Ablösesummen für jugendliche Fußballspieler

Im Focus-Magazin wurde vor kurzem berichtet, dass Vereine für den Wechsel ihrer jugendlichen Fußballspieler in den A-D-Mannschaften von den Eltern und den neuen Vereinen Ablösesummen verlangen. Verantwortliche aus Vereinen berichten von Summen zwischen 1500 bis zu 5000 DM. Kindern und Jugendlichen droht ansonsten eine Spielsperre von einigen Wochen und Monaten. Der Deutsche Fußball-Bund hält eine solche Ablöse durchaus für akzeptabel.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Schließt sich der Senat der Auffassung des Berliner Sportsenators Klaus Böger an, dass eine solche Praxis zu Lasten der Kinder und Jugendlichen geht und aus Sport und Freizeitvergnügen vorschnell ein Geschäft macht?

Der Senat ist der Auffassung, dass im Sport Werte wie Toleranz, Selbstwertgefühl, Teamfähigkeit und Gesundheit im Jugendsport einen höheren Stellenwert haben sollten als geschäftliche Interessen. Im Übrigen nimmt der Senat nicht Stellung zu Meinungsäußerungen von Mitgliedern anderer Landesregierungen.

2. Wie sieht die Praxis bei den Hamburger Fußballvereinen aus, wenn ein minderjähriger Spieler den Verein wechseln möchte? Kann der Senat abschätzen, für wie viele Kinder und Jugendliche in Hamburg Ablösesummen und in welcher Höhe gezahlt werden?

Wenn Spieler den Verein wechseln, können im bezahlten Fußball Handgelder und ­ im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung ­ Ablösesummen gezahlt werden. Nach den Regularien des Deutschen Fußballbundes (DFB) gibt es im Jugendbereich keine Ablösesummen; gezahlt werden können jedoch Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für A-Junioren des Jahrgangs, die in der nächsten Serie im Erwachsenenbereich spielen. Dadurch soll der Aufwand eines Vereins für die Förderung eines Spielers ausgeglichen werden. Auf diese Weise will der DFB einerseits talentierten Spielern höhere sportliche Herausforderungen ermöglichen, andererseits die Jugendarbeit insbesondere in den kleinen Vereinen stabilisieren. Für alle anderen Jugendspieler sind in den DFB-Bestimmungen keine Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen vorgesehen. Sie sind bei Jugendlichen zwischen elf bis 17 Jahren laut Auskunft des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) eher die Ausnahme. Regelungen des HFV und seiner Vereine darüber existieren nicht. Ebenso fehlt es an Anhaltszahlen. Nach Aussagen des HFV finden in Hamburg die Vorschriften des DFB Anwendung. Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

3. Der bayerische und der hessische Fußballverband haben die Höhe der Ablösesummen auf maximal 5000 DM bzw. 4700 DM festgeschrieben. Nach Auskunft des Hamburger Fußballverbandes gibt es eine solche Begrenzung in Hamburg nicht. Hält der Senat es für sinnvoll, darauf hinzuwirken, in Hamburg ebenfalls eine Begrenzung der Ablösesummen einzuführen? Und wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, welche Schritte können von Seiten der Hamburger Sportpolitik unternommen werden, um bei dem Verband und den ca. 333

Hamburger Fußballvereinen zu einer für alle Seiten tragbaren und verbindlichen Regelung in dieser Sache zu kommen?

Der Senat sieht aus grundsätzlichen Erwägungen keinen Anlass, reglementierend in die internen Regelungen des Sports einzugreifen oder diese zu bewerten.