Strukturentscheidungen

Die an grundlegenden Strukturentscheidungen maßgeblich beteiligten akademischen Gremien dabei in erster Linie nach fachlichen Gesichtspunkten. Dennoch werde die Universität ihre anstehende räumliche Neuorganisation mit dem Neuzuschnitt der Fachbereichsstrukturen verbinden und Entscheidungen unter fachlichen, räumlichen und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten so zügig wie möglich treffen. Zur BEB sei anzumerken, dass es sich hier um eine ­ wie auch vom Rechnungshof anerkannt ­ im innerdeutschen Quervergleich sehr erfolgreiche Hochschuleinrichtung zur Wahrnehmung einer gesetzlich vorgegebenen Aufgabe handle, die einen hundertprozentigen Kostendeckungsgrad nicht erreichen könne. Dennoch stimme die Universität der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung ebenso zu wie den Vorschlägen des Rechnungshofs zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades. Zum Wintersemester 2001/02 werde ein neues Entgeltsystem eingeführt, das grundsätzlich dreifach gestaffelte Kurshonorare (für Studierende, Hochschulangehörige und hochschulexterne Nutzer) vorsehe.

Die Abgeordneten der SPD erkundigten sich nach dem Stand des Disziplinarverfahrens und der Disziplinarrechtsnovelle sowie danach, ob die vorläufige Suspendierung fortbestehe und in der Vergangenheit versucht worden sei, Beschäftigungsmöglichkeiten für den Mitarbeiter zu finden. Außerdem baten sie um eine Erläuterung, aus welchen Gründen es nicht möglich gewesen sei, nach Aufdeckung der Verfehlungen 1995 oder spätestens nach Erlass des Strafbefehls 1997 den Mitarbeiter umgehend zu entlassen, und ob hier möglicherweise eine verfassungswidrige Bevorzugung von Beamten gegenüber Arbeitnehmern vorliegen könnte.

Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass das für Beamte gültige Disziplinarrecht im Falle eines Dienstvergehens die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorschreibe, das wiederum nach Erhebung der öffentlichen Klage im Strafverfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss ausgesetzt werden müsse. Da das Strafverfahren 1997 mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr abgeschlossen worden sei, habe dies nicht zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Beamtengesetzes geführt. Zudem habe die Universität im Disziplinarverfahren die Sachverhaltsermittlungen von Grund auf neu beginnen müssen, da nur tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren für das Disziplinarverfahren rechtlich bindend seien und der Beamte sein pauschales Schuldeingeständnis zurückgenommen habe. Das Disziplinarverfahren sei jetzt vor dem Disziplinargericht anhängig und der Beamte weiterhin suspendiert, weil geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten nicht gefunden worden seien.

Der Rechnungshof ergänzte, dass auf Bundesebene das Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts mit dem Ziel einer Straffung des Verfahrens inzwischen verabschiedet worden sei und zum 1. Januar 2002 in Kraft trete. Nach seiner Kenntnis befinde sich ein neuer Gesetzentwurf für Hamburg, der sich am Bundesrecht ausrichte, gegenwärtig in der Behördenabstimmung mit dem Ziel einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft möglichst noch in diesem Jahr.

Der Rechnungshof wies darauf hin, dass unabhängig von der Bewertung der Dauer und des formalen Abschlusses des Strafverfahrens ein Organisationsverschulden der Universität nach Erlass des Strafbefehls insoweit vorliege, als anschließend die weiteren Ermittlungen im förmlichen Disziplinarverfahren mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen betrieben worden seien und dies Anlass zur Rüge gebe.

Die Senatsvertreter räumten dies ein, im Nachhinein bedauerten sie es, eine nur teilzeitbeschäftigte Kraft zur Untersuchungsführerin bestellt zu haben.

Zur Strukturfrage erklärten die Abgeordneten der SPD, dass ihre Fraktion die Darlegungen des Rechnungshofs zur Umsetzung der Empfehlungen der Grotemeyer-Kommission mit Interesse aufgenommen hätte, weil auch aus ihrer Sicht zu kleine Einheiten tendenziell unnötige Intendanzkosten verursachten. Auch im Hinblick auf die mit der Novellierung des Hochschulgesetzes verfolgten Zielsetzungen interessiere sie daher, welche konkreten Konsequenzen die Universität aus dem Gutachten bisher gezogen habe bzw. zu ziehen beabsichtige. Die Senatsvertreter führten aus, dass bisher die beiden rechtswissenschaftlichen Fachbereiche zusammengelegt und weitere Veränderungen auf Institutsebene, z. B. in den Fachbereichen Orientalistik, Sozialwissenschaft und Philosophie und Geschichtswissenschaft, vorgenommen worden seien. In naher Zukunft sei eine Zusammenführung des Fachbereichs Kulturgeschichte und Kulturkunde mit dem Fachbereich Orientalistik geplant, weitere Entscheidungen auf Institutsebene stünden kurz- und mittelfristig an. Zusammenlegungen von Verwaltungseinheiten über Fachbereichsgrenzen hinaus würden darüber hinaus geprüft, auf jeden Fall sei eine gemeinsame Verwaltung des FB 19 und der BEB geplant. Die Senatsvertreter ergänzten, eine ausgeglichene Universitätsstruktur werde ebenfalls von der Behörde angestrebt und sei daher von ihr auch zum Gegenstand der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Universität gemacht worden. Die Behörde lege daher Wert darauf, dass in Anbetracht des bevorstehenden Ablaufs des dreijährigen Zeitrahmens für die finanzielle Planungssicherheit im Hochschulbereich eine Bilanz gezogen werde über die bisherige Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Die Straffung der Universitätsstruktur werde dabei ein wichtiges Thema darstellen.

Die Abgeordneten der CDU baten um eine Erläuterung, wieso die Erfüllung der Lehrverpflichtung nicht nachgehend kontrolliert würde, obwohl dieses ihrer Erinnerung nach bereits Anfang der neunziger Jahre Thema anlässlich von Feststellungen in der Hochschule für bildende Künste gewesen sei. Die Senatsvertreter erklärten, dass eine nachgehende Kontrolle auf der Grundlage eines einheitlichen Verfahrens auch in der Universität angestrebt werde, die hierzu erforderliche Abstimmung mit dem Personalrat für das wissenschaftliche Personal jedoch noch nicht habe abgeschlossen werden können.

l. Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen,

­ zu den Tzn. 186 bis 187 den Sachverhalt nach § 114 (4) LHO ausdrücklich zu missbilligen,

­ im Übrigen den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 197-201, Zuwendungen an das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Zu Tzn. 197-201, Universität Hamburg

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung sollte die Kooperation des Instituts mit der Universität Hamburg intensivieren, durch Abschluss einer Ziel- und Leistungsvereinbarung

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 17.Wahlperiode Drucksache 17/428 die Voraussetzungen für eine Erfolgskontrolle schaffen und eine externe Evaluation des Instituts veranlassen.

Die Entwicklung längerfristiger Perspektiven für die organisatorische und räumliche Anbindung des Instituts ist geboten.

Der Rechnungshof hob die zügige Reaktion der Behörde für Wissenschaft und Forschung hervor, die eine Begutachtung des Instituts durch den Wissenschaftsrat in die Wege geleitet habe. Das Gutachten werde Anfang 2002 erwartet und solle konkrete Aussagen zur qualitativen Bewertung der Arbeit des Instituts sowie zu einer möglichen Integration in die Universität Hamburg oder zu der Anbindung an eine andere Forschungseinrichtung enthalten.

l. Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 202-214, Hamburgische Staatsoper

Beim Abschluss von zwei Rahmenverträgen über die Herstellung von Druckerzeugnissen hat die Oper ein Auftragsvolumen von insgesamt über 4 Millionen DM einem geordneten Wettbewerbsverfahren entzogen.

Ihre Zusagen aus dem Jahr 1995 zur Verbesserung des Vergabewesens der Oper hat die Kulturbehörde nicht eingehalten.

Ein einheitlicher Konten- und Kostenstellenplan der drei Staatstheater, den es bereits 1992 geben sollte, liegt immer noch nicht vor.

Die Kostenrechnung der Staatstheater entspricht in ihrer jetzigen Form nicht den früheren Ankündigungen der Kulturbehörde. Sie sollte über die beabsichtigte Ausgestaltung der Kostenrechnung alsbald abschließend entscheiden.

Der Rechnungshof legte dar, dass der Senat auf den aufgezeigten schwerwiegenden und hartnäckigen Verstoß gegen die Vergabevorschriften reagiert habe. Alle Verträge ab einem Schwellenwert von 200000 Euro seien künftig dem Aufsichtsrat der Staatsoper vor Auftragserteilung zur Zustimmung vorzulegen. Die Staatsoper habe zudem zugesagt, vor einer erneuten Vertragsvergabe zu prüfen, ob eine Entflechtung von Druck- und Werbeverträgen günstiger sei. Zur Kostenrechnung der Staatstheater folge der Senat unter Hinweis, dass die praktizierte Teilkostenrechnung effizient und zweckmäßig sei, den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Vereinheitlichung und Verbesserung.

Die Abgeordnete der GAL bat den Rechnungshof um eine Einschätzung, ob nach seinen Prüfungserfahrungen zu befürchten sei, dass die Staatsoper künftig Aufträge aufteile, um der Vorlagepflicht beim Aufsichtsrat zu entgehen.

Der Rechnungshof machte deutlich, dass eine mengenmäßige Aufteilung mit dem Ziel der Umgehung der Vergaberegelungen einen Verstoß gegen die Beschaffungsvorschriften darstellte. Die Vergabeart bestimme sich bei Lieferungen und Leistungen nach dem geschätzten Jahreswert einer Waren- bzw. Leistungsgruppe. Eine inhaltliche Aufteilung der Druckaufträge (z.B. nach Programmheften, Opernzeitung, Monatsleporello, Plakaten) sei zwar grundsätzlich zulässig. Es müsse aber bezweifelt werden, ob so eine wirtschaftliche Preisgestaltung erzielt werden könne.

Auf Nachfrage der Abgeordneten der CDU führte der Rechnungshof aus, dass eine inszenierungsbezogene Vollkostenrechnung zwar wünschenswert, aber auch mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Der Rechnungshof akzeptiere daher zunächst die bestehende Teilkostenrechnung, da bereits dadurch ein deutlicher Transparenzgewinn zu verzeichnen sei. Er werde aber die weitere Entwicklung beobachten und ggf. erneut berichten. Das gelte auch für die künftige Einhaltung der Vergabevorschriften.

l. Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen,

­ zu den Tzn. 202 bis 207 den Beanstandungen des Rechnungshofs,

­ im Übrigen den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 215-230, Wahrnehmung von Organisationsaufgaben in der Behörde für Arbeit, Gesundheit

Zu Tzn. 215-230, und Soziales (BAGS)

Die vielfältigen Ansätze zur Einführung des Neuen Steuerungsmodells müssen weiter ausgebaut und vervollständigt werden. Es sollte ein zentrales Controlling für Organisationsprojekte eingerichtet werden. Nach Verlagerung von Intendanzaufgaben auf die Fachämter bleibt eine zentrale Organisationsunterstützung durch das Amt für Verwaltung notwendig.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die Organisation im Amt für Verwaltung durch Neuzuordnung von Aufgaben zu optimieren.

Der Rechnungshof führte aus, dass die Behörde das nach Dezentralisierung der Organisationsaufgaben erforderliche Steuerungssystem durch Aufbau eines Organisationscontrollings schaffen wolle.

Abgrenzungsdefizite zwischen zentraler und dezentraler Aufgabenwahrnehmung werde die Behörde ausfüllen. Zur Unterstützung der dezentralen Einheiten bei der Bearbeitung schwieriger Organisationsprobleme sei in der Zentraleinheit eine zusätzliche Stelle für die Organisationsberatung eingerichtet worden. Zur Organisations- und Führungsstruktur des Amtes für Verwaltung habe der Senat deutlich gemacht, dass beiden Geschäftsbereichen eine Amtsleitung übergeordnet sei, die durch den Leiter des Amts für Verwaltung ­ in Personalunion mit der Funktion des ­ in uneingeschränkter Verantwortung ausgeübt werde.

Die Abgeordneten der SPD wiesen darauf hin, dass die Frage formaler Zuständigkeiten wiederholt Thema im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Vergabe und Kontrolle von Aufträgen und Zuwendungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg gewesen sei. Sie begrüßten insofern, dass sich der Rechnungshof dieser Thematik angenommen und der Senat in seiner Stellungnahme für eindeutige Klarheit gesorgt und damit auch der Bürgerschaft gegenüber verdeutlicht habe, wer die Verantwortung trage.

Die Abgeordneten der CDU bemängelten, dass die BAGS sich seit 1994 mit der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) befasse und erst im Juli 2000 die Installierung einer KLR als Instrument des Rechnungswesens beschlossen habe (vgl. Tz. 220). Derartig lange Pilotphasen seien nicht hinnehmbar.

Zum Hinweis der Abgeordneten der CDU auf die fehlenden Erfahrungsberichte zur Einführung des NSM in fünf Pilotbereichen (vgl. Tz. 230) führte der Rechnungshof aus, dass Erfahrungsberichte auch eine Grundlage und Motivation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bereiche seien, von deren Akzeptanz der Erfolg organisatorischer Vorhaben wesentlich abhängig sei. Für die Einführung der KLR habe die BAGS eine entsprechende Beachtung der Hinweise des Rechnungshofs zugesagt.

l. Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 231-244, Ambulante Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz

In fast allen Pflegefällen, in denen Sozialhilfe für die durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Leistungen beantragt wird, werden Bedarfsermittlungen vor Ort durch die Gesundheits- und Umweltämter oder die Altenhilfe der Bezirksämter durchgeführt. Der Personalaufwand wird bei weitem durch erzielte Einsparungen aufgewogen und zugleich damit der fürsorgerischen Verantwortung des Sozialhilfeträgers entsprochen. Der Rechnungshof hat jedoch eine Straffung des Verfahrens empfohlen.

Die im Haushaltsplan und in der Globalrichtlinie genannten Zielsetzungen des Senats für die ambulante Hilfe zur Pflege sind bisher nicht so weit konkretisiert und in Form von Kennzahlen messbar gemacht worden, dass ein Controlling möglich wäre. Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, insbesondere die Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz der Pflege in Kennziffern zu fassen.

Der Rechnungshof berichtete, es bestehe Einvernehmen, eine Kennzahl über das Verhältnis der Leistungen des Sozialhilfeträgers Hamburg zu denen der Pflegekassen zu bilden. Bei den Kennzahlen zur Bedarfsgerechtigkeit und zur regionalen Versorgung bestünden noch Diskrepanzen. Der Rechnungshof merkte grundsätzlich an, dass es der Bürgerschaft transparent gemacht werden sollte, wenn vorhandene Ziele noch nicht durch Kennzahlen abbildbar seien.

Die Senatsvertreter antworteten hierauf, im April dieses Jahres sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die Qualitätsstandards zur Bedarfsdeckung entwickeln und vereinheitlichen solle. Entsprechende Konzepte lägen bereits vor. Über einen Zeitraum von vier Monaten sollten nun in einer Stichprobe insgesamt 80 Fälle pilotartig geprüft werden. Die Erkenntnisse sollten Grundlage sowohl für Vereinbarungen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sein als auch Erfahrungen für das weitere operative Geschäft vermitteln.

Die Abgeordnete der GAL hielt das Argument der Behörde aus Tz. 243 nicht für stichhaltig, dass die ambulante Pflege bei der Bildung von Steuerungssystemen bisher kein Schwerpunkt gewesen sei.

Dies werde der Bedeutung der Aufgabe nicht gerecht.

Hierauf erklärten die Senatsvertreter ihr stufenweises Vorgehen: Die Ziele seien durch § 9 SGB XI vorgegeben. Darauf aufbauend werde ein Kennzahlensystem entwickelt. Bei einem solchen schrittweisen Vorgehen müssten immer auch Schwerpunkte gesetzt werden. Brauchbare Daten seien nicht für jede Kennzahl vorhanden. Zum Teil behelfe man sich mit hochgerechneten Musterdaten. Zum Beispiel gebe es Schwierigkeiten bei der Datenzuordnung, wenn Pflegebedürftige zu Pflegediensten anderer Regionen wechseln würden. Außerdem seien Kennzahlen erst in Zeitreihen mehrerer Jahre zuverlässig zu bewerten. Dies alles sei ein schwieriger Prozess. Auch müsse die Eignung von Kennzahlen für ein überregionales Benchmarking berücksichtigt werden.

Die Abgeordnete der GAL hob hervor, dass nicht bei jeder Kennzahl ein überregionaler Vergleich wichtig sei. Sie halte den Vorschlag des Rechnungshofs aus Tz. 239, eine Kennzahl Pflegebedürftige pro Pflegefachkraft zu bilden, für sehr hilfreich und fragte, ob der Senat dem folgen wolle.

Die Senatsvertreter hielten die Kennzahl für an sich geeignet. Allerdings seien weder die Daten über die Pflegedienste noch diejenigen über die Pflegebedürftigen laufend verfügbar.

Die Vertreter der SPD sprachen das Problem der Datengewinnung hinsichtlich der regionalen Verteilung der Pflegedienste an.

Hierzu merkte der Rechnungshof an, dass die Erörterungen im Prüfungsverfahren über mögliche Lösungsansätze noch nicht abgeschlossen seien. So erhebe z. B. jedenfalls ein Bezirksamt jährlich Daten über das regionale Angebot an Pflegekräften der dortigen Pflegedienste. Auch zu den Zahlen über die Pflegebedürftigen müsse sich nach seiner Auffassung ein Weg zur jedenfalls annähernden Schätzung finden lassen, indem z. B. die hamburgweiten Pflegebedürftigkeitsquoten auf die regionalisierte Bevölkerungsstruktur umgelegt werden. Die Erörterungen mit der Behörde würden fortgeführt.

l. Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten.