Rechtsanwalt

B. Auftreten des Präses der Behörde für Inneres in der Öffentlichkeit

Der öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass der Präses der sich zumindest gelegentlich in Lokalen aufhält, in denen ein Publikum verkehre, das Schickeria-Kreisen zugerechnet werde bzw. in denen auch Personen verkehren, die polizeilich in Erscheinung getreten sind.

14. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund den im Rahmen von Pressekonferenzen am 4. und 5. Februar 2002 vom Präses der erläuterten Verzicht auf eine verstärkte Verfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in derartigen Lokalen?

15. Wie wird der Senat einem Eindruck entgegenwirken, bei der Verfolgung von Drogendelikten in der offenen Drogenszene und in Schickeria-Kreisen werde möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen?

Die bei der Polizei vorhandenen Ressourcen erfordern Prioritätsentscheidungen. Eine Anweisung an die Polizei, in bestimmten Bereichen auf Maßnahmen zu verzichten, wurde dabei nicht erteilt. Im Übrigen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 17/292.

C. Bedenken gegen die Berufung des Staatsrats der Behörde

C. für Inneres 16. Trifft es zu, dass sich Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber dem Präses der Behörde für Inneres zu einer Berufung Herrn Wellinghausens zum Staatsrat geäußert bzw. Einschätzungen Dritter zu einer derartigen Personalauswahl wiedergegeben haben?

17. a) Haben sich Angehörige der Polizei Hamburg gegenüber der Leitung der oder gegenüber anderen Mitgliedern des Senats zu einer Auswahl und/oder Berufung Herrn Wellinghausens zum Staatsrat geäußert?

b) Enthielten derartige Äußerungen Bedenken der Polizei(-führung) betreffend die Berufung Herrn Wellinghausens?

c) Spielte in diesem Zusammenhang ein möglicher Interessenkonflikt eine Rolle, der aufgrund der bisherigen Tätigkeit des Staatsrats Wellinghausen in einer Anwaltskanzlei entstehen könnte?

d) Wurden derartige Einschätzungen zu dieser (bevorstehenden) Personalauswahl mündlich vorgetragen? Wenn ja, wann, von wem und wem gegenüber?

e) Wurden derartige Einschätzungen schriftlich niedergelegt? Wenn ja, wann, von wem und an wen waren sie gerichtet?

Bedenken gegen die Ernennung von Herrn Wellinghausen zum Staatsrat sind gegenüber dem Senat nicht erhoben worden. Dieses gilt auch für den Präses der Behörde für Inneres und den früheren Staatsrat Reimers.

Der damalige Leiter des LKA 7 hat den seinerzeit amtierenden Polizeipräsidenten am 21. November 2001 lediglich auf ein Ermittlungsverfahren gegen eine konkrete Person im Bereich der organisierten Kriminalität schriftlich hingewiesen, da diese Person neben einem anderen Verteidiger einen weiteren Verteidiger hatte, der Mitglied der früheren Rechtsanwaltspraxis von Herrn Wellinghausen war. Der damalige Leiter des LKA 7 wollte wegen der Berichterstattung in den Medien zur behaupteten Milieunähe und Erpressbarkeit eines ehemaligen Staatsrates der Behörde für Inneres darauf hinweisen, dass dieses frühere berufliche Zusammenwirken von Herrn Wellinghausen mit einem bestimmten Rechtsanwalt seines Büros, der als Strafverteidiger tätig ist, eine Thematisierung in der Presse erfahren könne.

Diese Thematik ist in allgemeiner Form mit dem damaligen Staatsrat Reimers besprochen worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

18. Wie ist es zu erklären, dass der Präses der nicht erinnern (und damit nicht ausschließen) kann, dass ihm gegenüber derartige Bedenken geäußert wurden? Teilt der Senat unsere Einschätzung, dass man sich an Bitten, von einer Berufung des eigenen Wunschkandidaten Abstand zu nehmen, erinnern müsste?

Der Präses der Behörde für Inneres ging davon aus, dass ihm gegenüber keine Bedenken vorgetragen worden waren, weil er sich ansonsten daran erinnert hätte (siehe auch Antwort zu 16., 17.a bis e).

Auch der damalige Staatsrat der Behörde für Inneres Reimers erinnert sich nicht an den Vortrag von Bedenken.

D. Vorlage von Vorgängen bei Staatsrat Wellinghausen Staatsrat Wellinghausen hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 4. Februar 2002 erklärt, er habe ausdrücklich angeordnet, dass ihm Verfahren gegen Polizeivollzugsbeamte, an denen er im Zusammenhang mit seiner vorigen Tätigkeit als Rechtsanwalt beteiligt war und die im Zeitpunkt seiner Berufung durch den Senat noch nicht beendet waren, nicht vorzulegen seien.

Der Erste Bürgermeister hat in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft am 6. Februar 2002 erklärt, der Staatsrat der Behörde für Inneres habe angeordnet, ihm dürften überhaupt keine Vorgänge vorgelegt werden, mit denen seine Kanzlei befasst sei bzw. gewesen sei.

19. Hat Staatsrat Wellinghausen die von ihm geschilderte Anordnung, dass ihm bestimmte Vorgänge oder Verfahren bestimmter Vorgangsgruppen prinzipiell nicht vorzulegen seien, bzw. weitergehende Regelungen getroffen?

Ja.

20. Wenn ja:

a) Um Vorgänge welcher Art handelt es sich jeweils?

b) Wann wurden die Anordnungen jeweils getroffen?

c) Welche Erwägungen liegen diesen Anordnungen zugrunde?

d) Von wem ging die Initiative für diese Anordnungen aus?

21. Entspricht die Darstellung des Staatsrats Wellinghausen oder die des Ersten Bürgermeisters der bzw. den vom Staatsrat getroffenen Regelung(en)? Weshalb?

Staatsrat Wellinghausen hat auf eigene Initiative unmittelbar nach seinem Dienstantritt die Anordnung gegeben, ihm vorzulegende Entscheidungsunterlagen in Fällen denkbarer Interessenkollisionen dem Leiter des Amtes für Innere Verwaltung und Planung der Behörde für Inneres bzw. Herrn Senator Schill zuzuleiten. Diese Anordnung basiert auf dem Rechtsgedanken des §20 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Richtigkeit dieser Position hat der Erste Bürgermeister in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft am 6. Februar 2002 ausdrücklich unterstützt.

22. Hat der Staatsrat Akten oder Vorgänge auch zum Bereich der organisierten Kriminalität angefordert, sich vorlegen lassen und tatsächlich vorgelegt erhalten und warum?

Der Staatsrat der Behörde für Inneres hat keine Akten oder Vorgänge zum Bereich der organisierten Kriminalität angefordert oder sich vorlegen lassen. Im Übrigen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 17/293.

23. Waren unter den Akten, zu denen der Staatsrat Anordnungen getroffen hat, Akten, welche aktuelle und/oder ehemalige Mandatsverhältnisse der Kanzlei Wellinghausen und Partner oder der einzelnen Anwälte der Kanzlei berühren?

Dem Staatsrat der Behörde für Inneres vorgelegte Akten oder Vorgänge enthielten keinen erkennbaren Bezug zu den in der Frage genannten Mandatsverhältnissen.

24. Hat die Polizei Hamburg bzw. eine Abteilung der Polizei eigene Regelungen oder andere Vorkehrungen getroffen, Akten aus dem OK-Komplex nicht an den Staatsrat weiterzuleiten; wenn ja, weshalb und wann sind diese Regelungen bzw. Vorkehrungen getroffen worden? Wenn nein, ist dies jedenfalls erwogen worden?

Derartige Regelungen oder Vorkehrungen wurden nicht getroffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 17/293.

25. a) Weshalb wurde dem bisherigen Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität des LKA eine andere Aufgabe übertragen und wann ist das geschehen?

Die Übertragung der Aufgabe erfolgte zum 22. Januar 2002 im Rahmen von Umsetzungen im Landeskriminalamt, die von der Polizeiführung nach dem Umsetzungsgesuch des ehemaligen Leiters des Landeskriminalamtes vorgeschlagen worden waren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

25. b) Wie hat sich die personelle Ausstattung des Bereichs OK beim LKA entwickelt und wie wird diese sich entwickeln, welche finanziellen Zuteilungen im sächlichen Bereich sind geplant?

Der tatsächliche Personalbestand (IST) des LKA 7 (Organisierte Kriminalität) betrug am 1. Juni 2000 insgesamt 154 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Siehe hierzu auch Antwort des Senats auf die Große Anfrage, Drucksache 16/4304. Zum Stichtag 1. Februar 2002 waren es insgesamt 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Vermeidung von Rückschlüssen auf die Ermittlungsmöglichkeiten der Abteilung und damit im Interesse einer wirksamen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sieht der Senat von Angaben zur finanziellen Ausstattung des LKA 7 ab.

26. Wer hat in der Vergangenheit in der Behörde für Inneres über die Aussagegenehmigung von V-Leuten im OK-Bereich entschieden? Hat es insofern Veränderungen gegeben, wenn ja, inwiefern, wer entscheidet über die Genehmigungen?

Verfahren gemäß §96 (Herausgabe amtlicher Schriftstücke) und §110b Absatz 3 (Sperrerklärungen) erfordern eine Entscheidung des Senats. Solche Entscheidungen werden durch die Polizei vorbereitet; die Behördenleitung der Behörde für Inneres ist weiterhin befugt, die Entscheidungen für den Senat zu treffen.

E. Darstellungen anlässlich des Umsetzungsgesuchs

E. des Leiters des LKA

Der Staatsrat der Behörde für Inneres hat im Zusammenhang mit dem Umsetzungsgesuch des Leiters des Landeskriminalamts in der Öffentlichkeit mehrfach erklärt, dieser habe persönliche Gründe für diesen Schritt. Konflikte mit der Behördenleitung seien nicht die Ursache der Demission.

Während sich der Landesvorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter überrascht und bestürzt zeigte, hat die Leitung der Behörde für Inneres das Umsetzungsgesuch des Leiters des LKA in der Öffentlichkeit nicht bedauert.

In einer Pressemeldung vom 22. Januar 2002 kommentierte Staatsrat Wellinghausen seine Freude über die Neubesetzung dieser Position: Damit hat die Hamburger Polizei eine hervorragende Spitze, die die Umsetzungsvorgaben des Senats zügig voranbringen wird. Zwischen der Behördenleitung und der Polizeiführung besteht damit auch inhaltlich volle Übereinstimmung.

Der Präses der Behörde für Inneres hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 4. Februar 2002 betont, es habe keine offenen Auseinandersetzungen zwischen dem Präses und dem bisherigen Leiter des LKA gegeben. Dieser habe in seinem Schreiben zwei sachliche Gründe für sein Umsetzungsgesuch genannt, die Meinungsverschiedenheiten mit dem Senator betreffen würden.

Der Spiegel vom 4. Februar 2002 bzw. Die Welt vom 8. Februar 2002 zitieren vorgeblich aus dem Umsetzungsgesuch des LKA-Leiters, er vermöge nicht, dem Präses der Behörde für Inneres in ausreichendem Maße zu vertrauen, und vermisse eine ernsthafte Auseinandersetzung mit seinen fachlichen Ratschlägen.

27. Welche Gründe hat der bisherige Leiter des Landeskriminalamts gegenüber der Polizeiführung bzw. der Leitung der Behörde für Inneres für sein Umsetzungsgesuch angeführt?

Wie lautet das Umsetzungsgesuch des bisherigen Leiters des LKA im Wortlaut?

28. Wie beurteilt der Senat diese Gründe?

Siehe Vorbemerkung.