995 fristgerecht

Für die Haushaltsjahre 1990 bis 1995 ist eine differenzierte Verwendungsnachweisprüfung auch durch die Innenrevision der Bezirksverwaltung erfolgt. Deren Prüfungsergebnissen zum Bürgertreff wurde zwischenzeitlich weitgehend Rechnung getragen.

Verwendungsnachweis 1996 fristgerecht Verwendungsnachweise 1997 und 1998 Abgabe Ende 1999

Verwendungsnachweis 1999 fristgerecht Verwendungsnachweis 2000 fristgerecht

Die Verwendungsnachweise für die Jahre 1997 und 1998 sind nicht fristgerecht eingereicht worden, da der Zuwendungsempfänger für die Abwicklung der Buchführung ein externes Büro beauftragt hatte, das aufgrund von personellen Engpässen nicht entsprechend der Zeitvorgabe den Soll-Ist-Vergleich erstellte. Das AGMA-Kulturhaus bemüht sich derzeit um ein Steuerberatungsbüro, damit zukünftig die Jahresabrechnungen zeitnah und fristgerecht erledigt werden können.

9. Wann hat die Verwendungsnachweisprüfung in der Behörde für die betreffenden Jahre jeweils stattgefunden, und in welcher Höhe wurden ggf. jeweils Rückforderungen erhoben?

Die Verwendungsnachweisprüfung hat in der zuständigen Fachabteilung nach Eingang der Verwendungsnachweise stattgefunden.

Im Ergebnis der Auswertung der Verwendungsnachweise 1990 bis 1995 durch das Bezirksamt und die Innenrevision der Bezirksverwaltung wurde eine Gesamtrückforderung in Höhe von 62493 DM ausgewiesen. Von diesem Betrag war eine befristete Niederschlagung (d.h. eine Aussetzung) eines Teilbetrages in Höhe von 51336,18 DM bis September 2002 erforderlich, da die Finanzsituation des Trägers keine sofortige Erstattung der Gesamtsumme zuließ. Die Restsumme wurde dem Bezirksamt erstattet.

10. Sind den zuständigen behördlichen Stellen seit Gründung des Vereins Unregelmäßigkeiten bezüglich einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung aufgefallen? Wenn ja, inwiefern und was wurde daraufhin bezüglich welcher Personen unternommen?

Hinsichtlich der Verwendungsnachweise 1997 und 1998 hat das Jugendamt entsprechende Beanstandungen gegenüber dem Trägerverein und der Geschäftsführung vorgebracht. Diesen wurde weitestgehend durch Auflagen in den nachfolgenden Zuwendungsbescheiden Rechnung getragen.

Einige inhaltliche Defizite des Programmangebots wurden seitens des Bezirksamtes mit der Geschäftsführung in den Jahren 2000/2001 erörtert. Dabei wurde ein Besucher- und Bürger-Beteiligungsverfahren vereinbart, das klären soll, ob und wieweit die Angebote des Bürgertreffs mit den Bedarfen der Bewohner des Stadtteils Altona-Nord übereinstimmen:

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden im Oktober dieses Jahres auch unter Beteiligung des Kulturausschusses der Bezirksversammlung ausgewertet und entsprechend in die künftige Angebotsstruktur aufgenommen.

11. Hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg bei seinen Prüfungen die Zuwendungen an den Verein AGMA-Kulturhaus bzw. Bürgertreff Altona-Nord e.V. seit dessen Gründung überprüft und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12. Ist es richtig, dass der Rechnungshof in einem aktuellen Berichtsentwurf die Geschäftsführung des Vereins AGMA-Kulturhaus unter der Führung von Horst Emmel kritisiert hat?

Wenn ja, aus welchem Grunde und für welchen Zeitraum?

Gegenstand der Rechnungshofsprüfung war der Verwendungsnachweis 1998 des Vereins AGMA-Kulturhaus e.V.

In der Prüfungsmitteilung werden neben der damals verspäteten Vorlage der Verwendungsnachweise ein zu einseitiges Programmangebot und eine nicht hinreichend publikumswirksame Öffentlichkeitsarbeit kritisiert. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass die Erfolgskontrolle ausgebaut werden sollte und in einzelnen Angebotsbereichen ein höherer Kostendeckungsgrad erzielt werden sollte.

Kritische Anmerkungen zur Geschäftsführung in diesem Zusammenhang (siehe auch Antwort zu Frage 10) sind in weiteren Gesprächen unter Beteiligung der Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführung zu klären, da die Personalführung dem Vorstand des Vereins obliegt.

13. Liegt dem Bezirksamt Altona derzeit ein Berichtsentwurf des Rechnungshofes zur Überprüfung des AGMA-Kulturhauses e.V. vor, und, wenn ja, was hat das Bezirksamt bisher zur Aufklärung unternommen bzw. gibt es bereits ein Ergebnis dieser Überprüfung?

Dem Bezirksamt liegt ein Berichtsentwurf seit Juni 2001 vor. Das Bezirksamt hat daraufhin erste Gespräche mit Geschäftsführung und Vorstand des Vereins geführt, um seinerseits Stellung zum Entwurf des Rechnungshofes nehmen zu können, und hat darüber hinaus im August eine detaillierte schriftliche Stellungnahme des Vereins angefordert.

14. Gab es bei den zuständigen behördlichen Stellen Hinweise dafür, dass der Geschäftsführer des Vereins, Horst Emmel, während seiner Arbeitszeit auch parteipolitisch tätig war?

Wenn ja, was wurde daraufhin von wem und in welcher Form unternommen?

Nein. Im übrigen sind die Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsführung nicht verpflichtet, dem Senat oder einer zuwendungsgewährenden Behörde gegenüber anzugeben, ob bzw. welchen ehrenamtlichen oder parteipolitischen Tätigkeiten sie neben ihrer Tätigkeit im AGMA, Kulturhaus e.V. nachgehen.