Angestellte innerhalb der Hamburger Polizei

Am 1. Oktober 2001 waren nach Angaben des Senats (Drucksache 17/27) auf den vorhandenen 247 Stellen für Angestellte im Außen- und Wachdienst 116 Angestellte im Polizeidienst, 75 Angestellte im Wachdienst und 45 Angestellte im Außendienst beschäftigt.

Ich frage den Senat:

1. Welche weiteren Arten von Angestelltengruppen gibt es neben den Angestellten im Polizeidienst, im Wachdienst sowie im Außendienst in der Hamburger Polizei?

2. Wie viele Beschäftigte sind in den weiteren Angestelltengruppen der Polizei zurzeit (Oktober 2001) jeweils tätig, wie viele Stellen sind unbesetzt?

Neben den Angestellten im Wachdienst, Angestellten im Außendienst und den Angestellten im Polizeidienst werden Angestellte in verschiedenen Funktionen und in zahlreichen Bereichen der Polizei eingesetzt.

Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich ein Überblick über weitere, spezielle Angestelltenstellen sowie die Anzahl der besetzten bzw. Welche Aufgaben nehmen die Angestellten bei der Polizei wahr? In welchen Aufgabenfeldern sind die Angestellten tätig

a) im Polizeidienst,

b) im Wachdienst,

c) im Außendienst und

d) in anderen Angestelltengruppen?

Angestellte im Wachdienst erfüllen Objektschutz- und Sicherungsaufgaben. Angestellte im Außendienst sind in der Überwachung und Regelung des ruhenden Verkehrs eingesetzt und wirken bei verkehrsordnenden Maßnahmen mit. Das Berufsbild des Angestellten im Polizeidienst ist die Zusammenführung beider Aufgabenfelder.

Die Aufgaben der anderen Angestelltengruppen ergeben sich aus den Aufgabenbezeichnungen der o.a. Tabelle.

4. Wie viele Angestellte befinden sich zurzeit (Oktober 2001) jeweils in der Ausbildung zum/zur Angestellten im Polizei-, Wach- oder Außendienst bzw. für andere Angestelltengruppen?

Am 1. Oktober 2001 befanden sich 14 Angestellte in der Ausbildung zum Angestellten im Polizeidienst.

5. Wie gestaltet sich jeweils die Ausbildung zum/zur Angestellten im Polizei-, Wach- oder Außendienst bzw. für andere Angestelltengruppen, insbesondere hinsichtlich ihrer Inhalte und der Überprüfung der Ausbildungserfolge?

6. Von welcher Dauer sind jeweils die Ausbildungen zum/zur Angestellten im Polizei-, Wachoder Außendienst bzw. für andere Angestelltengruppen?

Bei der Polizei werden zur Ausbildung nur noch Angestellte im Polizeidienst eingestellt. Die Ausbildung umfasst die ehemaligen Ausbildungslehrgänge für Angestellte im Wachdienst bzw. für Angestellte im Außendienst und dauert 48 Arbeitstage.

Angestellte für allgemeine Verwaltungsaufgaben werden zentral vom Personalamt zu Verwaltungsfachangestellten ausgebildet. Sofern Bedarf für spezielle Verwaltungsaufgaben besteht, die eine besondere Ausbildung erfordern (z.B. Hochschul- oder Fachhochschulstudium, Berufsausbildung), erfolgen externe Einstellungen von Mitarbeitern mit entsprechendem Berufsabschluss.

7. Welche Weiterbildungsmaßnahmen gibt es für die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in welchem Ausmaß werden sie von den Beschäftigten genutzt?

Allen Angestellten steht die Teilnahme an den Fortbildungsprogrammen des Personalamtes und der Behörde für Inneres offen. Darüber hinaus gibt es aufgabenbezogene fachspezifische Fortbildungsangebote (z.B. Speziallehrgänge für Daktyloskopen, für Sachverständige für den Kfz-Verkehr, Lehrgänge für Waffentechniker).

Über das Ausmaß der Nutzung durch die Beschäftigten kann mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für die Beantwortung Schriftlicher Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit keine Aussage gemacht werden.

Den Angestellten im Polizei-, Wach- und Außendienst stehen weiterhin spezielle Fortbildungsmöglichkeiten, z. B. ­ Schießfortbildung,

­ ­ Kommunikations- und Konflikttraining und

­ Kfz-Fortbildung offen.

Darüber hinaus können die Bediensteten anerkannte Bildungsurlaubsmaßnahmen anderer Veranstalter nutzen.

8. Welche Einstellungsvoraussetzungen existieren bisher jeweils im einzelnen für die Bewerberinnen und Bewerber in den verschiedenen Angestelltengruppen (Angestellte im Polizei-, Wach- und Außendienst und weitere Gruppen)?

Siehe Antwort zu 5. und 6.

9. Wie viele Bewerbungen gab es jeweils in den Jahren 1995 bis 2001 für die einzelnen Angestelltengruppen?

10. Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber in den Jahren 1995 bis 2001 waren nichtdeutscher Herkunft? Wie viele der dann Eingestellten sind nichtdeutscher Herkunft?

11. a) Wie viele der Bewerber um eine Angestelltenstelle bei der Polizei wiesen die notwendigen Qualifikationen auf?

11. b) Konnten offene Stellen zügig (wieder-)besetzt werden? Wenn nicht, in welchen Bereichen und weshalb nicht?

Umfassende Statistiken über Personalgewinnungsverfahren werden nicht geführt. Die folgenden Angaben beziehen sich nur auf die im Jahre 2001 eingestellten Angestellten im Polizeidienst.

­ Im Jahr 2001 gab es insgesamt 370 Bewerbungen für das Berufsbild Angestellter im Polizeidienst.

Davon wurden 68 Bewerberinnen und Bewerber als geeignet befunden, von denen 60 eingestellt werden konnten, darunter zwölf nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber.

­ Im Bezug auf die vakanten Stellen für Angestellte im Polizeidienst waren ausbildungsbedingt Einstellungen zu Stichtagen erforderlich. Die Einstellungen konnten in der erforderlichen Zahl termingerecht realisiert werden.

Die Nachbesetzungen anderer Angestelltenstellen konnten lediglich im Rahmen der Auskömmlichkeit der Ausgaben im Personalbudget erfolgen.

Sofern Nachbesetzungen vorgenommen wurden, erfolgte dies unter polizeiinterner Prioritätensetzung.

Besetzungsschwierigkeiten gab es grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bildet der. Die Einstellung von qualifizierten Bewerbern war hier wegen der bekannten Engpässe auf dem Arbeitsmarkt nicht immer zeitnah zu realisieren.

12. Wie viele Bewerber waren schon im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt, bevor sie sich um eine Einstellung als Angestellte/r bei der Polizei bemüht haben?

Hinsichtlich der Einstellungen von Angestellten im Polizeidienst gab es keine Übernahme aus anderen Bereichen des hamburgischen öffentlichen Dienstes. Weitergehende Statistiken liegen nicht vor.

13. Wie hoch ist die Quote der Ausbildungsabbrecher? Aus welchen Gründen wird die Ausbildung abgebrochen?

Bis zum 10. Dezember 2001 hat keiner der im Jahre 2001 eingestellten Angestellten im Polizeidienst die Ausbildung abgebrochen.

14. a) Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer der Angestellten bei der Polizei in den verschiedenen Angestelltengruppen?

b) Ist die Fluktuation der Angestellten bei der Polizei höher als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes? Wenn ja, in welchen der Angestelltengruppen und aus welchen Gründen?

c) Bleiben Angestellte erfahrungsgemäß innerhalb der Polizei oder wechseln sie eher in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes? Welche Erkenntnisse hat der Senat insbesondere für den Verbleib ehemaliger Angestellter im Polizei-, Außen- und Wachdienst?

Zahlen zur durchschnittlichen Beschäftigungsdauer werden nicht statistisch erhoben. Folglich fehlt auch eine Datengrundlage für den Vergleich mit anderen Behörden.