Hochschule für bildende Künste

Den GAL-Abgeordneten interessierte, ob die genannten Alternativüberlegungen, die den Neubau zumindest verzögerten und eine Ansatzreduzierung ermöglichten, das Projekt insgesamt in Frage stellten.

Die Senatsvertreter verwiesen darauf, dass die und die Hochschule für angewandte Wissenschaften zum Alternativstandort Finkenau ein Konzept erarbeiten sollen. Erst danach werde eine Entscheidung getroffen werden. Die Ansatzkürzung sei unschädlich, weil absehbar in diesem Jahr keine Kassenmittel mehr für diesen Zweck fließen würden.

Zu anschließenden Fragen der SPD-Abgeordneten nach bisher aufgelaufenen Kosten und ob die HBFG-Mittel auch für eine Realisierung des Projekts an der Finkenau nutzbar wären, führten die Senatsvertreter aus, für Planungsaufwendungen seien bisher rund 1 Million DM in Anspruch genommen worden. Sollte eine Entscheidung für den Standort Finkenau fallen, müsste das Vorhaben neu beim Bund und beim Wissenschaftsrat beantragt werden; eine Projektumsetzung käme dann frühestens im übernächsten Jahr in Frage. Der Wunsch nach dem Alternativvorschlag sei aus der Hochschule artikuliert worden, die damit auch die zeitliche Verzögerung in Kauf nehmen müsse.

Kapitel 3600: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich beim Titel 3600.891.02 nach der Begründung für die Ablehnung einer Großgerätebeschaffung in der Strahlentherapie.

Die Senatsvertreter erläuterten, bei der Ersatzbeschaffung von Linearbeschleunigern habe es für drei Geräte eine Zustimmung, für ein weiteres eine Zurückstellung der Entscheidung wegen mangelnder Eindeutigkeit des Bedarfs gegeben. In einem weiteren Fall sei das beantragte Beschaffungsvolumen reduziert worden. Hintergrund für die Ersatzbeschaffungen sei die Verlängerung der persönlichen Ermächtigung für den Leiter der Strahlentherapie zur Behandlung ambulanter Kassenpatienten durch den Zulassungsauschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH). Bei einer Ablehnung könnten insbesondere auch nicht solche Kassenpatienten ambulant nachversorgt werden, die vorher am UKE stationär behandelt worden seien.

Die CDU-Abgeordneten machten deutlich, dass eine solche Nachsorge vor dem Hintergrund der damaligen Vorfälle in der Strahlentherapie besonders wichtig sei, und baten die Senatsvertreter um Mitteilung bei negativer Entscheidung der KVH. Diese Forderung wurde von allen Ausschussmitgliedern geteilt.

Kapitel 3650: Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)

Die SPD-Abgeordneten baten um Auskünfte zum Projekt Campus-Netz TUHH.

Die Senatsvertreter berichteten, die älteren Gebäude der TUHH müssten für die Bewältigung größerer und weiterhin steigender Datentransfers entsprechend ausgestattet werden. Da die TUHH bei der Einwerbung neuer Informationstechnik erfolgreich gewesen sei, sei das Vorziehen der Maßnahme erforderlich.

Kapitel 3660: Hochschulübergreifende Wissenschafts- und Forschungsangelegenheiten

Zur Frage der SPD-Abgeordneten nach der Begründung für die deutliche Ansatzerhöhung beim Titel 3660.701.06 verwiesen die Senatsvertreter auf die vorlaufende Planung zum UKE-Masterplan. Wenn das Vorhaben erfolgreich in den Rahmenplan eingestellt sei, werde es eine Mitfinanzierung des Bundes geben.

Zur weiteren Frage der SPD-Abgeordneten zum Titel 3660.971.16 teilten die Senatsvertreter mit, dass die zentral veranschlagten Personalmittel zur Restrukturierung der Hochschulen in den Jahren 2002 bis 2004 jeweils mit 3 Millionen Euro veranschlagt werden sollen. Die Hochschulen, die Bedarf anmeldeten, müssten belegen, dass es sich um vorgezogene Innovationsmaßnahmen handele und wie die Refinanzierung, die ab dem Jahr 2005 vorgesehen sei, erfolgen solle.

Zum Hinweis der SPD-Abgeordneten, dass die Erläuterung im Finanzbericht 2002, wie sich die Steigerung der Investitionsausgaben ergebe, nicht schlüssig sei, erklärten die Senatsvertreter nachträglich zu Protokoll: Bei der Aufgliederung des Steigerungsvolumens gegenüber 2001 wurden nicht alle, sondern nur die wesentlichen Positionen und die mit gerundeten Beträgen angegeben; daher ist die dort für die Gesamtsteigerung genannte Summe von + 8,9 Millionen Euro nicht identisch mit der Summe der aufgeführten Teilbeträge. Die vollständigen Veränderungen sind nachfolgend dargestellt.

Forschungsförderung (im Kapitel 3410) + 259 000 Euro Universität Hamburg (Kapitel 3420) + 1 796 000 Euro Staats- und Universitätsbibliothek (Kapitel 3470) + 562 000 Euro Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (Kapitel 3480) keine Veränderung Hochschule für angewandte Wissenschaften (Kapitel 3510) + 5 161 000 Euro Hochschule für bildende Künste (Kapitel 3580) + 1 000 000 Euro Hochschule für Musik und Theater (Kapitel 3590) keine Veränderung Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Kapitel 3600) ­ 6 909 000 Euro Technische Universität Hamburg-Harburg (Kapitel 3650) ­ 2 293 000 Euro Geräte (3660.812.28 und 3660.812.29) + 2 093 000 Euro Baunebenkosten für vorlaufende Planungen (3660.701.06) + 2 976 000 Euro sonstige Veränderungen im Kapitel 3660 ­ 651 000 Euro BAföG-Darlehen + 4 986 000 Euro sonstige Veränderungen im Kapitel 3690 + 6 000 Euro Summe + 8 986 000 Euro

Auf weitere Frage der SPD-Abgeordneten legten die Senatsvertreter dann zum Titel 3660.971.10 dar, die laufenden Forschungsvorhaben seien abgesichert. Bei Mehrbedarfen, die anerkannt werden könnten, würde es eine Finanzierung per Umschichtung geben, sodass jedenfalls Forschungsruinen vermieden würden. Neue Vorhaben seien nunmehr über die Grundausstattung der Hochschulen zur Forschungsfinanzierung, über die bereits geschaffenen zusätzlichen Fonds oder über die Einwerbung von Drittmitteln zu finanzieren.

Die SPD-Abgeordneten interessierte daraufhin, wie die Ansatzkürzung im Titel 3660.685.01 entstanden sei.

Die Senatsvertreter erklärten, der Haushalt des Wissenschaftsrats werde jährlich von den Ländern gemeinschaftlich festgelegt, aufgrund des Verteilungsschlüssels seien daher jedes Jahr Anpassungen vorzunehmen. Anzumerken sei, dass der Wissenschaftsrat die Evaluation der Blaue-Liste-Institute im Wesentlichen abgeschlossen habe.

Kapitel 3690: Förderung der Studierenden

Auf Frage der CDU-Abgeordneten zu Zahlen, wie sich die Entwicklung auf Grundlage des Gesetzes zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung ­ Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) ­ vollziehen werde, erklärten die Senatsvertreter nachträglich zu Protokoll: Mit dem In-Kraft-Treten des Ausbildungsförderungsreformgesetzes (AföRG) im April 2001 sind durch

­ die gestiegene Zahl der Förderungsfälle (um 788 auf 7321) und

­ die Erhöhung des durchschnittlichen Förderbetrages (um 46 EUR auf 373 EUR) die Ausgaben gegenüber dem Ergebnis 2000 um rund 44 Prozent gestiegen. Die Veranschlagung im Haushaltsplan-Entwurf 2002 ist dieser Entwicklung angepasst worden.

Die Senatsvertreter führten aus, dass der Kulturhaushalt 2002 gegenüber 2001 um 13 Millionen Euro (7 Prozent) erhöht werde, was durchaus positiv zu bewerten sei. Die oftmals aufgestellte Behauptung, andere Städte, wie beispielsweise Berlin, würden mehr als Hamburg für die Kultur ausgeben, könne man zurückweisen, da Berlin seinen Kulturhaushalt um 7 Prozent gesenkt habe und auch pro Kopf weniger Mittel ausgebe. Die Erhöhung der geplanten 4 Prozent auf 7 Prozent ergebe sich aus dem 50 Millionen Euro umfassenden Sonderinvestitionsprogramm, von dem 4 Millionen Euro dem Kulturhaushalt zugute kämen. Man sei weiterhin bemüht, die geplanten Kürzungen bei der Filmförderung nicht zu realisieren.

Die GAL-Abgeordneten wollten wissen, welche Theater und Projekte von den vorgenommenen Kürzungen des Titels 686.06 Zuschüsse an Privattheater betroffen seien. Die in Frage kommenden Institutionen hätten bereits Vorstellungen über die Verwendung der erwarteten Mittel.

Die Senatsvertreter erklärten, dass keine Eingriffe in die Substanz, sondern nur Eingriffe in einen Zuwachs vorgenommen würden, der geringer ausfalle als beabsichtigt. Kein Privattheater habe im Vergleich zum Vorjahr weniger Geld zur Verfügung. Ebenso habe kein Privattheater mit einer bestimmten Geldsumme rechnen können, da die vorhandenen Mittel keine institutionelle Erhöhung für ein bestimmtes Theater darstellten. Vielmehr handele es sich um eine Art Globaltopf, bei dem alle Theater die Chance gehabt hätten, durch überzeugende Projekte Produktions- und Projektzuschüsse zu erhalten. Fraglich sei vielmehr, ob sich der geplante Aufwand eines transparenten Juryverfahrens für diese nur noch geringen Mittel lohne.

Die GAL-Abgeordneten sprachen an, dass der Kulturausschuss in der letzten Legislaturperiode großes Gewicht auf einen Fonds gelegt habe, um einzelne Projekte gezielt zu fördern.

Auf Nachfrage der FDP-Abgeordneten erläuterten die Senatsvertreter, dass der alte Senat für die Verwendung der Projektfördermittel weder eine Jury ausgewählt noch konkrete Strukturen geschaffen habe. Ziel sei es, die Verkrustungen in der Privattheaterförderstruktur aufzuweichen und auch Theater, die bisher noch keine institutionelle Förderung erhalten hätten, bei qualitativ guten Projekten zu fördern. Unabhängig von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel werde es immer mehr Antragsteller als Bewilligungsmittel geben.