Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland (Bundesgleichstellungsgesetz) soll im Bundesrat beraten und zu Lasten der Interessen von Behinderten geändert worden sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Bundesrat hat sich in seiner 771. Sitzung am 20. Dezember 2001 auf der Grundlage der Empfehlungen seiner Ausschüsse (Bundesratsdrucksache 928/1/01) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Bundesratsdrucksache 928/01) befasst und mit der Bundesratsdrucksache 928/01 (Beschluss) zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung hierzu mit der Drucksache 14/8043 in den Bundestag eingebracht. Die Vorlage wurde vom Bundestag am 31. Januar 2002 an die Ausschüsse überwiesen. Diese Unterlagen liegen der Bürgerschaft vor.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche Inhalte des Gesetzentwurfes sind in der betreffenden Bundesratssitzung mit welchem Ergebnis diskutiert worden?

Die Inhalte des Beschlusses des Bundesrates und die Begründungen sind im Einzelnen in der Drucksache 928/01 (Beschluss) dargestellt.

2. Welche Position hat Hamburg zu den diskutierten/nicht diskutierten Punkten des Gesetzentwurfes in dieser Sitzung vertreten bzw. wie bewertet Hamburg den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf?

3. Welches Votum hat Hamburg aus welchen Gründen abgegeben?

4. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der anzustrebenden bzw. auch gesellschaftspolitisch notwendigen Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland das Votum des Bundesrates?

Die Beschlüsse zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs erfolgten mit Ausnahme folgender Punkte mit den Stimmen Hamburgs:

­ Ziffer 9 der Drucksache 928/01 (Beschluss): Hamburg hat die alternative Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten unterstützt (vgl. Ziffer 11 der Bundesratsdrucksache 928/1/01).

­ Ziffer 18 der Drucksache 928/01 (Beschluss):

Seitens Hamburgs bestanden gegen die in Artikel 49 Nummer 2 vorgesehene Berichterstattung keine Bedenken.

­ Ziffer 21 der Drucksache 928/01 (Beschluss): Hamburg hat die alternative Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses unterstützt (vgl. Ziffer 29 der Bundesratsdrucksache 928/1/01).

Der Senat wird sein endgültiges Stimmverhalten erst nach Vorliegen des Gesetzesbeschlusses des Bundestages zum zweiten Durchgang im Bundesrat festlegen.