Verlagerung des Kfz-Ausbildungsbereichs von der G17 an die G9

Die Gewerbeschule G17 wird seit einigen Jahren immer wieder mit Planungen zur Schließung der Kfz-Abteilung an ihrem Standort seitens der Behörde konfrontiert. Nachdem auf Orts- und Bezirksebene bisher sowohl Politik und Verwaltung als auch die Ausbildungsbetriebe und der Beirat für Stadtteilentwicklung den Verbleib des Ausbildungsgangs an der G17 mit Nachdruck befürwortet haben, hat die BBS in einer Pressemitteilung vom 21. März 2002 erneut die Verlagerung an die G9 angekündigt.

Aus diesem Anlass frage ich den Senat.

Seit 1999 werden Überlegungen darüber angestellt, die kraftfahrzeugtechnischen Berufe an der Staatlichen Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik (G9) in Hamburg-Hamm zu konzentrieren und gleichzeitig den Standort der Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium (G17) in Wilhelmsburg zu stärken. Zu den sich dabei ergebenden Fragen wurde zuletzt in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5412 Stellung genommen. Derzeit werden an der G17 173 Auszubildende im Beruf Kraftfahrzeugmechaniker beschult. In der G9 werden im Kfz-Bereich 1571 Auszubildende beschult, davon 979 Kraftfahrzeugmechaniker. Die Schüler sowohl in Hamburg-Hamm als auch in Hamburg-Wilhelmsburg kommen aus ganz Hamburg.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

A. Einzugsgebiete und Kapazitäten

1. Wie und nach welchen Kriterien werden die Einzugsgebiete der beruflichen Schulen festgelegt? Wann besteht Anlass für eine Neufestlegung?

Bei den beruflichen Schulen gibt es grundsätzlich keine Festlegung von auf den Wohnort der Schülerinnen und Schüler bezogenen Einzugsgebieten. Nur wenige duale Berufe werden an mehreren Schulstandorten in Abhängigkeit vom Firmensitz geführt. Die Festlegung der Zuordnung erfolgt durch die zuständige Behörde. Maßgebliche Kriterien sind optimaler Ressourceneinsatz, fachliche Schwerpunkte und vorhandene schulische Kapazitäten. Neufestlegungen werden vorgenommen bei Kapazitätsgrenzen aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen oder geänderten fachlichen Schwerpunkten von Ausbildungsbetrieben.

2. Welche Veränderungen wurden seit 1999 vorgenommen?

Für einzelne Schwerpunkte des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugmechaniker sowie für einen Ausbildungsbetrieb wurde im Rahmen der Lernortkooperation eine Verlagerung der Auszubildenden an die G 9 vorgenommen.

3. Ist eine Neuorganisation der Einzugsgebiete der einzelnen beruflichen Schulen vorgesehen? Wenn ja, welchen Inhalts und in welchem Zeitraum?

Zum 1. August 2002 ist in der Berufsschule außer für den Kfz-Bereich keine Veränderung eines Einzugsbereiches geplant.

A. 4. Warum vollzieht die BBS nicht den zwischen den Gewerbeschulen G9 und G17 vereinbarten Schülerzahlenausgleich durch Neuschneidung der Einzugsgebiete der Angesichts der Konzentrationsabsicht wurde eine veränderte Zuordnung der Ausbildungsbetriebe von der zuständigen Behörde als nicht sinnvoll angesehen. Die Konzentration unterschiedlicher kraftfahrzeugtechnischer Berufe am Standort der G9 mit den sich fachlich überschneidenden und ergänzenden Inhalten ermöglicht vielmehr in diesem stark innovativen Bereich einen optimalen Ressourceneinsatz und die für einen modernen Unterricht notwendigen Investitionen in Gebäude, Fachraumausstattung und Weiterbildung.

5. Wie viele Auszubildende im Kfz-Bereich kann die Kfz-Abteilung der G17 bei einer optimalen Nutzung ihrer Kapazitäten aufnehmen?

Nach Angabe der Schule hat sie in den vorhandenen Räumen Kapazität für 496 Berufsschüler, davon 96 aus dem Benachteiligtenprogramm. Dies verdeutlicht (vgl. Antwort zu 1.) die unzureichende Auslastung der G17 bei gleichzeitig erheblichem Raumbedarf in der am gleichen Standort geführten G18.

Im Übrigen hängt die räumliche Unterrichtsmöglichkeit von mehreren Faktoren (z.B. Unterrichtskonzept, tägliche Nutzungsdauer) ab.

6. Wie viele Kfz-Auszubildende kann die G9 in ihrer bestehenden Struktur zusätzlich aufnehmen?

7. Gab es an der G9 bisher Leerstände oder freie Kapazitäten, die für zusätzliche Schüler genutzt werden können? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte detailliert auflisten)?

Wenn nein, wie und unter welchen Voraussetzungen wird die G9 die geplante Verlagerung räumlich und personell bewältigen können?

Die Schule hatte 1979 insgesamt 2332 Schüler (bisherige Maximalzahl). Aufgrund der Ist-Schülerzahl ist eine nachhaltige Ergänzung möglich. Das genaue Volumen hängt von mehreren Faktoren (z.B. Unterrichtskonzept, tägliche Nutzungsdauer) ab.

B. Kosten im Zusammenhang mit einer Verlagerung der Kfz-Abteilung der G17

8. Mit welchem Kostenbedarf ist nach den unter 7. genannten Voraussetzungen an der G9 zu rechnen?

Notwendige Anpassungen können im Rahmen der üblichen Zuweisungen realisiert werden.

9. Wie hoch waren die Investitionskosten für Geräte und bauliche Maßnahmen, die bei einer Verlagerung nicht an die G9 transferiert werden können? Sind diese baulichen Maßnahmen und Geräte gegenwärtig an ihrem jetzigen Standort noch voll einsatzfähig? Liegen der BBS Anträge auf die ganze oder teilweise Erneuerung dieser nicht verlagerbaren Geräte vor, die durch die Verlagerung des Ausbildungszweigs eingespart werden können? 1,55 Millionen E. Die Geräte sind noch einsatzfähig und die baulichen Maßnahmen entsprechen noch den Anforderungen. Anträge auf Erneuerung liegen nicht vor.

10. Wie hoch sind die vom Hochbauamt des Bezirksamtes Wandsbek ermittelten Rückbaukosten für die Fachräume der Kfz-Abteilung? 0,7 Millionen E. Dieser Betrag verringert sich auf bis zu 0,3 Millionen E bei Nutzung der Fachräume ohne vorherigen vollständigen Rückbau. Die Fachräume könnten z. B. genutzt werden von der Berufsfachschule Technische Assistenz für Informatik.

11. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten in den letzten zehn Jahren durchschnittlich gewesen für

a) Instandhaltung und Reparaturen?

b) Investitionen?

Für den Kfz-Bereich wurden durchschnittlich jährliche Ausgaben für Instandhaltung und Reparaturen in Höhe von 2600 E sowie für Investitionen in Höhe von 20000 E eingesetzt. Eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung wird nicht geführt.

12. Mit welchen finanziellen Einsparungen rechnet die BBS nach einer Verlagerung jährlich? Wie setzt sich diese Zahl zusammen?

Finanzielle Einsparungen gegenüber den bisherigen Aufwendungen lassen sich nicht beziffern. Vielmehr besteht der Effizienzgewinn in der Konzentration der künftig bereitgestellten Mittel auf einen Standort. Dies ist notwendig, weil in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen in eine neue Ausstattung erforderlich werden, um dem schnellen technologischen Wandel entsprechen zu können.

B. 13. Innerhalb welchen Zeitraums sollen sich demzufolge die entstehenden Rückbau- und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Verlagerung amortisieren?

Die Frage kann schon deshalb nicht beantwortet werden, weil Rückbau-, Verlagerungs- und Modernisierungskosten nicht exakt zu benennen sind. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden künftigen Ausstattungsbedarfs ist der Zeitraum als eher begrenzt anzusehen.

14. Bereits im Dezember 2000 war die jetzt erneut ins Auge gefasste Verlagerung von der zuständigen Behörde betrieben worden. Argument waren die hohen Schülerzahlen der damaligen G18. In der Pressemitteilung der BBS vom 21. März 2002 wird von diesem Argument nicht mehr gesprochen, sondern von einer Innovationsdynamik der die die Verlagerung unausweichlich mache.

a) Bitte führen Sie kurz aus, welche Innovationen anstehen.

b) Welche Folgekosten entstehen daraus?

Schnelle Weiterentwicklung der Fahrzeugelektronik (einschließlich Bussysteme), Kommunikationssysteme, Motor-Antriebstechnik z. B. bei Einsatz alternativer Energien. Im Übrigen vgl. Antwort zu 12.

C. Beteiligung der betroffenen Schulen und Institutionen

Welche Stellungnahmen der beteiligten Schulen und Abteilungen wurden eingeholt und wie äußern sich diese?

Zu den jetzt in Aussicht genommenen Maßnahmen werden derzeit Stellungnahmen der G9 und der G17 eingeholt.

16. Welche Stellungnahmen anderer Institutionen und Gruppen sind bei der BBS eingegangen? Welche Positionen werden darin im Einzelnen vertreten?

Die Innung des Kfz-Handwerks unterstützt die beabsichtigte Zusammenlegung; der Bürgerverein Wilhelmsburg, ein Kfz-Betrieb (der darauf hinweist, für mehrere zu sprechen) und der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg lehnen sie ab.

17. Die Schuldeputation hat sich erstmalig im Januar mit der geplanten Verlagerung befasst. Plant die BBS, diese Verlagerung erneut zum Gegenstand der Sitzung der Schuldeputation zu machen, und soll dazu ein Beschluss gefasst werden? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

Die Thematik soll am 13. Juni 2002 in der Deputation der zuständigen Behörde beraten werden.

D. Weitere Umstrukturierungsmaßnahmen und Folgekosten

Welcher Bildungsgang ist als Ersatz für die Kfz-Mechaniker am Standort der G17 vorgesehen?

19. Von welcher Schule/aus welchem Stadtteil soll dieser Bildungsgang kommen?

20. In welcher Höhe bewegen sich voraussichtlich die Kosten für die Investitionen, die für die Einrichtung des o.g. Bildungsganges in den rückgebauten Räumen der G17 erforderlich sind?

21. Welche Kosten entstehen an der abgebenden Schule für den Rückbau von Unterrichtsräumen?

Perspektivisch soll der Standort Wilhelmsburg als IT-Zentrum für den gewerblich-technischen Sektor weiter ausgebaut werden, so dass mittelfristig die enge Verzahnung der beiden technischen Berufsschulen G17 und G18 (Staatliche Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik, Chemie- und Automatisierungstechnik) zu einer Verstärkung des dualen Bereiches auch in der G17 führen kann. Die Entscheidung über einen konkreten Bildungsgang ist noch nicht gefallen. Vgl. im Übrigen Antwort zu 5.

22. Ist es richtig, dass in der BBS derzeit unter den Stichworten Qualifizierungs- und Komptenzzentren über die Struktur der beruflichen Schulen diskutiert wird? Wie ordnet sich die geplante Maßnahme in diese Überlegungen ein?

Die Schaffung von Branchenzentren für Berufsbildung ist Teil des Koalitionsvertrags; ein Projektauftrag ist in Vorbereitung. Die Zusammenlegung der Kfz-Ausbildung an einem Standort ist dafür ein angemessener erster Schritt.

23. Ist eine Stellungnahme des Amtes für Verwaltung der BBS zu den Kostenaspekten der Verlagerung eingeholt worden? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, wann wird sie eingeholt?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zu Fragen der internen Meinungsbildung zu äußern.

D. 24. Ist eine Stellungnahme des Rechnungshofs zu den Kostenaspekten der Verlagerung eingeholt worden? Wenn ja, wie lautet diese Stellungnahme? Wenn nein, weshalb nicht bzw. bis wann ist damit zu rechnen?

Nein. Ein solches Verfahren ist weder erforderlich noch üblich. Im Übrigen legt der Rechnungshof seine Prüfungsbereiche autonom fest.

E. Konsequenzen für die Schule und den Stadtteil

Welche Auswirkungen auf den Stadtteil Wilhelmsburg werden im Hinblick auf die geplante Verlagerung von Ausbildungsplätzen des dualen Systems aus dem Stadtteil hinaus erwartet? Welche Rolle spielt dabei die bestehende Kooperation der G17 mit ortsansässigen Unternehmen und Betrieben?

Der Ausbau des Standortes Wilhelmsburg zu einem gewerblich-technischen IT-Zentrum (vgl. Antwort zu 18. bis 21.) wird zur Stärkung des Stadtteils beitragen. Die bestehende Kooperation der G 17 mit ortsansässigen Ausbildungsbetrieben wird im Rahmen der Lernortkooperation in gleicher Intensität von der G9 gewährleistet.

26. Welche Projekte der Zukunftskonferenz Wilhelmsburg sind in Kooperation mit der G17 geplant? Was würde eine Verlagerung des Kfz-Bereichs für diese Projekte bedeuten?

Die im Rahmen der Zukunftskonferenz Wilhelmsburg entwickelte Idee einer Kfz-Verbundausbildung für Jugendliche mit schwachem Hauptschulabschluss kann ggf. auch gemeinsam mit der G9 entwickelt und realisiert werden. Über die Realisierbarkeit der Idee kann allerdings derzeit ohnehin noch keine abschließende Aussage gemacht werden.