Sichere Helme für unsere Hamburger Feuerwehr

Wir fragen den Senat:

1. Über wie viele Helme verfügt die Feuerwehr Hamburg (aufgeschlüsselt nach Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr)?

Für Feuerwehrhelme gilt seit Dezember 1997 die europäische Norm DIN EN 443. Die Aluminium-Feuerwehrhelme der Feuerwehr Hamburg, die derzeit weitgehend getragen werden, sind nicht unsicher und erfüllen bis auf die elektrische Leitfähigkeit alle Anforderungen der o.g. Norm. Eine Aussonderungsfrist für diese Helme besteht nicht. Neu- und Ersatzbeschaffungen müssen aber der o.g. Norm entsprechen.

Für die Neubeschaffung von Feuerwehrhelmen für alle Feuerwehrangehörigen wurden für die Jahre 2001/2002 Mittel in den Haushalt eingestellt.

Die negativen Erfahrungen der Feuerwehr Hamburg mit den neu beschafften Helmen waren der Anstoß für die derzeitigen bundesweiten Überlegungen zur Sicherheit von Kunststoffhelmen im Brandeinsatz und einer entsprechenden bereits eingeleiteten Überarbeitung der Norm. Im Übrigen ist der Feuerwehrhelm nur ein Element der gesamten Feuerwehrschutzausrüstung. Die neuen Überlegungen und Lösungsansätze umfassen das gesamte Schutzsystem der Schutzausrüstung ­ Atemschutzausrüstung, Schutzkleidung, Schutzhelm.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Berufsfeuerwehr 2146 Helme Freiwillige Feuerwehren 2600 Helme.

2. Welche Anforderungen werden seitens der Hamburger Feuerwehr an Helme gestellt?

Siehe Vorbemerkung, insbesondere muss die Stoß- und Schlagfestigkeit sowie die Temperaturbeständigkeit im Brandfall gegeben sein.

3. Wie viele neue Helme aus Kunststoff sind bisher beschafft worden?

4. Wie viele Kollegen der Feuerwehr sind oder waren mit diesem neuen Kunststoffhelm ausgestattet?

Es wurden bisher zur Ersatzbeschaffung und Neueinkleidung ca. 300 Kunststoffhelme beschafft.

5. Wann ist die Entscheidung gefallen, die neuen Feuerwehrhelme aus Kunststoff zu beschaffen?

Die Entscheidung wurde im Rahmen normaler Ersatzbeschaffungen im Januar 2001 getroffen.

6. Wann ist der Feuerwehrleitung, wann der Behördenleitung, wann dem Senat bekannt geworden, dass die neuen Kunststoffhelme nicht den Anforderungen entsprechen, die an Feuerwehrhelme zu stellen sind?

Nach der EU-Norm beschaffte Helme haben eine Übung in einer Brandgewöhnungsanlage der Berufsfeuerwehr Osnabrück im September 2001 nicht überstanden.

Dieser Vorfall gab den ersten Hinweis darauf, dass die Norm den tatsächlichen Anforderungen, die an Feuerwehrhelme zu stellen sind, nicht genügt.

Daraufhin wurden eigene Versuche an der Landesfeuerwehrschule Hamburg durchgeführt. Die Amtsund Behördenleitung wurde umgehend über die Vorfälle informiert.

7. Gab es vor der Beschaffungsentscheidung für die neuen Kunststoffhelme Hinweise, dass diese neuen Helme den Anforderungen der Hamburger Feuerwehr nicht genügen?

Nein.

Durch die Zulassung nach DIN EN 443 bestand keine Veranlassung, an der Leistungsfähigkeit des Kunststoffhelmes zu zweifeln.

Wenn ja, welcher Art waren diese Hinweise?

Von wem kamen diese Hinweise?

Wann kamen diese Hinweise?

Entfällt.

Wenn nicht, wurde vor der Beschaffungsentscheidung in diese Richtung geforscht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nicht, warum nicht?

Siehe Antwort zu 7.

8. Welche Maßnahmen sind infolge der Erkenntnis, dass die neuen Helme nicht den Erwartungen der Hamburger Feuerwehr entsprechen, wann von wem eingeleitet worden?

Alle Dienststellen der Feuerwehr wurden über die Problematik mit den Kunststoffhelmen informiert und darauf hingewiesen, dass die schon beschafften Helme in einem Brandeinsatz und bei Übungen nicht getragen werden dürfen. Die bereits mit den neuen Helmen ausgerüsteten Feuerwehrangehörigen erhielten zusätzlich alte Helme aus Restbeständen.

9. Werden statt der neuen Kunststoffhelme nun andere Helme beschafft?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Da die Aluminiumhelme nicht mehr erhältlich sind, müssen Kunststoffhelme beschafft werden. Dieses erfolgt jedoch erst nach Abschluss der zurzeit laufenden Untersuchungen; im Übrigen siehe Vorbemerkung.

10. Im Haushaltsentwurf 2002 der Behörde für Inneres sind im Titel 812.17 Mittel für die Neubeschaffung von Helmen vorgesehen. Welche Kosten sind bisher durch die Beschaffung der neuen Kunststoffhelme entstanden?

Aus dem Titel 8550.812.17 sind in 2002 noch keine Mittel zur Beschaffung von Helmen abgeflossen.

11. Welche Kosten werden durch die Ersatzbeschaffung zusätzlich entstehen?

12. Reicht die Verpflichtungsermächtigung im Titel 812.17 auf die Mehrkosten aus?

12.1. Wenn nicht, aus welchem Haushaltstitel werden eventuelle Mehrkosten bestritten?

12.2. Auf welche anderen Ausgaben wird zugunsten der Neubeschaffung verzichtet?

Ob und in welcher Höhe Mehrkosten entstehen, ist noch nicht abzusehen.