Erlebnispädagogische Reisen für jugendliche Straftäter

Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen (Drucksache 16/4000 vom 11. Mai 2000, Abschnitt IV, Kapitel 4.4) stellte zum Thema Erlebnispädagogische Reiseprojekte fest: Reiseprojekte werden einer die hamburgische Praxis beleuchtenden Untersuchung zufolge nicht (mehr) durchgeführt. Erlebnispädagogische Projekte haben dem Bericht zufolge zahlenmäßig in Hamburg eine untergeordnete Bedeutung. Der Bericht unterscheidet zwischen arbeitspädagogischen Schiffsprojekten, Standprojekten im Ausland und erlebnispädagogischen Reiseprojekten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 1999, 2000 und 2001 jugendliche Straftäter als Ersatz für Bestrafung auf erlebnispädagogische Reisen geschickt?

2. Wie viele waren davon so genannte Intensivtäter?

3. Welcher Art waren die Delikte?

4. In welche fernen Länder führten die Reisen?

5. Wie lange dauerten die Reisen?

6. Welche Träger führten die Reisen aus?

Hierzu sind keine Angaben möglich, da eine gesonderte statistische Erfassung dieser Fälle nicht erfolgt. Eine entsprechende einzelfallbezogene Auswertung kann im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden.

7. Kann der Senat konkretisieren, welche Kategorie erlebnispädagogischer Projekte mit der Ankündigung im Koalitionsvertrag gemeint ist?

Der Senat hat sich damit bisher nicht befasst.

8. Wurden bestimmte straffällige Jugendliche als Ersatz für Bestrafung immer wieder auf Erlebnisreisen in ferne Länder geschickt?

Siehe Antwort zu 1. bis 6.

9. Teilt der Senat die Auffassung der Enquete-Kommission (...) dass die Betreuung von Jugendlichen in so genannten erlebnispädagogischen Projekten im Einzelfall eine geeignete Hilfe darstellen kann?

Hält der Senat erlebnispädagogische Projekte bei nicht straffällig gewordenen Jugendlichen im Einzelfall für eine geeignete Maßnahme?

Siehe Antwort zu 7.

11. Wie viele Jugendliche befanden sich in den Jahren 2000 und 2001 in erlebnispädagogischen Projekten? Wie viele waren davon

a) in erlebnispädagogischen Reiseprojekten?

b) in Standprojekten im Ausland?

c) in arbeitspädagogischen Schiffsprojekten?

Im Rahmen von Hilfe zur Erziehung nach §27 in Verbindung mit §34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurden im Jahr 2000 35 Jugendliche und im Jahr 2001 (Erfassungsstand 30. November 2001) 32 Jugendliche im Rahmen so genannter erlebnispädagogischer Projekte betreut. Eine Zuordnung zu den erfragten Kategorien ist nur für die Maßnahmen möglich, die in der Regie Hamburger Jugendhilfeträger durchgeführt werden. Dies betraf im Jahr 2000 25 Jugendliche, davon zehn in arbeitspädagogischen Schiffsprojekten und 15 in so genannten Standprojekten im Ausland. Im Jahr 2001 betraf es 26 Jugendliche, davon 15 in arbeitspädagogischen Schiffs- und elf in so genannten Standprojekten im Ausland.