Ehemalige Standortkommandantur der Bundeswehr an der Sophienterrasse

Wie der Presse zu entnehmen war, beabsichtigt die Bundeswehr nunmehr, das ganze Gelände der ehemaligen Standortkommandantur und des Kreiswehrersatzamtes zu verkaufen. Der Komplex umfasst acht Gebäude auf ca. 50000 m2 Grundfläche, darunter das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Standortkommandantur. Es handelt sich um ein attraktives innerstädtisches Gelände, dessen städtebauliche Entwicklung für Hamburg von großem Interesse ist. Die Perspektive einer wirtschaftlichen Verwertung durch das Bundesvermögensamt wirft daher die Frage auf, welche städtebaulichen Überlegungen seitens des Senates für das Areal bestehen und ob das Areal beispielsweise für die Ansiedlung von Bildungseinrichtungen in Betracht gezogen wird. Gleichzeitig befinden sich dort denkmalgeschützte Bauten und ein städtebaulicher Kontext, der eine sensible Entwicklung des Areals erfordert und die bauliche Ausnutzung beeinflusst.

Dies vorangeschickt, frage ich den Senat.

Im Rahmen der geplanten Veräußerungen von als entbehrlich identifizierten Bundeswehrliegenschaften hat das Bundesverteidigungsministerium dem Senat im Juli dieses Jahres eine Freigabeliste zur Kenntnis gegeben, in der lediglich Teile des Areals der Standortverwaltung Hamburg an der Sophienterrasse enthalten waren. Seit kurzem zeichnet sich die Option eines vollständigen Rückzugs der Bundeswehr und damit der Veräußerung durch das Bundesvermögensamt ab. Damit stünde das vollständige Areal für eine neue Nutzung zur Verfügung.

Im Rahmen einer kürzlich eingereichten Bauvoranfrage für das Gelände hat der Bund nunmehr Verkaufsüberlegungen für das gesamte Gelände zu erkennen gegeben. Eine förmliche Verkaufsaufgabe durch die zuständige Bundesvermögensverwaltung, z. B. durch eine öffentliche Ausschreibung, liegt bisher nicht vor.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Hat die FHH die Möglichkeit eines Ankaufs des Areals geprüft?

Finden zwischen der FHH und der Bundesvermögensverwaltung Gespräche über einen Ankauf durch die FHH statt?

Siehe Vorbemerkung.

Steht die FHH mit der Bundesvermögensverwaltung in Kontakt, um die Interessen der FHH bei der Planung der Veräußerung in Bezug auf die zukünftige Nutzung des Geländes zu wahren?

Ja.

Sind dem Senat bereits potentielle Investoren bekannt und ist dem Senat bekannt, welche Konzepte diese verfolgen?

Nein.

Drucksache 17/68 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 17. Wahlperiode

Welche Entwicklung wäre aus Sicht des Senates für das Gelände der ehemaligen Standortkommandantur und der denkmalgeschützten baulichen Anlagen wünschenswert?

Hat der Senat geprüft, ob die Anlagen der ehemaligen Standortkommandantur geeignet sind, um kunst-, kommunikations- und medienbezogene Studiengänge in unmittelbarer Nähe der Universität, des NDR und der Musikhochschule anzusiedeln?

Der Senat hat sich damit noch nicht befasst. Aufgrund der in der Vorbemerkung geschilderten neuen Entwicklung besteht nunmehr Anlass, die Nutzungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund des bestehenden Baurechts zu prüfen.

2. Welche planerischen Ausweisungen bestehen gegenwärtig für das Gelände und wann wurde das Planungsrecht geschaffen?

Für das Gelände gilt der Baustufenplan Harvestehude/Rotherbaum von 1955, der für das Gelände W2o ausweist (Wohnen, zwei Geschosse, offene Bauweise mit ergänzenden Bestimmungen zu Baulinien. Bürobauten können ausnahmsweise zugelassen werden). Der Teilbebauungsplan 148 von 1956 setzt neue Straßenbauflächen fest und Bereiche, die von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. Weiterhin befindet sich das Gelände im Bereich der Regelungen für Bau- und Gartenanlagen gemäß Außenalsterverordnung von 1953 und teilweise (Standortkommandantur) im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Harvestehude von 1988.

Ist es erforderlich oder beabsichtigt, für das Areal ein neues Planungsrecht zu schaffen?

Aussagen zu Änderungen des Planrechts lassen sich erst nach den in 1.4 angesprochenen Prüfungen zu den Nutzungsmöglichkeiten machen.

Sind bei einer eventuellen Überplanung des Geländes die Außenalsterverordnung oder Erhaltungsverordnungen im Bereich Rotherbaum/Harvestehude zu beachten?

Siehe Antwort zu 2.

3. Inwieweit ist der Abbruch bzw. die Erhaltung der bestehenden Bausubstanz möglich oder vorgesehen?

Welches Ausmaß der baulichen Nutzung erwartet der Senat zukünftig auf dem Areal?

Die Belange des Denkmalschutzes werden beachtet; im Übrigen siehe Antwort zu 1.4. und 1.5.

Sind auf dem Gelände Altlasten zu vermuten oder sind dort Bunker oder unterirdische bauliche Anlagen vorhanden?

Bunker oder unterirdische bauliche Anlagen sind auf dem freien Gelände nicht vorhanden. Die historischen Recherchen ergaben für dieses Gelände keine altlastenrelevante Nutzung.