Beförderungsgerechtigkeit im höheren Dienst

Nach ersten Hinweisen auf Gerüchte unmittelbar nach der Wahl (Kippt Schill den Polizeichef von St.Georg?, Bild vom 27. September 2001) hat Innensenator Schill seine Ankündigung jetzt wahr gemacht: Thorsten Seeland, der nach dem PUA Hamburger Polizei unter schweren Bedingungen Chef des PK 11 wurde und die Dienststelle verdienstvoll wieder aus den Negativschlagzeilen herausgebracht hatte, wird nicht zum Polizeidirektor befördert, sondern versetzt (vgl. Welt, HA und vom 15. Januar 2002). Thorsten Seeland hatte sich unter rotgrüner Regierungsverantwortung als anerkannter, aber auch unbequemer Praktiker und Fachmann über Hamburgs Grenzen hinaus einen Namen gemacht. So hat er z. B. auf einer Fachtagung der GAL-Fraktion zum Thema Crack! Stein(e) des Anstoßes. Realität, Konflikte, Angebote mit deutlichen Worten die Crack-Problematik skizziert.

Noch im Wahlkampf hatte Ronald Schill Innensenator Wrocklage kritisiert, weil dieser Reinhardt Fallak, Pressesprecher der Polizei, nicht zum Polizeidirektor befördert hatte, sondern ihn als Leiter eines PK einsetzen wollte. Diese Entscheidung wurde auf öffentlichen Druck hin revidiert. Innensenator Wrocklage hatte seinerzeit argumentiert, dass Fallak die Verwendungsbreite fehlte. Als Innensenator beförderte Herr Schill dann Herrn Fallak kurze Zeit nach seiner Amtsübernahme zum Polizeidirektor. Die Stellungnahme der Innenbehörde vom 15. Februar 2002 zur Berichterstattung vom selben Tag kann vor dem Hintergrund der praktizierten Beförderung von Herrn Fallak nicht überzeugen. Der Senat hätte Herrn Seeland, wie von der Vorgängerregierung geplant, sofort befördern können ­ wenn er denn gewollt hätte.

Ich frage den Senat:

1. Aus welchen Gründen hat Innensenator Schill die geplante Beförderung von Herrn Thorsten Seeland nicht vorgenommen?

Der Senat äußert sich nicht zu Entscheidungsprozessen behördeninterner Personalangelegenheiten.

2. Treffen die Meldungen der Bild vom 27. September 2001 (Der für den Hauptbahnhof und St.Georg zuständige Polizeichef ist beim künftigen Innensenator Ronald Schill nicht sonderlich gut angesehen) und der Welt vom 15. Januar 2002 (Innensenator Schill hält wenig von ihm und übte Kritik...) zu? Wenn ja, worauf gründet sich diese Beurteilung durch Herrn Schill?

3. Trifft es zu, dass Herr Schill Herrn Seeland bis zum 27. September 2001 noch überhaupt nicht persönlich kennen gelernt hatte?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zu Medienberichten zu äußern, die einzelnen Mitgliedern des Senats zugeschrieben werden.

Der Senat hat auch keine Veranlassung, zu den in dieser Anfrage geäußerten Mutmaßungen Stellung zu nehmen.

4. Beamte sollen nach dem Beamtenrecht nur aufgrund Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung befördert werden. Teilt der Senat meine Auffassung, dass bloße Antipathie kein Beweggrund sein darf, einen Beamten nicht zu befördern?

Beförderungen werden auf der Basis beamtenrechtlicher Grundsätze und zwar nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die Gewichtung einzelner Kriterien ist dabei abhängig von der jeweiligen Funktion. Im Übrigen gibt der Senat im Rahmen von parlamentarischen Anfragen aus rechtlichen Gründen über Personaldaten grundsätzlich keine Auskünfte.

5. Wie gedenkt der Senat den Eindruck zu korrigieren, der durch die öffentliche Berichterstattung entstanden ist, dass er die Beförderung von Herrn Seeland aus willkürlichen Erwägungen gestoppt hat?

Siehe Antwort zu 2. und 3.

6. Bei Beförderungen sollen die Beamten nachvollziehen können, aufgrund welcher Beurteilungskriterien es zu einer Beförderung gekommen ist oder nicht.

Seit welcher Zeit befinden sich die Beamten Fallak und Seeland im höheren Dienst?

An welchen Dienststellen haben sie bisher für welchen Zeitraum Dienst verrichtet?

Für wie viel Beamte waren diese beiden Führungskräfte bisher verantwortlich?

Welche für die Beförderung entscheidungsrelevanten Unterschiede weisen die bisherigen Laufbahnkarrieren der Beamten Fallak und Seeland auf?

Siehe Antwort zu 4.