Betreute und unbetreute Wohnungen für Suchtkranke in Hamburg

Betreff: Betreute und unbetreute Wohnungen für Suchtkranke in Hamburg. Angemessene Wohnverhältnisse stellen allgemein und damit auch für Suchtkranke eine ganz wesentliche Lebensbasis dar. Die jüngst vorgestellten Zahlen der sogenannten Basisdatendokumentation der ambulanten Suchthilfe haben demgegenüber jedoch erneut belegt, daß die Wohnverhältnisse sehr vieler Abhängiger in Hamburg weiterhin sehr instabil und prekär sind; dies gilt für etwa jede/n Fünfte/n allein der etwa 9000 im vergangenen Jahr erfaßten betreuten Personen, also für etwa 1800; die Zahl dürfte jedoch sehr viel höher liegen, da z.B. ausschließlich anonym Betreute sowie Einrichtungen zur Betreuung von Obdachlosen gar nicht erfaßt wurden; trotz angegebener positiver Tendenz sind die Angaben über akute Wohnungslosigkeit seit 1997 nur leicht rückläufig. Auf diesem Hintergrund wird von Fachleuten schon seit langem auf einen erheblichen Bedarf an differenzierten, betreuten und unbetreuten Wohnmöglichkeiten für Drogenkonsument/innen und Abhängige in Hamburg hingewiesen. Demgegenüber sieht der Senat trotz voller Auslastung bestehender Einrichtungen und Angebote jedoch keinen Bedarf oder nur eine sehr geringe Kapazitätserhöhung vor (vgl. Antwort auf meine Anfrage Drucksache 16/5643 betr. Übernachtungsmöglichkeiten und Krisenwohnungen) bzw. hat seine Planzahlen sogar reduziert; hinzu kommt eine eingeschränkte Transparenz dieses Bereiches. Zugleich belegen Kennzahlen aus anderen Bundesländern und Großstädten eine gegenüber Hamburg zum Teil erheblich bessere Ausstattung in diesem Bereich.

Ich frage deshalb den Senat:

1. a) Welche Betreuten Wohneinrichtungen welcher Träger/innen stehen mit jeweils wie vielen Plätzen/Betten spezifisch für Suchtkranke ­ differenziert nach legalen und illegalisierten Drogen ­ mit jeweils welcher rechtlichen bzw. Finanzierungsgrundlage in Hamburg zur Zeit zur Verfügung?

1. b) Welche dieser Einrichtungen und Plätze sind davon jeweils wann in den vergangenen drei Jahren und in diesem Jahr hinzugekommen?

Keine.

1. c) Wie viele und welche Plätze sind jeweils spezifisch für Frauen, für Frauen mit Kindern und für Jugendliche?

Das Angebot des Trägers Frauenperspektiven e.V. richtet sich speziell an Frauen und Frauen mit Kindern.

1. d) Wie waren diese Plätze jeweils in den Jahren 1998 bis 2000 ausgelastet?

Für die Projekte 1 bis 3 lag die Auslastung in den Jahren 1998 bis Mitte 2000 bei durchschnittlich 95 Prozent. Eine Auswertung für die Zeit ab September 2000 liegt noch nicht vor, da die Berichtspflicht erst mit Abschluß des Jahres 2001 einsetzt.

Das Projekt Care hatte für den erfragten Zeitraum eine Auslastung von durchschnittlich 97 Prozent.

1. e) Wie hat sich hier die öffentliche Förderung 1998 bis 2001 entwickelt?

Die Projekte 1 bis 3 wurden bis einschließlich August 2000 über Pflegesatz abgerechnet. Da die Bewilligung im Einzelfall erfolgte, ist die Höhe der Einnahmen des Trägers von der Auslastungsquote abhängig. Ab September 2000 wurde auf Zuwendungsfinanzierung umgestellt.

2. a) Welche Übergangseinrichtungen/Wohnheime welcher Träger/innen stehen mit jeweils wie vielen Plätzen/Betten spezifisch für Suchtkranke ­ differenziert nach legalen und illegalisierten Drogen ­ mit jeweils welcher rechtlichen bzw. Finanzierungsgrundlage in Hamburg zur Zeit zur Verfügung?

2. b) Welche dieser Einrichtungen und Plätze sind davon jeweils wann in den vergangenen drei Jahren und in diesem Jahr hinzugekommen?

Die Notschlafbetten bei Ragazza e.V. wurden im Mai 2000 eingerichtet.

2. c) Wie viele und welche der Plätze sind jeweils spezifisch für Frauen, für Frauen mit Kindern und für Jugendliche?

Siehe Antwort zu 2. a), Projekte laufende Nummern 4 und 5.

2. d) Wie waren diese Einrichtungen bzw. Plätze jeweils in den Jahren 1998 bis 2000 ausgelastet?

Zur Auslastung für die Jahre 1998 und 1999 siehe Antwort zur Anfrage Drucksache 16/5643, Ziffer 1d).

Im Jahr 2000 lag die Auslastung für die Projekte Nox und Realex bei durchschnittlich 101 Prozent, für das Projekt Friedenspfeife bei knapp 98 Prozent. Die Auslastung der Notschlafplätze bei Ragazza e.V. lag ohne Berücksichtigung der Nutzung während des Tages im Jahr 2000 bei 75 Prozent. Die Auslastung der Übernachtungsstätte im Cafe Sperrgebiet lag im Jahr 2000 bei 75 Prozent und beim Basis Projekt bei 70 Prozent.

2. e) Wie hat sich hier die öffentliche Förderung 1998 bis 2001 entwickelt?

Die Einrichtungen laufende Nummern 1 bis 3 werden über Pflegesätze finanziert. Eine Aufschlüsselung der Mittelabflüsse nach Jahr und Einrichtung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

Für die Einrichtung laufende Nummer 4 können die Mittel für die Übernachtungsplätze nicht gesondert beziffert werden, da das Übernachtungsangebot integraler Bestandteil des Projektes ist.

Für die Projekte laufende Nummern 5 und 6 wurden folgende Mittel bereitgestellt:

Der Träger Basis e.V. erhält für die beiden Übernachtungsstellen sowie für das Projekt KIDS eine Zuwendung. In der Kürze der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten lediglich die Personalkosten für die beiden Übernachtungsstellen und nicht die Betriebs- und Sachmittelanteile ermittelt werden.

Laut Zuwendungsbescheid. Verwendungsnachweis liegt noch nicht vor.

3. Inwieweit sind in den vorgenannten Einrichtungen solche enthalten, die der Senat bereits in seiner o.a. Antwort auf meine Frage nach Übernachtungseinrichtungen (fünf Einrichtungen mit 54 Plätzen speziell für Drogenabhängige) und nach Krisenwohnungen (sechs Einrichtungen mit 119 Plätzen) angeführt hat, und wie erklärt der Senat ggf. diese Doppelnennungen auf dem Hintergrund seiner Differenzierung in seiner Antwort 6?

Die in der Antwort zu 1. a) genannten Einrichtungen wurden in der Drucksache 16/5643 nicht aufgeführt, da dort nicht nach Einrichtungen gefragt wurde, die das Hilfesegment Betreutes Wohnen anbieten.

Die in der Antwort zu 2. a) aufgeführten Übernachtungseinrichtungen sind identisch mit den in der in der Antwort zu 1. a) genannten Einrichtungen. Krisenwohnungen wurden in der Antwort zu 2. a) nicht aufgezählt.

In der Drucksache 16/5643 wurde zwischen den Hilfeangeboten Übernachtungseinrichtung und Krisenwohnungen differenziert. Es erfolgten keine Doppelnennungen.

4. a) Welche komplementären Einrichtungen/Heime welcher Träger/innen stehen mit jeweils wie vielen Plätzen/Betten spezifisch für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke

­ differenziert nach legalen und illegalisierten Drogen ­ mit jeweils welcher rechtlichen bzw. Finanzierungsgrundlage in Hamburg zur Zeit zur Verfügung?

Für Männer und Frauen, die unter einer als Chronischen Alkoholismus diagnostizierten Suchterkrankung leiden, stehen die Einrichtungen Sachsenwaldau mit 228 Plätzen sowie die Einrichtung Pflegezentrum Holstenhof, Haus Öjendorf (Projekt SAMGA), mit 38 Plätzen zur Verfügung. Die Finanzierung findet in beiden Einrichtungen über §§39/40 BSHG statt. Träger ist in beiden Fällen die Anstalt öffentlichen Rechts pflegen & wohnen.

Vergleichbare Einrichtungen für Abhängige von illegalen Drogen gibt es nicht.

4. b) Welche dieser Einrichtungen und Plätze sind davon jeweils wann in den vergangenen drei Jahren und in diesem Jahr hinzugekommen?

Keine.

4. c) Wie viele und welche der Plätze sind jeweils spezifisch für Frauen, für Frauen mit Kindern und für Jugendliche?

Keine.

4. d) Wie waren diese Einrichtungen bzw. Plätze jeweils in den Jahren 1998 bis 2000 ausgelastet?

Die Auslastungsquote für die Jahre 1998 bis heute lag in der Einrichtung Sachsenwaldau bei durchschnittlich 97 Prozent. Die durchschnittliche Auslastungsquote im Projekt SAMGA lag für diesen Zeitraum bei 98 Prozent.

4. e) Wie hat sich hier die öffentliche Förderung 1998 bis 2001 entwickelt?

Die Abrechnung in beiden Projekten erfolgt über Pflegesatz. Da die Bewilligung im Einzelfall erfolgte, ist die Höhe der Einnahmen des Trägers von der Auslastungsquote abhängig. Eine Aufschlüsselung der Mittelabflüsse nach Jahr und Einrichtung ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

5. a) Wie erklärt der Senat, dass er in seinem sogenannten Suchtbericht von 1999 für dasselbe Jahr für Vor- und Nachsorge sowie Übergangseinrichtungen zusammen noch eine Planzahl von 290 (und 284 bereits für 1998) angibt, während es gemäß Haushaltsplan 2001 im Ergebnis 1999 nur 275 sind und die Planzahlen für 2000 und 2001 auf 280 reduziert wurden?

Bei der genannten Zahl von 290 Plätzen für das Jahr 1999 handelt es sich um eine Planzahl. Zum Zeitpunkt der Festlegung auf diese Zahl gab es konkrete Planungen zum Aufbau einer Übernachtungseinrichtung, die aber nicht realisiert werden konnten.

Die Planzahlen für 2000 und 2001 wurden entsprechend angepaßt.

5. b) Welches sind diesbezüglich das Ergebnis 2000, das voraussichtliche Ergebnis 2001 und die Planzahl für 2002?

Das Ergebnis 2000 beläuft sich auf 274 Plätze. Das voraussichtliche Ergebnis 2001 wird zwischen 270 und 280 Plätzen liegen. Für 2002 sind 280 Plätze geplant.

6. a) Wie schätzt der Senat zur Zeit und bezogen auf welche Fristen den Bedarf jeweils hinsichtlich der drei o.a. Bereiche Betreute Wohnungen und Übergangseinrichtungen/Wohnheime für Suchtkranke sowie Einrichtungen/Heime für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke ein?

b) Welche konkreten Planungen und Finanzierungsabsichten hat der Senat jeweils in diesen drei Bereichen ggf. zu wann, und welche Planungen welcher Träger/innen mit jeweils welchen Kapazitäten sind ihm bekannt?

Ein aktueller zusätzlicher Bedarf hinsichtlich der Bereiche Betreutes Wohnen und Einrichtungen für chronisch Mehrfachgeschädigte besteht nach Auffassung der zuständigen Behörde nicht.

Für den Bereich Übergangseinrichtung/Übernachtungseinrichtung ist eine Erhöhung der Platzzahl, einhergehend mit der Zusammenlegung der Projekte Nox und Realex, um vier auf 30 Plätze geplant.

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Trägern nach §39 BSHG. Darüber hinaus wird erwogen, Übernachtungsmöglichkeiten für Crackabhängige zu schaffen.

Weitere Planungen von Trägern in diesem Bereich sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

7. a) Wie hat sich bezogen auf die o.a. Problematik die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziales und Rehabilitation und dem Drogenreferat nach dessen Verlagerung in das Amt für Gesundheit entwickelt, wie beurteilt der Senat diese aktuell, und welche Verbesserungen plant er ggf.?

Die zur Zusammenarbeit erforderlichen Zuständigkeitsklärungen sind vor der Verlagerung der Fachabteilung Drogen und Sucht vom Amt für Soziales und Rehabilitation in das Amt für Gesundheit in einem Organisationsprozeß erfolgt. Weitere strukturelle Änderungen sind nicht notwendig und daher auch nicht vorgesehen.

7. b) Haben sich der Interbehördliche Koordinierungskreis Drogen, der sogenannte Fachrat der BAGS und/oder der Arbeitskreis Obdachlosigkeit seit Anfang letzten Jahres mit dem Bedarf an spezifischen Betreuten Wohnungen und Übergangseinrichtungen für Suchtkranke sowie Einrichtungen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke befaßt? Wenn ja, jeweils wann und ggf. mit welchen konkreten Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht und für wann ist dies ggf. geplant?

Nein. Die Notwendigkeit einer Befassung wurde bisher von keinem der jeweiligen Gremienmitglieder angeregt.

8. a) Welche Vergleichszahlen liegen dem Senat hinsichtlich Betreuter Wohnungen und Übergangseinrichtungen für Suchtkranke sowie Einrichtungen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke aus anderen Bundesländern ­ insbesondere den Stadtstaaten ­ sowie anderen Großstädten vor?

b) Trifft es zu, dass Berlin über mehr als 520, Bremen über mehr als 250 und Frankfurt über mehr als 230 Plätze ­ letztere beide für maximal nur ein Drittel bzw. die Hälfte der Hamburger Abhängigen ­ in den drei o.a. Bereichen verfügt? Wenn nein, in welcher Hinsicht konkret nicht?

Die Definitionen bzw. Ausgestaltungen der Hilfeangebote in anderen Bundesländern und Städten sind nicht ohne weiteres auf die Hamburger Einrichtungsarten übertragbar, da oftmals andere Strukturen zugrunde liegen. Dies erschwert einen direkten Vergleich.

Die vorliegenden Angaben zu den Übernachtungs- und Kriseninterventionseinrichtungen sind in der in der Antwort zu 7. genannt.

Vergleichszahlen hinsichtlich der Platzzahl des Segmentes Betreutes Wohnen und des Segmentes Einrichtungen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke liegen nicht vor.