Konversionsflächen in Hamburg

Für die FHH stellen die ehemals von Bundeswehr, Bahn, Wasserwerken usw. genutzten Flächen (Konversionsflächen) eine der wichtigsten und wertvollsten Ressourcen der Stadtentwicklung dar. In den letzten Jahren wurden verschiedene Kasernengelände umgenutzt (Boehn-Kaserne, Graf-Goltz-Kaserne) und dort ein erhebliches Neubauvolumen realisiert. Ein wesentlicher Vorteil dieser Flächen ist ihre Lage innerhalb der vorhandenen Siedlungsgebiete, wodurch die Verkehrserschließung erleichtert und ein zusätzlicher Verbrauch ökologisch wertvoller Außengebietsflächen vermieden wird. Gegenwärtig gibt es noch einige solcher Flächen, auf denen erhebliche Mengen an Wohn- und Gewerbefläche realisiert werden könnten, wenn die FHH entsprechende Anstrengungen zu ihrer Entwicklung unternimmt. Dazu gehören Bundeswehrflächen (Lettow-Vorbeck-Kaserne, Röttiger-Kaserne, Sophienterrasse), Bahnflächen (Güterbahnhof Barmbek, Huckepackbahnhof Rothenburgsort, Altonaer Bahnhof) und Liegenschaften anderer Institutionen wie Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) und Technisches Hilfswerk (THW).

Die Diskussion um eine mögliche Olympiade in Hamburg eröffnet die Möglichkeit, auch über weitere Flächenkonversionen im Hafengebiet nachzudenken, wie sie mit der Entwicklung der bereits eingeleitet wurden.

Angesichts der hohen Bedeutung dieser Flächen für die Stadtentwicklung ist es erforderlich, einen systematischen Überblick über Art, Umfang und zeitliche Verfügbarkeit usw. dieser Flächen zu haben und zu erfahren, auf welche Art und Weise der Senat die Konversion vorantreibt.

Dies vorangeschickt, fragen wir den Senat.

In der Anlage werden 53 Flächen aufgeführt, die nach derzeitigem Kenntnisstand die Kriterien im Sinne der Fragestellung erfüllen.

Für den Großteil der Flächen können noch keine abschließenden Aussagen zur genauen Abgrenzung und Flächengröße der endgültig verfügbaren Flächen(-teile) gemacht werden. In den Plandarstellungen sind grundsätzlich die Gesamtflächen gekennzeichnet; der Anteil der voraussichtlichen eigentlichen Konversionsflächen ist aus der beigefügten Tabelle in der Spalte Bereichsgröße ablesbar.

Zur anliegenden Tabelle ist anzumerken, dass die fortlaufende Nummerierung mit den darin erkennbaren Lücken aus einer vorhandenen Auflistung resultiert und abschließend ist. Weitere Konversionsflächen gibt es zurzeit nicht. Die Tabelle musste aus technischen Gründen so hergestellt werden, dass die Projekte Nummern 1 bis 43 auf den Seiten 1 bis 4 und die Projekte 44 bis 95 auf den Seiten 5 bis 8 dargestellt sind.

Die jeweils zugehörigen Lagepläne tragen die Projektnummer und sind fortlaufend angefügt.

Neben den in der Tabelle aufgeführten Restriktionen (Frage 2.2) bestehen ggf. weitere, die sich erst aus den weiteren Projektkonkretisierungen ergeben können. Zu einigen ­ z. B. Baulasten ­ sind keine Angaben möglich. Auch zu den Umnutzungszeitpunkten (Frage 2.3) sind noch keine Terminnennungen möglich. Eine Ausnahme bilden die LBK-Flächen, für die generell von einer Umnutzung bis zum Jahr 2007 ausgegangen wird.

Hinsichtlich der Flächen der Anstalt öffentlichen Rechts pflegen&wohnen (p&w) gibt die Tabelle den Stand früherer Planungen wieder, die im Zusammenhang mit der Prüfung des Gesamtkomplexes p&w zurzeit einer Neubewertung unterzogen werden. Die Angaben sind insoweit vorläufig.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche Liegenschaften der Bundeswehr, DB, THW, Rotes Kreuz, HWW, HEW, LBK, pflegen&wohnen (p&w) und ggf. anderer Institutionen mit einer Größe von über 1 ha sind dem Senat zurzeit bekannt, bei denen die Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einen Verkauf und/oder eine neue Nutzung planen oder vorbereiten?

2. Welche Größe, Lage und Planungsrecht haben diese Flächen (bitte mit kartografischer Darstellung)?

Bei welchen dieser Flächen ist mit Sanierungsbedarf (wegen Bodenkontaminationen o.Ä.) zu rechnen?

Welche weiteren Restriktionen (z.B. Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Baulasten usw.) sind dem Senat in Bezug auf diese Liegenschaften bekannt?

Innerhalb welcher Zeiträume plant der Senat die Umnutzung der o.a. Liegenschaften (Umnutzungszeitpunkt = angestrebter Zeitpunkt der Genehmigungsfähigkeit neuer Vorhaben)? Vgl. anliegende Tabelle und Lagepläne.

3. Bei welchen Hafengebietsflächen (auch ehemaligen Spülfeldern) bestehen Überlegungen, sie aus dem Hafenentwicklungsgesetz herauszulösen bzw. den Flächennutzungsplan zu änderen und einer neuen Nutzung (z.B. in Hinblick auf Olympia oder als Gewerbegebiet) zuzuführen?

Welche Nutzungsverhältnisse bestehen zurzeit auf diesen Flächen?

Inwieweit sind die betroffenen Betriebe verlagerbar, zu welchen Kosten und innerhalb welcher Zeiträume?

Im Bereich der zukünftigen werden entsprechend dem Planungsfortschritt Hafenflächen aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes entlassen und im Flächennutzungsplan entsprechend der planerischen Zielsetzung des Masterplans dargestellt.

Darüber hinaus werden in Bezug auf die zukünftige Nutzung von Freiflächen am Ostufer des mittleren Reiherstiegs Überlegungen angestellt, die auch die Ansiedlung nicht-hafenbezogener Nutzungen wie z. B. Zulieferer für die Luftfahrtindustrie umfassen.

Wegen der überragenden Bedeutung der Olympischen Spiele auch für den Wirtschaftsstandort Hamburg werden in die Planungen für die Olympischen Spiele 2012 heute intensiv genutzte, aber für die Olympiaplanung besonders attraktive Hafenflächen im Bereich des Kleinen Grasbrooks einbezogen.

Im Einzelnen wären die Flächen des Lagerei- und Distributionszentrums Überseezentrum einschließlich der südlich des Moldauhafens am Melniker Ufer gelegenen Lagerschuppen betroffen.

Weiterhin wären nach derzeitigem Planungsstand von der Zollverwaltung genutzte Flächen östlich der Straße Am Moldauhafen betroffen. Die Verlagerung der betroffenen Betriebe auf hafennahe gewerbliche Flächen ist möglich. Zu Kosten und Zeiträumen liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor.

4. In welchen Fällen hat der Senat die Einleitung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach §165 veranlaßt?

Der Senat hat für die Gebiete Lettow-Vorbeck-Kaserne (Bundeswehrflächen), Huckepackbahnhof Rothenburgsort (überwiegend Bahnflächen) und Beiderseits Oberhafen mit dem Ergänzungsgebiet Zweibrückenstraße (östlicher Teilbereich des Plangebietes der überwiegend Bahnflächen) vorbereitende Untersuchungen nach §165 Absatz 4 Baugesetzbuch eingeleitet.

Welchen Verfahrensstand haben diese Vorhaben erreicht?

Die ursprünglichen planerischen und Realisierungsabsichten der Deutschen Bahn für das Gebiet des Huckepackbahnhofes Rothenburgsort haben sich als nicht umsetzbar erwiesen. Neue realisierungsfähige Aussagen liegen noch nicht vor. Die im Gebiet der Lettow-Vorbeck-Kaserne beabsichtigte Schaffung eines Erlebnisparks wird von den potenziellen Investoren nicht weiter betrieben. Auch hier liegt ein neues Konzept noch nicht vor; der Bund prüft derzeit eigene Verwertungserfordernisse für Teilflächen. Zur Wohn- und Gewerbebauflächenentwicklung sind Prüf- und Arbeitsaufträge für die weitere Behandlung erteilt.

Die Weiterentwicklungen in der sind an die Vorgaben des Masterplanes gebunden. In Bezug auf die in den nächsten Jahren zu entwickelnden Flächen der DB AG werden derzeit Verhandlungen mit der Eigentümerin geführt.

Wann ist mit einer förmlichen Festlegung als Gebiet einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu rechnen?

Zeitpunkte möglicher förmlicher Festlegungen von Entwicklungsbereichen sind nicht terminiert.

Welche weiteren Verfahren befinden sich in der Prüfung oder Vorbereitung?

Zurzeit keine.

Erwägt der Senat im Zusammenhang mit der Entwicklung von Konversionsflächen Grundstücke zu erwerben?

Ja; vorrangig zur Sicherung öffentlicher Bedarfe.

5. Auf welche Weise beabsichtigt der Senat Wohnungsbau auf Konversionsflächen zu fördern?

Bei welchen Konversionsprojekten sollen durch eine kleinteilige Grundstücksvergabe auch Wohnprojekte und Baugemeinschaften integriert werden?

Beabsichtigt der Senat Konversionsflächen im Rahmen des §165 anzukaufen und mit Hilfe städtischer Agenturen an Bauwillige weiterzuvermitteln?

Beabsichtigt der Senat bei Konversionsprojekten durch die Festsetzung von Festpreisen die Nutzungsmischung (Flächen für Wohnungsbau und Handwerk) durch preisliche Staffelung zu fördern?

Auf allen für den Wohnungsbau geeigneten Konversionsflächen kann nach der Globalrichtlinie Kostenbeteiligung im Bauleitplanverfahren von den Planungsbegünstigten ein Anteil geförderter Wohnungen errichtet werden. Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung bestimmter Rechtsformen besteht nicht.

Ankäufe und Vermittlung mit Hilfe städtischer Agenturen sind nicht beabsichtigt. Im Übrigen vgl. Antwort zu 4.4.

Der Senat setzt sich gegenüber den Grundeigentümern dafür ein, dass auch Wohnprojekte und Baugemeinschaften anteilmäßig berücksichtigt werden. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die Erfordernisse an eine kleinteilige Realteilung der Grundstücke regelmäßig geprüft.

Vorgegebene Verfahrensweisen zur Preisbildung gibt es nicht.

Beabsichtigt der Senat den Wohnungsbau auf Konversionsflächen durch entsprechend gestaltete Förderprogramme zu unterstützen, wie es in anderen Bundesländern praktiziert wird?

Die Wohnungsbau-Förderungsprogramme des Senats für Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie für Eigenheime und Eigentumswohnungen finden grundsätzlich auf Konversionsflächen Anwendung. Speziell hierauf abgestellte Förderprogramme gibt es nicht.

6. Wie beabsichtigt der Senat die Aussagen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, FDP und PRO hinsichtlich der Festsetzung von Wohnungsbauanteilen bei innerstädtischen Bebauungsplänen bei anstehenden innerstädtischen Konversionsvorhaben umzusetzen?

Der Senat strebt im innerstädtischen Bereich einen Wohnungsanteil von 20 v.H. durch Festsetzungen in neu aufzustellenden Bebauungsplänen bzw. bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen an.

Anlage