Opferhilfe und Opferschutz

Betreff: Opferhilfe und Opferschutz

Aus den Einnahmen aus zugunsten der Staatskasse eingezogenen Vermögenswerten aus der Gewinnabschöpfung §73e u.dgl. werden nachfolgende Initiativen der Opferhilfe gefördert.

1. Opferhilfe e.V.

Die Beratungsstelle Opferhilfe e.V. hat einen erheblichen Mehrbedarf in der Betreuung von Gewaltopfern. In den vergangenen Jahren wandten sich jeweils mehr als 600 Ratsuchende erstmals an die Beratungsstelle (1998: 621 neue Ratsuchende, 1999: 602 neue Ratsuchende, 2001: 681 neue Ratsuchende, 2001: 645 neue Ratsuchende).

2. Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt e.V.

Die Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt e.V. hat bisher für die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten ehrenamtlich und mit einem hohen persönlichen Aufwand kostenlose Gutachten am Institut für Rechtsmedizin erstellt. Die Initiative leistet damit eine wichtige Arbeit zur schnellen und sachgerechten Dokumentation der Verletzungsfolgen. Diese Dokumentationen dienen der Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen. Den Opfern ermöglichen die Gutachten, vor den Zivilgerichten Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen die Täter durchzusetzen. Da die Fallzahlen stark angestiegen sind, ist eine weitere ehrenamtliche Betreuung durch die Initiative nicht mehr zu leisten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Beratungsstelle Opferhilfe e.V. wird aus den Einnahmen aus zugunsten der Staatskasse eingezogenen Vermögenswerten aus der Gewinnabschöpfung §73e u.dgl. für ihren stetig steigenden Beratungsumfang 64000 E zur Verfügung gestellt.

2. Die Arbeit der Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt e.V. wird aus den Einnahmen aus zugunsten der Staatskasse eingezogenen Vermögenswerten aus der Gewinnabschöpfung §73e u.dgl. mit 50000 E gefördert.

3. Der Senat wird aufgefordert, die dauerhafte Unterstützung beider Vereine sicherzustellen und darüber zu den Haushaltsberatungen 2003 zu berichten.