Pflege der Gedenkstätte für die Opfer der Primus-Katastrophe von 1902

Am 20. Juli 1902 sank der Raddampfer Primus auf der Elbe vor Nienstedten. Mehr als einhundert Menschen ertranken. Dieses Unglück brachte nicht nur großes menschliches Leid mit sich, es bedeutete darüber hinaus für viele Familien, die ihren Ernährer verloren hatten, eine existenzielle Bedrohung. Hilfe tat dringend Not. Die Art, wie man diese organisierte, war für die damaligen Verhältnisse sehr ungewöhnlich. Denn es gelang, über alle in jener Zeit erbittert ausgetragenen ideologischen Differenzen hinweg, den Notleidenden zu helfen.

Der damalige Hamburger Bürgermeister Johann Heinrich Burchard übernahm die Schirmherrschaft über das Hilfskomitee, das sich sehr erfolgreich um die Unterstützung der Hinterbliebenen kümmerte. Zwei Jahre nach dem Unglück wurde überdies auf dem Ohlsdorfer Friedhof eine Gedenkstätte eingerichtet.

Eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger plant zurzeit eine Reihe von Veranstaltungen, um der Geschehnisse zu gedenken und daran zu erinnern, welch beispielgebende Hilfsbereitschaft der Hamburgerinnen und Hamburger aus diesem Unglück erwuchs.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts ist eine Vielzahl von Grabakten einem Brand zum Opfer gefallen. Umfassende Informationen über Gräber und Gedenkstätte für die Opfer der Primus-Katastrophe liegen deshalb nicht mehr vor. Dies gilt insbesondere auch für den in der Anfrage genannten Vertrag.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage der Hamburger Friedhöfe

­ Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ­ wie folgt.

1. Stimmt es, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahre 1920 einen Vertrag erneuert hat, in dem er sich verpflichtete, bis zum Jahre 2020 die Pflege der zur Gedenkstätte gehörenden Gräber zu übernehmen?

2. Wenn ja:

Hält der Senat sich für an den Vertrag gebunden und wird er weiterhin ­ zumindest bis zum Jahre 2020 ­ dafür Sorge tragen, dass die zur Gedenkstätte für die Opfer der Primus-Katastrophe gehörenden Gräber und sonstigen Flächen gepflegt werden?

In den Unterlagen der Hamburger Friedhöfe ­ AöR ­ werden die Gräber der Primus-Opfer als Ehrengräber bzw. als Gräber im öffentlichen Interesse geführt. Ausweislich einer Liste aus dem Ende der fünfziger Jahre über gebührenfreie Unterhaltung von Grabstätten sind die Gräber aufgrund einer Verfügung der früheren Friedhofsdeputation bis zum Ende der Ruhezeit zu unterhalten. In die Programme der Friedhofsverwaltung ist eine Grabpflege bis zum Jahr 2020 eingetragen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Ist der Senat der Meinung, dass ihm aus dem oben genannten Vertrag auch die Verpflichtung erwächst, die zur Gedenkstätte gehörende Christus-Figur, die Sandsteinsockel und Bronzeplatten in Stand zu halten?

Eine Verpflichtung zur Instandhaltung der Christus-Figur, des Sandsteinsockels und der Bronzeplatten gibt es im Rahmen der Grabpflegeleistungen nicht.

Wenn ja: Wird er rechtzeitig zum Gedenktag Mittel für die Säuberung und ggf. Instandsetzung der Christus-Figur, Sandsteinsockel und Bronzeplatten zur Verfügung stellen?

Entfällt.

Wenn nein: Hält der Senat es aus Anlass des Gedenktages dennoch für angebracht, rechtzeitig zum Gedenktag Mittel für die Säuberung und ggf. Instandsetzung der Christus-Figur, Sandsteinsockel und Bronzeplatten zur Verfügung zu stellen?

Ja, für die Säuberung und ggf. Instandsetzung der Christus-Figur, des Sandsteinsockels und der Bronzeplatten stehen Mittel aus Zuschüssen für Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung.

Wenn nein: Warum nicht?

Entfällt.

3. Wenn nein: Wer ist für die Pflege der zur Gedenkstätte gehörenden Gräber zuständig?

Siehe Antwort zu 1. und 2.1.