Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaftliche Ermittlung gegen Unbekannt - Bearbeitungszeitraum Strafanzeigen von Mitbürgern, die im Rahmen von Straftaten geschädigt worden sind, bei denen die Täter unbekannt sind, werden als so genannte Unbekannt-Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft geführt. Wenn der Geschädigte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft mittels des polizeilichen Aktenzeichens Rückfragen hat, können die Dienststellen jedoch häufig keine konkreten Auskünfte geben.

Ich frage den Senat:

1. Wie lange dauert die Bearbeitung der Unbekannt-Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft, bis diese ein Aktenzeichen erhalten?

Die genaue Dauer bis zur Vergabe eines Aktenzeichens in Verfahren gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft (UJs-Verfahren) wird statistisch nicht erfasst. Seit dem 1. März 2002 werden jedoch auch die UJs-Verfahrensdaten von der Polizei elektronisch an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Zur Erfassung dieser Verfahren geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im UJs-Serviceteam das polizeiliche Aktenzeichen des vorliegenden UJs-Vorgangs ein und prüfen lediglich, ob die entsprechenden Verfahrensdaten von der Polizei bereits übermittelt worden sind. Ist dies der Fall, wird automatisch ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen vergeben. Zurzeit befinden sich Staatsanwaltschaft und Polizei noch in einer Umstellungsphase. Sobald die damit verbundenen Anfangsschwierigkeiten überwunden sind, wird regelmäßig eine zeitnahe Erfassung der Vorgänge gewährleistet.

2. Ist es möglich, aufgrund des polizeilichen Aktenzeichens dann den staatsanwaltschaftlichen (so genannten UJs-)Vorgang herauszufinden?

Ja, sofern die Verfahren nach dem 1. März 2002 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und in das staatsanwaltliche Register eingetragen worden sind.

3. Was wird der Senat tun, um die Bearbeitungszeit in diesen Angelegenheiten zu verringern?

Die seit dem 1. März 2002 hier praktizierte Verfahrensweise gewährleistet eine sehr schnelle Erfassung und eine anschließende zügige Bearbeitung der UJs-Verfahren durch die zuständigen Dezernenten.