Nutzung alternativer Schiffstreibstoffe wie Flüssigerdgas

Die Forschungsarbeit zu intensivieren und die Nutzung alternativer Schiffstreibstoffe wie Flüssigerdgas (LNG) in der Ostseeregion und anderer Treibstoffe durch Unterstützung innovativer emissionsreduzierender Technologien und deren Einsatz durch die Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Ausbau der notwendigen Hafeninfrastruktur mit einem gut ausgebauten Verteilungsnetz und einheitlichen Industrie- bzw. Nutzungsstandards zu fördern;

12. vor dem Hintergrund neuer Studien über die Auswirkungen der im Rahmen des internationalen MARPOL-Übereinkommens vorgesehenen Reduzierung des Schwefelgehalts von Schiffstreibstoffen auf 0,1 % ab dem Jahr 2015 Vorkehrungen zu treffen und Initiativen zu starten, um eine Verlagerung des Verkehrs von See auf Land zu verhindern;

13. Anreize für die Umrüstung vorhandener Schiffe zu fördern und sich aktiv innerhalb der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) für die zügige Ausweisung weiterer Meeresgebiete, z. B. des Mittelmeers, als Schwefelemissionsüberwachungsgebiete (SECA) einzusetzen, womit sich Wettbewerbsnachteile für die Ostseeregion beseitigen ließen;

14. auf den Bürokratieabbau zugunsten des grenzüberschreitenden Seeverkehrs hinzuwirken;

15. die maritime Raumplanung als ein wichtiges Instrument für ein optimiertes Zusammenwirken der Akteure in den unterschiedlichen maritimen Sektoren im Interesse einer effizienteren und nachhaltigen Nutzung von Meeresgewässern und Küstenregionen auszubauen, nationale und aufeinander abgestimmte Raumplanungskonzepte zu erstellen und dabei eine stärkere grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ostseeanrainerstaaten zu fördern;

16. mithilfe der Entwicklung von ökologischen Hafendienstleistungen eine nachhaltige Hafenentwicklung zu unterstützen, beispielsweise durch den Bau von Einrichtungen zum Auffangen von Abwässern in allen wichtigen Ostseehäfen bis spätestens 2015, um die Umweltbelastung für die Anwohner in Hafengebieten zu verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen zu stärken;

17. eine integrierte Meerespolitik angesichts ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Bedeutung für den gesamten Ostseeraum weiter auszubauen, insbesondere durch

- die Entwicklung und Förderung integrierter maritimer Leitprojekte für den gesamten Ostseeraum (z.B. des Projekts Saubere Seeschifffahrt in der Ostsee, des Galileo-Forschungshafen Rostocks und des Projekts SUCBAS

- Sea Surveillance Co-operation Baltic Sea - Kooperation zur Meeresüberwachung in der Ostsee) auch in den Bereichen grüner und sicherer Verkehr und eine saubere Umwelt für die Stärkung des umweltfreundlichen Güterverkehrs und die Hafenzusammenarbeit in der gesamten Ostseeregion, um auf diese Weise die Meerespolitik auf europäischer Ebene zu verankern,

- die Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Meerespolitik und durch

- die Entwicklung einer nationalen integrierten Meerespolitik in den Mitgliedstaaten;

18. integrierte Aktivitäten der Ostseeregion in den Bereichen Meeresforschung, Technologie und Innovation zu unterstützen, um das Wachstumspotenzial neuer Meeressektoren wie der Energiegewinnung in Offshore-Anlagen und der Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie der maritimen Umwelttechnik zu nutzen und Zukunftsmärkte zu erschließen; hierfür sind die erforderlichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und bestmögliche Verfahren zu kommunizieren;

19. den umweltverträglichen Kreuzfahrttourismus vor dem Hintergrund seiner Bedeutung für die gesamte Ostseeregion als maritimen Wachstumssektor zu entwickeln, beispielsweise durch attraktive Inlandtourismusangebote und gemeinsame Vermarktungskonzepte im Tourismusbereich;

20. die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für den sicheren Schiffsbetrieb in schwierigen und eisigen Winterverhältnissen fortzuführen;

21. Projekte und Aktivitäten, deren Schwerpunkt auf der Navigationssicherheit liegt, z. B. das Schiffsmeldesystem für den gesamten Ostseeraum (SRS) und den Schiffsverkehrsdienst (VTS), zu unterstützen und die Entwicklung der Ostseeregion als Pilotregion für die e-Navigation zu fördern; im Hinblick auf die zivile Sicherheit in der Ostseeregion

22. gemeinsam grenzübergreifende Szenarien zu entwickeln und alle natürlichen und von Menschenhand geschaffenen Sicherheitslücken in der Ostseeregion festzustellen, um mögliche Katastrophen und Störungen zu identifizieren, ein umfassendes regionales Risikoregister aufzubauen und alle regionalen Kapazitäten durch Kapazitätsaufbau, Schulungen und Übungen zur Vorbeugung von und im Umgang mit Gefahrensituationen zu stärken;

23. die HELCOM-ad-hoc-Expertengruppe chemische Munition zu unterstützen, um alle möglichen zusätzlichen Informationen über das Versenken von chemischen Kampfstoffen nach dem Zweiten Weltkrieg zusammenzustellen und zu prüfen, ob die allgemeinen Schlussfolgerungen des CHEMU Report nach wie vor gültig sind;

24. vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 die regionale Zusammenarbeit zu verstärken, stringente Bedingungen und Bestimmungen für den Bau und Betrieb und die Außerbetriebsetzung von Atomkraftwerken sowie für die Lagerung und Verarbeitung abgebrannter Brennelemente zu erarbeiten und umzusetzen, aber auch um die Chance zu nutzen, die Bemühungen um die Förderung der Entwicklung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und grünen Technologien zu intensivieren; im Hinblick auf den Menschenhandel

25. die politischen Empfehlungen bezüglich des Menschenhandels in der 19.

BSPC-Entschließung von 2010 wieder aufzugreifen;

26. umfassende Analysen hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte des Menschenhandels in die Wege zu leiten und zu unterstützen, die Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden und Institutionen zu fördern, um aus dem Menschenhandel stammende Geldströme aufzuspüren, die Fähigkeiten und die Zusammenarbeit von Polizei, Finanzbehörden und anderen zuständigen Institutionen zu optimieren, um aus dem Menschenhandel stammende Geldflüsse zu verfolgen, und um die rechtlichen und administrativen Mittel zur Beschlagnahme von Einnahmen aus dem Menschenhandel sowie zur Verhängung von drastischen Geldstrafen für am Menschenhandel beteiligte Personen zu verstärken;

27. Maßnahmen zur Gewinnung umfassenderer Kenntnisse in Bezug auf die Art und den Umfang des Menschenhandels zum Zwecke der Zwangsarbeit zu fördern und dabei die geschlechtsspezifische Dimension zu berücksichtigen, die Entwicklung gemeinsamer Strategien gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie den zuständigen Behörden einzuleiten und zu unterstützen, gesetzliche und operative Mittel zur Erkennung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Zwangsarbeit zu stärken und Informationskampagnen über Menschenhandel zum Zwecke der Zwangsarbeit durchzuführen;

28. die besonderen Probleme von Kindern, die Opfer von Kinderhandel sind, in Gesetzen und Verwaltungsrichtlinien aufzugreifen und dabei einen multidisziplinären Ansatz und die multisektorale Abstimmung zu nutzen, bei denen das Wohl des Kindes absolute Priorität erhält; hierzu gehört beispielsweise, dass ein Kind grundsätzlich nicht in Gewahrsam genommen und bestraft werden sollte und die garantierte Bereitstellung von Unterkünften mit geeigneten, auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnittenen Einrichtungen, in denen Fachkräfte den Kindern Vertrauen vermitteln, um deren Verschwinden aus den Unterkünften zu verhindern;

29. die Effizienz und Relevanz existierender Gesetze und rechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, z. B. mit Hilfe von Anfragen an die zuständigen Behörden, zu untersuchen und gegebenenfalls Gesetze zu erarbeiten und anzupassen, um in angemessener Weise auf aktuelle und sich entwickelnde Formen des Menschenhandels zu reagieren und die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Bereichen des politischen Systems und des Rechtssystems zu verbessern;

30. Anstrengungen zu unternehmen, um das Bewusstsein für den Menschenhandel zu verschärfen, z. B. durch die Unterstützung und Durchführung von Informationskampagnen und Aktivitäten zur Einbeziehung Dritter, wie beispielsweise die Kampagne Safe Trip (www.safetrip.se) des Rates der Ostseeanrainerstaaten (CBSS) und ähnliche Initiativen von Privatunternehmen und nichtstaatlichen Organisationen und auch Maßnahmen zu unterstützen, durch die Meldungen von Verdachtsfällen des Menschenhandels an die Behörden, z. B. über Hotlines, erleichtert werden;

31. Maßnahmen zur verstärkten gemeinsamen Wahrnehmung und des Erkennens von Menschenhandel durch alle Akteure in der Region in die Wege zu leiten und zu unterstützen und dadurch für eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen ihnen einzutreten und überdies den Austausch und die Zusammenarbeit mit den sich aktiv an der Bekämpfung des Menschenhandels beteiligenden internationalen Organisationen zu erweitern, z. B. den Vereinten Nationen (VN), der Interparlamentarischen Union (IPU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und anderen;