Grundschule

Erstklässler in Barmbek

Einem Bericht der NDR-Hamburg-Welle 90,3 vom 21. März 2002 zufolge plant der Senat, dass bei den neu einzurichtenden ersten Klassen nur noch höchstens 10 Prozent von der vorgegebenen Sollstärke von 26 Schülern pro Klasse abgewichen werden darf. Dem Bericht nach soll die Zahl der zu kleinen Klassen in diesem Jahr besonders hoch sein. 10 bis 15 Prozent der Anträge auf anderweitige Einschulung werden danach voraussichtlich nicht erfüllt werden können. Dies widerspricht der Ankündigung von Senator Lange, von der verpflichtenden Anmeldung an der zuständigen Bezirksgrundschule abzurücken.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat zu den Grundschulen Genslerstraße 33, Langenfort 68/70, Lämmersieth 72a, Tieloh 28, Adolph-Schönfelder-Schule und deren Zweigstelle Käthnerkamp, Grundschule an der Gesamtschule Alter Teichweg.

Bei der Organisation der Klassen 1 wird seit jeher versucht, die Zahl der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse möglichst nah an der vorgegebenen Orientierungsfrequenz zu halten. Seit Einführung der verlässlichen Halbtagsgrundschule ist das besonders wichtig, weil sich die Lehrerzuweisung für eine Schule nicht nach der Zahl der Klassen, sondern nach der Schülerzahl richtet, eine kleinere Klasse deshalb auch nur Anspruch auf entsprechend weniger Lehrerstunden hat. Die betreffenden Richtwerte haben sich nicht geändert. Ein verlässlicher Unterricht von acht bis 13 Uhr für alle Klassen ist also nur zu erreichen, wenn die Klassen genügend Schülerinnen und Schüler haben. Bei der Organisation der Klassen 1 muss die zuständige Behörde also streng darauf achten, dass auch durch Wünsche nach anderweitiger Einschulung keine Klasse zu klein oder zu groß wird. In den vergangenen Jahren wurden 6 bis 8 Prozent aller Anträge auf anderweitige Einschulung aus diesen Gründen abgelehnt. Wie viele Anträge in diesem Jahr abgelehnt werden müssen, steht noch nicht fest, weil die Organisation der Klassen 1 und der Vorschulklassen noch nicht abgeschlossen ist.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Trifft es zu, dass die Leitungen der Grundschulen angewiesen wurden, für August 2002 die ersten Klassen so zu organisieren wie in dem o.a. Bericht erwähnt?

Wenn ja, warum?

Auch in der Vergangenheit schwankte die Zahl der Schulen, bei denen die eingegangenen Anmeldungen ohne weitere Maßnahmen die Einrichtung von Klassen angemessener Größe erlaubten. Weil in diesem Jahr an der Hälfte aller Grundschulstandorte aus den vorhandenen Anmeldungen keine Klassen mit 24 bis 28 Schülern gebildet werden können, müssen in erheblichem Umfang Umorganisationen vorgenommen werden. Den Schulleitungen wurde deshalb mitgeteilt, nach welchen Kriterien die Umorganisationen vorgenommen werden, damit sie die Daten der angemeldeten Kinder entsprechend aufbereiten können.

2. Wie viele Anmeldungen gab es in den genannten Schulen für die erste Klasse in den Jahren 2000, 2001, 2002?

Die Anmeldezahlen zum Zeitpunkt der Feinorganisation im April jeden Jahres stellen sich wie folgt dar.

Für die Einzelheiten des Anmeldeverfahrens wird auf die Antwort des Senats auf die Große Anfrage (siehe Vorbemerkung) Bezug genommen.

Schule Adolph- Gesamtschule Gensler- Schule Schule Schule Schönfelder- Alter Teichweg, Jahr straße Langenfort Lämmersieth Tieloh Schule Abt. Grundschule

Wie viele Eltern beantragten 2000, 2001 und 2002 bei den genannten Schulen eine Einschulung ihrer Kinder in eine andere als die für sie zuständige Schule?

Die Angaben werden von der zuständigen Behörde statistisch nicht erhoben. Die Unterlagen für die Jahre 2000 und 2001 können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ausgewertet werden. Die Angaben für das Jahr 2002 stellen sich wie folgt dar.

Adolph- Gesamtschule Schule Schule Schule Schule Schönfelder- Alter Teichweg, Genslerstraße Langenfort Lämmersieth Tieloh Schule Abt. Grundschule

Welche Gründe spielten dabei eine besondere Rolle?

Der wichtigste Grund für den Wunsch nach anderweitiger Einschulung ist in Bezug auf alle Schulen die Betreuung der Kinder in Kindertagesheimen oder bei Tagesmüttern in anderen Schuleinzugsbereichen. Dazu kommen geplante Umzüge, Geschwisterkinder in anderen Schulen, die gewünschte Teilnahme an Schulversuchen oder der Besuch bilingualer Klassen.

Wie viele Eltern meldeten 2000, 2001 und 2002 ihre Kinder für eine der genannten Schulen zur Einschulung an, obwohl es sich dabei nicht um die zuständige Schule handelte?

Welche Gründe spielten dabei eine besondere Rolle?

Siehe Antwort zu 2.2.

Wie vielen Anmeldungen für die erste Klasse der genannten Schulen, die eine andere als die zuständige Schule wünschten, konnte 2000, 2001 und 2002 entsprochen bzw. nicht entsprochen werden?

Die Zahlen der genehmigten bzw. abgelehnten Anträge auf anderweitige Einschulung stellen sich wie folgt dar:

Welche Gründe spielten bei der Entsprechung bzw. Ablehnung des Einschulungswunsches bei den genannten Schulen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 eine Rolle?

Hauptablehnungsgründe in dem betroffenen Zeitraum waren die schulorganisatorischen Möglichkeiten, d.h. die Über- oder Unterschreitung von Frequenzen zwischen 24 bis 28 Schülern pro Klasse in den aufnehmenden oder abgebenden Schulen.

3. Mit welcher Klassenstärke wurden bzw. werden wie viele erste Klassen an den genannten Schulen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 eingerichtet?

Die Angaben zur Anzahl der Klassen 1 sowie zur Klassenstärke stellen sich wie folgt dar:

Wurden an den genannten Schulen wegen Unter- bzw. Überschreitung der Sollstärke in den Jahren 2000, 2001 und 2002 Eltern veranlasst, ihre Kinder an einer anderen als die für sie zuständigen Schule einzuschulen, obwohl die ursprüngliche Anmeldung hier erfolgte?

Ja.

Wenn ja, wie viele derartige Fälle gab es an den genannten Schulen in den Jahren 2000, 2001 und 2002?

Für das Jahr 2002 sind die Entscheidungen noch nicht getroffen. Die Angaben werden im Übrigen von der zuständigen Behörde statistisch nicht erhoben. Die Unterlagen für die Jahre 2000 und 2001 können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ausgewertet werden.

Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde Eltern der genannten Schulen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 eine Einschulung ihrer Kinder an einer anderen als die für sie zuständigen Schule empfohlen?

Wenn die zuständige Schule zu viele Anmeldungen hatte, wurden den Eltern, deren Kinder ihren Lebensmittelpunkt am Rande des Schuleinzugsbereichs hatten, Nachbarschulen in zumutbarer Entfernung zugewiesen.

4. Wann und in welcher Form werden die in Punkt 3.1 betroffenen Eltern darüber informiert, an welcher Schule ihr Kind eingeschult werden soll?

Sobald die Leitung der zuständigen Behörde der jeweils Anfang bis Mitte April erfolgten Feinplanung für die Klassen 1 zugestimmt hat, werden Anhörungsschreiben versandt und es finden Gespräche mit den Eltern statt. Nicht genehmigte Anträge werden durch das Amt für Schule der Behörde für Bildung und Sport abgelehnt. Die endgültigen Schulzuweisungen werden Mitte Mai durch die Schulen (bei positivem Bescheid) und durch das Amt für Schule (bei negativem Bescheid) vorgenommen.

5. Hält der Senat an dem Ziel fest, die verpflichtende Anmeldung an der zuständigen Grundschule aufzuheben?

Um kontrollieren zu können, ob alle Schulpflichtigen angemeldet sind, wird die Bezirksgrundschule weiterhin alle Anmeldungen ­ auch an andere Schulen ­ aufnehmen müssen. Den Eltern soll aber frei gestellt werden, den Besuch einer anderen Grundschule für ihr Kind zu beantragen.

Wenn ja, welche Eltern können angesichts des eingeengten Spielraums bei der Klassenstärke mit einer Entsprechung ihrer Wünsche rechnen und welche nicht?

Alle Eltern, deren Wunschschule aufnahmefähig ist oder zu der es keine angemessene Alternative gibt.