Gewässergüte der Unterelbe und Elbvertiefung

Die den Senat tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag (Seite 25) das Ziel vereinbart, darauf hinzuarbeiten, dass für die Elbe sowohl die biologische als auch die chemische Gewässergüteklasse 2 erreichbar wird. Nach dem Beschluss des Senats vom heutigen Tag soll das Planverfahren für eine weitere Vertiefung der Unterelbe eingeleitet werden. Eine Arbeitsgruppe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), der Regierungsvertreter und Experten aus Deutschland und Tschechien angehören, hat nach Zeitungsberichten (Hamburger Abendblatt und taz vom 28. August 2001) Bedenken gegen eine Elbvertiefung angemeldet. Ein erneutes Ausbaggern der Elbe würde mehr Salzwasser in den Fluss tragen und die Sauerstoffprobleme der Fische verschärfen. Das Vorhaben stünde im Widerspruch zur Wasserrahmenrichtlinie der EU.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Gewässergüteklasse erreicht die Elbe unterhalb Hamburgs derzeit?

Die Elbe unterhalb Hamburgs ist in die Güteklasse II bis III (kritisch belastet) eingestuft (Gewässergütekarte der Bundesrepublik Deutschland, Länderarbeitsgemeinschaft Wasser 1995). Eine neue Gewässergütekarte, basierend auf den Daten des Jahres 2000, wird voraussichtlich im Herbst 2002 erscheinen. Es ist abzusehen, dass die Güteklasse unverändert sein wird.

2. Welche Maßnahmen sind angestrebt, um den derzeitigen biologischen und chemischen Zustand des Gewässers zu verbessern?

Um den chemischen und biologischen Zustand der Elbe zu verbessern, befinden sich folgende Programme in der Umsetzung:

­ Initiativen Hamburgs zu Tributylzinn in Schiffsanstrichfarben (Drucksache 16/4660).

­ Das Elbe-Entlastungskonzept (Drucksache 15/1775).

­ Der Abwasserbeseitigungsplan (Drucksache 16/5743).

Darüber hinaus wurden mit Hamburger Mitteln weitere Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und Verminderung von Einträgen von Schadstoffen in die Elbe in der Tschechischen Republik, den neuen Bundesländern und Hamburg durchgeführt.

3. Stimmt der Senat der Einschätzung der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe zu, dass eine weitere Vertiefung der Unterelbe die Gewässergüte der Elbe verschlechtern würde? Wenn ja, wie ist dies mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte in Einklang zu bringen?

4. Stimmt der Senat der Einschätzung der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe zu, dass eine weitere Vertiefung der Unterelbe in Widerspruch zum rechtsverbindlichen Ziel des Erreichens eines guten ökologischen Zustands nach der Wasserrahmenrichtlinie treten kann?

Die Internationale Kommission der Elbe (IKSE) hat sich anlässlich der 27. Beratung der Arbeitsgruppe Aktionsprogramm am 3. September 2001 in Stade mit der Vertiefung der Unterelbe nicht befasst.

Am 26. Februar 2002 hat der Senat beschlossen, eine Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu beantragen. Unmittelbar danach sollen gemeinsam mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die hierfür erforderlichen Planungen und Untersuchungen eingeleitet werden. Hierzu gehört unter anderem eine umfassende Umweltverträglichkeitsuntersuchung, mit der die Auswirkungen dieses Vorhabens auf ökologische Belange ermittelt werden. Aussagen über Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen des künftigen Fahrrinnenausbaus können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.