Gutachterliche Tätigkeit und Finanzierung des Instituts für Rechtsmedizin des UKE

Betreff: Gutachterliche Tätigkeit und Finanzierung des Instituts für Rechtsmedizin des UKE

Wir fragen den Senat:

1. Welche Gutachtertätigkeiten im öffentlichen Auftrag führte das IFR in den letzten zwölf Monaten durch? Bitte jeweils Auftraggeber und Thema benennen.

Die folgenden Antworten beruhen weitgehend auf den Angaben des Universitätsklinikums Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) führte Gutachtenaufträge im öffentlichen Auftrag insbesondere im Zusammenhang mit den folgenden Aufgabenfeldern aus: Leichenschau, Sektionen, körperliche Sofortuntersuchung verletzter Personen, Untersuchungen auf Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Tatortuntersuchungen, Altersbestimmungen usw., sonstige rechtsmedizinische Gutachten, forensisch-toxikologische Untersuchungen und Begutachtungen, DNA-Untersuchungen. Auftraggeber der Gutachten sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte der FHH, vgl. auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/178.

2. Für welche Aufgabenbereiche/Themen sieht der Senat derzeit und zukünftig das IFR in einer Gutachterfunktion?

Grundsätzlich soll das auch weiterhin mit den unter 1. aufgeführten Aufgaben betraut werden. Künftige Veränderungen an diesem Katalog sind nicht ausgeschlossen.

3. Gab es bzw. gibt es für einzelne Gutachtertätigkeiten eine gesonderte finanzielle Erstattung außerhalb der laufenden Förderung? Wenn ja, bitte detaillierte Darstellung (Zeitraum der letzten zwölf Monate).

Auf die Ausführungen zu Ziffer 3 der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drucksache 17/479, wird verwiesen.

4. Wurden vom IFR außerhalb der oben genannten Gutachtertätigkeiten weitere Leistungen für öffentliche Auftraggeber erbracht? Wenn ja, welche Tätigkeiten waren das und für welche Behörden wurden diese Leistungen erbracht? (Zeitraum wie oben.)

Die Aufgaben des Instituts in diesem Bereich ergeben sich im Wesentlichen aus der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 18. Februar 1997 (Drucksache 15/6979). Ergänzend wird auf die Ausführungen zu der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drucksache 17/479, verwiesen.

5. Welche weiteren Leistungen wurden von öffentlichen Auftraggebern mit dem IFR für das Jahr 2002 vereinbart?

Vereinbarungen zur Übernahme qualitativ neuer Leistungen bzw. Gutachtertätigkeiten als Dienstaufgabe durch das für das Jahr 2002 wurden mit dem UKE bislang nicht geschlossen.