Immissionsschutzgesetz

Der Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 8. Februar 2002 die Selbstbefassung mit dem Thema Geplante Errichtung eines Biomasseheizkraftwerks in Stapelfeld gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft. Der Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 28. März 2002 mit dieser Angelegenheit.

II. Beratungsinhalt Einleitend informierte der Ausschussvorsitzende darüber, dass die Errichtung des Biomasseheizkraftwerks als selbständiges Kraftwerk auf dem Gelände der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld geplant sei. Dieses Kraftwerk werde sich zwar nicht auf hamburgischem Staatsgebiet befinden und die Freie und Hansestadt Hamburg habe auch keinerlei Anteil mehr an der MVA Stapelfeld, dennoch habe Hamburg, insbesondere aufgrund seines in direkter Nachbarschaft zu Stapelfeld befindlichen Stadtteils Rahlstedt, an dem Planungsstand und möglichen Auswirkungen des Biomasseheizkraftwerks ein großes Interesse.

Die Senatsvertreter begründeten die Bestrebungen der Betreibergesellschaft E.ON Kraftwerke, ein Biomasseheizkraftwerk zu errichten, mit den internationalen Bemühungen, weltweit die CO2-Emissionen zu reduzieren. Zuletzt hätten sich die europäischen Länder in Marrakesch, im Rahmen der Klimakonferenz, verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die CO2-Emissionen in Europa insgesamt um 207 Millionen Tonnen zu reduzieren, wobei die einzelnen Länder zu dieser Reduzierung unterschiedliche Beiträge leisteten. Einigen Ländern seien zudem zukünftig höhere Emissionsmengen zugebilligt worden. Deutschland alleine habe sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 die Menge der CO2-Emissionen um 234 Millionen Tonnen zu reduzieren. Flankierend zu diesen Bestrebungen habe die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um das angestrebte CO2-Emissions-Einsparziel zu erreichen. Dazu zähle unter anderem das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz ­ EEG), das im April 2000 verabschiedet worden sei, mit dem Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Das EEG sehe ferner für den erzeugten Strom aus Biomasse eine Abnahme- und Mindestpreisgarantie vor, die bei ca. 17 Pfennigen pro Kilowattstunde liege, insofern die Anlage eine elektrische Leistung bis maximal 20 Megawatt vorweise, bei größeren Anlagen werde keine Vergütung garantiert.

Ergänzend zum EEG sei die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung ­ mit Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats im Mai 2001 erlassen worden. Hierin sei definiert, was unter dem Begriff Biomasse zu verstehen sei. Danach gelten als Biomasse insbesondere Pflanzen und Pflanzenbestandteile, Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher oder Bericht des Umweltausschusses zum Thema Geplante Errichtung eines Biomasseheizkraftwerks in Stapelfeld (Selbstbefassung gemäß §53 Absatz 2 GO) Vorsitzender: Hartmut Engels Schriftführerin: Dr. Monika Schaal tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, Bioabfälle, Biogas sowie Altholz der Kategorien AI bis AIV. Diese Altholzkategorien seien wiederum in einer so genannten Altholzverordnung definiert, die zwar bereits vom Bundeskabinett im Februar 2002 beschlossen, jedoch noch nicht von Bundestag und Bundesrat verabschiedet sei. Demnach würde der Altholzkategorie A I naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, wie z. B. Obstkisten oder Paletten, zugeordnet. Unter Altholz der Kategorie A II fasse die Biomasseverordnung verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel zusammen, wie z. B. Türblätter, Zargen, Dielen, Profilbretter.

Die Altholzkategorie AIII umfasse Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel wie z. B. Holz aus Sperrmüll. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz, gehöre der Altholzkategorie AIV an.

Die Anlage in Stapelfeld ­ so die Senatsvertreter ­ sei nicht die erste Anlage, die von E.ON Kraftwerke geplant werde. Bereits im fortgeschrittenen Planungsstadium gebe es weitere Anlagen in Zolling bei Freiburg und in Landesbergen bei Hannover an der Weser. Auch diese Kraftwerke ­ wie das in Stapelfeld geplante ­ würden an Standorten von in Betrieb befindlichen Kraftwerken geplant, so dass die dort vorhandene Infrastruktur mitgenutzt werden könne. Daraus ergäben sich unter anderem in den Bereichen Versorgung und Personal für die Projekte erforderliche Synergieeffekte, die sich positiv auf die Kosten auswirkten. Für den Standort Stapelfeld spreche überdies, dass es im Großraum Hamburg beträchtliche Mengen an Altholz gebe und Stapelfeld über eine gute logistische Anbindung direkt an der Autobahn verfüge. Hauptbrennstoff im Biomasseheizkraftwerk in Stapelfeld werde voraussichtlich Altholz der Kategorien AI bis AIV sein. Darüber hinaus sei beabsichtigt, in dem Kraftwerk auch Stroh, Energiepflanzen, Treibsel und Knicks zu verbrennen. Nicht verbrannt werden sollten dort PCB- und quecksilberbelastetes Altholz, Siedlungsabfälle, Papier, Pappe, Karton, Torf, Klärschlamm, Hafenschlick oder Tiermehl und ähnliche Stoffe. Diese Brennstoffe gälten im Übrigen auch nicht als Biomasse im Sinne der Verordnung.

Zur Funktionsweise des Biomasseheizkraftwerks erläuterten die Senatsvertreter, dass in einem ersten Schritt die Anlieferung und Lagerung der Biomasse erfolge. Das Material, jährlich ca. 130 000 Tonnen, würde per Lkw zugeliefert, in einer geschlossenen Halle entladen und von dort aus in zwei Silos transportiert. Das Fassungsvermögen der Silos sei mit 5000 m3 so gewählt, dass der Betrieb auch bei einer Zulieferpause von fünf Tagen fortgeführt werden könne (z.B. beim Aufeinanderfolgen von Weihnachten und einem Wochenende). Die Zulieferung der Biomasse und der Abtransport der Reststoffe hätte ein Lkw-Aufkommen von ca. 160 Lkw pro Woche zur Folge. Das entspreche einer Anfahrt von ca. drei Lkw pro Stunde, vorausgesetzt, die Anlage werde nur tagsüber beliefert. Die Senatsvertreter betonten, dass durch die Anfahrt über die Autobahn mit diesem Projekt kein zusätzliches Verkehrsaufkommen für Rahlstedt zu erwarten sei. In einem zweiten Schritt gelange das Holz zur Verbrennung in die Feuerung. Bei diesem Vorgang werde Dampf erzeugt, bei dem 30 Megawatt Fernwärme anfielen, die dem bereits vorhandenen und auch durch die MVA Stapelfeld gespeisten Fernwärmenetz zugeleitet würden. Der zusätzliche Bedarf an Fernwärme, der im Rahmen einer Erweiterung des Fernwärmenetzes nötig sei, solle nach Inbetriebnahme des Biomasseheizkraftwerks von dort abgedeckt werden.

Neben der Fernwärme würden obendrein 20 Megawatt Strom erzeugt, die in das öffentliche Netz abgegeben würden. Als Reststoff falle bei diesem Vorgang Asche an, die in einen entsprechenden Container geleitet werde. Der dritte Schritt sei die Rauchgasreinigung entsprechend der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. ­ Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe. Obwohl es sich bei dieser Verordnung aufgrund der strengen Grenzwerte um die schärfste Vorschrift in Europa auf diesem Gebiet handele, werde es aufgrund innovativer Technik voraussichtlich gelingen, die Emissionen des Biomasseheizkraftwerks in Teilbereichen deutlich unter den Grenzwerten der 17. zu halten. Die Reststoffe, die bei dem Verbrennungsprozess anfielen, seien stündlich ca. 0,7 Tonnen Rostasche und 0,5 Tonnen Kesselasche, deren Beschaffenheit eine Verwertung zulasse. Darüber hinaus seien die 0,3 Tonnen Filterstaub, die jede Stunde anfielen, nur zur Deponierung geeignet, eine Verwertung scheide wegen des hohen Kontaminierungsgrads aus.

Zum Terminplan äußerten die Vertreter des Senats, dass derzeit ein Ausschreibungsverfahren laufe und Mitte 2002 die Vergabe erfolgen könne. Im Anschluss würden dann die Genehmigungsunterlagen erstellt und voraussichtlich im Oktober 2002 bei den Genehmigungsbehörden eingereicht. Erfahrungsgemäß beanspruche das Genehmigungsverfahren ca. sechs bis sieben Monate, so dass im April 2003 mit der Genehmigung gerechnet werde. Nach einer Bauzeit von etwa 18 Monaten könne das Biomasseheizkraftwerk in Stapelfeld dann in der zweiten Jahreshälfte 2004 ­ ein planmäßiger Ablauf vorausgesetzt ­ in Betrieb genommen werden.

Auf Nachfragen erklärten die Senatsvertreter, dass, nachdem die Pläne, auf dem Gelände der MVA Stapelfeld ein Biomasseheizkraftwerk zu errichten, bekannt geworden seien, die alten Verträge zur MVA Stapelfeld gesichtet worden seien, um zu prüfen, ob der Sachverhalt einer Erweiterung der MVA Stapelfeld hier vorliege. In diesem Fall stünden der Freien und Hansestadt Hamburg ­ vertraglich geregelt

­ 50 Millionen DM zu. Prüfungen der Juristen der Umweltbehörde wie auch der E.ON Kraftwerke hätten zu dem einhelligen Ergebnis geführt, dass hier keine Erweiterung der MVA vorliege und dementsprechend Hamburg kein finanzieller Anspruch aus diesem Projekt erwachse.

Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, wie die Senatsvertreter zur Entscheidung des Umweltausschusses des Kreises Stormarn stünden, der sich auf seiner letzten Sitzung deutlich gegen das Biomasseheizkraftwerk Stapelfeld ausgesprochen hätte. Darüber hinaus fragten sie, ob der Senat eine Einschätzung abgeben könne, ob und wie die Rahlstedter Bevölkerung an diesem Verfahren beteiligt werde.

Nach Auskunft der Senatsvertreter werde das Verfahren im derzeitigen Projektstadium nicht von dem Beschluss des Umweltausschusses und auch nicht von den rechtlichen Schritten, die der Kreis Stormarn angekündigt habe, tangiert. Im Rahmen des regulären Genehmigungsverfahrens sehe das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, dass die eingereichten Unterlagen in der Regel vollständig öffentlich bekannt zu machen seien. Dies erfolge grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung. In diesem Zeitraum könne Einsicht in die Planunterlagen genommen und könnten ggf. Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich erhoben werden. Aufgrund der Größe und Bedeutung dieses Projekts werde davon ausgegangen, dass Hamburg auf diesem Wege von den schleswig-holsteinischen Genehmigungsbehörden informiert und beteiligt werde.

Die Abgeordneten der CDU wollten überdies wissen, wie viele zusätzliche Arbeitsplätze durch den Neubau des Biomasseheizkraftwerks geschaffen würden.

Die Senatsvertreter antworteten, dass voraussichtlich zwischen fünf und zehn neue Mitarbeiter eingestellt würden. Darüber hinaus würden durch das Biomasseheizkraftwerk auch die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert, da Werkstätten und andere Einrichtungen der MVA Stapelfeld auch für das Biomasseheizkraftwerk tätig würden. Außerdem sei beabsichtigt, die Ausbildungsmöglichkeiten auszubauen und Lehrstellen für Schlosser und Elektriker und eventuell für weitere Berufe dauerhaft zu sichern.

Auf die Frage der CDU-Abgeordneten nach der Höhe der für den Bau zu tätigenden Investitionen antworteten die Senatsvertreter, dass diese etwa 40 Millionen Euro betrügen.

Die Abgeordneten der GAL kritisierten, dass das Verfahren bislang nicht transparent gewesen sei. Vor dem Hintergrund, dass E.ON Kraftwerke das Biomasseheizkraftwerk plane und die Technik vergeben werden solle, erkundigten sie sich, wie die Vergabe des technischen Anlagenbaus konkret aussehe.

Sie wollten wissen, ob das Verfahren gänzlich offen sei oder nur ein beschränkter Kreis von Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sei. Bezugnehmend darauf, dass nach dem Bau des Biomasseheizkraftwerks die Stapelfeld dieses betreiben solle, wiesen die GAL-Abgeordneten darauf hin, dass es zwischen der MVA Stapelfeld und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) Liefervereinbarungen gebe, die einzuhalten seien. Sie fragten nach, welche Auswirkungen die Einführung der Gebühr für Sperrmüll für die Verwertung des hamburgischen Sperrmülls habe, wenn das Kraftwerk in 2004 in Betrieb genommen werde, und ob weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen SRH und MVA über eine zusätzliche Lieferung und Verwertung von Sperrmüll aus Hamburg angestrebt würden. Wenn dem so sei, baten sie um Darstellung der Veränderungen, die sich daraus, auch vor dem Hintergrund der Andienungspflicht des hamburgischen Müllgebührenzahlers gegenüber SRH, ergäben. Überdies erkundigten sich die Abgeordneten, ob der Schwerpunkt der Altholzverwertung im Biomasseheizkraftwerk auf Sperrmüll läge. Ihres Erachtens gebe es bereits sämtliche sonstigen Verwertungswege für Altholz im hamburgischen Raum.

Die Senatsvertreter unterstrichen, dass es bislang nur Altverträge zwischen der SRH und der MVA Stapelfeld gebe, die einzuhalten seien, über Zusatzverträge lägen ihnen keine Informationen vor. Ferner sei die eventuelle Beschickung des Biomasseheizkraftwerks mit Sperrmüll Angelegenheit der SRH.

Davon abgesehen könne ­ vor dem Hintergrund, dass dieses Projekt nicht unproblematisch sei ­ die Beantwortung der verbleibenden Fragen der GAL, wenn überhaupt, nur sehr spekulativ ausfallen.

Mit Datum vom 10. April 2002 erklärten die Senatsvertreter nach Rücksprache mit SRH nachträglich: Die Stadtreinigung Hamburg hat keine derartigen Verträge abgeschlossen und führt auch keine Vertragsverhandlungen. Nach der Stadtreinigung vorliegenden Erkenntnissen wird voraussichtlich ein Unternehmen in Schleswig-Holstein von der E.ON federführend mit der Belieferung unter Vertrag genommen werden. Bezugnehmend auf die Aussage der SPD-Abgeordneten, dass E.ON Kraftwerke derzeit drei Kraftwerke gleichen Typs in Deutschland plane, fragten die Abgeordneten der SPD nach der Größe dieser Anlagen. Sie wollten darüber hinaus wissen, ob es andere Firmen in dieser Brache mit gleichen Ambitionen gebe. Hinsichtlich der im Rahmen der Dampferzeugung anfallenden Aschen baten die Abgeordneten, die Art der Verwertung aufzuzeigen sowie den Anteil des Altholzes an der zu verbrennenden gesamten Biomasse zu beziffern. Schließlich wiesen sie darauf hin, dass bei der Anlage am Rugenberger Damm das Thema Bahnanschluss diskutiert worden sei, und fragten, ob dies im Zusammenhang mit dem Biomasseheizkraftwerk nicht von Bedeutung sei.

Die Größe der drei geplanten Anlagen sei nach Aussage der Senatsvertreter identisch und richte sich, wie bereits ausgeführt, nach der Abnahme- und Mindestpreisgarantie. Daher würden die Anlagen alle mit einer Maximalleistung von 20 Megawatt geplant.

Die Senatsvertreter bejahten die Frage nach anderen Investoren in diesem Bereich. Es gebe eine Vielzahl, auch andere Energieversorgungsunternehmen, die entsprechende Kraftwerke planten. Die Rostund Kesselasche werde unter anderem, abhängig von ihrer Beschaffenheit, als Zuschlagsstoff im Straßenbau oder zur Abdichtung von Deponien verwertet. Aus Kostengründen werde nach Aussage der Senatsvertreter der Großteil der Biomasse aus Altholz der Kategorien AI bis AIV bestehen. Ein Bahnanschluss sei für E.ON Kraftwerke grundsätzlich nur dann von Interesse, wenn dieser bereits existiere.

Da dies in Stapelfeld nicht der Fall sei, gebe es diesbezüglich auch keinerlei Bestrebungen, diese Möglichkeit in die Planungsüberlegungen miteinzubeziehen.

Die Abgeordneten der CDU erkundigten sich, ob die E.ON Kraftwerke bereits über Erfahrungen auf dem Gebiet des Kraftwerkbaus verfügten, und hinterfragten, ob nicht der Anfall des kontaminierten Filterstaubs bedenklich sei.

Die Senatsvertreter äußerten, dass E.ON Kraftwerke zwar keine Erfahrungen mit der Planung von Biomasseheizkraftwerken hätte, jedoch mit Kohle-, Öl- und Gaskraftwerken. Der kontaminierte Filterstaub werde vorschriftsgemäß von Firmen, die sich bereits mit dem Handling der Entsorgung von Aschen aus Kohlekraftwerken auskennten, unter Tage in einem der unzähligen stillgelegten Salzbergwerke deponiert. Erläuternd wiesen die Senatsvertreter darauf hin, dass die Deponierung von Filterstaub der MVA Stapelfeld in der Deponie Rondeshagen durch die Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen (GBS) erfolge. Ferner seien derzeit die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in Zusammenarbeit mit der Umweltministerkonferenz (UMK) mit der Neuauflage des Verwertungspapiers M20 befasst. Hierin solle detailliert festgelegt werden, welche Standards die Aschen haben müssten, um verwertet werden zu können. Der Bund habe für den Fall, dass hierin kein ordnungsgemäßes Verfahren aufgezeigt werde, die Erarbeitung einer Verwertungsverordnung angekündigt.

Die SPD-Abgeordneten erinnerten an die Diskussion um die Kraftwärmekopplung im Zusammenhang mit der MVA Stapelfeld und erkundigten sich nach dem Bedarf an zusätzlicher Fernwärme in besagter Gegend. Damals sei die Fernwärme unter anderem den benachbarten Gewächshäusern zugute gekommen.

Die Senatsvertreter stellten dar, dass die Gewächshäuser nur noch teilweise mit Abwärme beliefert würden. Die Fernwärme der MVA Stapelfeld werde in der Gemeinde Stapelfeld und über eine Fernwärmeleitung in das vorhandene Leitungsnetz der Hamburger Gaswerke in Hamburg-Rahlstedt eingespeist. Überdies würde die Fernwärmeversorgung gesichert durch das Biomasseheizkraftwerk in Stapelfeld, falls die Fernwärmezufuhr aus anderen Quellen ausfallen würde.

Die CDU-Abgeordneten führten aus, dass bei der Holzverbrennung oftmals das Thema Dioxine eine Rolle spiele, und fragten, ob hierzu Werte vorlägen. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit fragten sie, ob es richtig sei, dass mit den 17 Tonnen Holz stündlich 66 Megawatt erzeugt würden, und baten in diesem Zusammenhang um Informationen über den Marktpreis des Biomassenbestandteils Holz.

Die Senatsvertreter gaben an, dass durch die Einbringung von Kalk und Herdofenkoks zur Rauchgasreinigung Dioxine absorbiert würden und der in der 17. vorgesehene Grenzwert für Dioxine von 0,01 Nanogramm pro Kubikmeter eingehalten werden könne. Sie stellten weiter dar, dass mit einer Feuerungswärmeleistung von 66 Megawatt 20 Megawatt Strom und 30 Megawatt Fernwärme erzeugt würden. Der elektrische Bruttowirkungsgrad liege bei etwa 31 Prozent. Der Holzpreis schwanke, grob geschätzt, zwischen 10 und 30 Euro pro Tonne, könne sich jedoch täglich ändern, vor allem im Hinblick auf neue Planungen im Bereich der Biomasseheizkraftwerke.

Die GAL-Abgeordneten fragten nach, was bisher mit dem Altholzaufkommen geschehen sei. Sie interessierte darüber hinaus, wie das Mengenverhältnis der Altholzkategorien untereinander aussehe und welcher Prozentsatz der Biomasse kein Altholz sei.

Die Senatsvertreter legten dar, dass Altholz bis dato entweder auf Deponien gelagert oder exportiert worden sei. Da jedoch zum 1. Juni 2005 den Anforderungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) an die Deponierung entsprochen werden müsse, dürften unbehandelte Abfälle und andere Siedlungsabfälle, somit auch Altholz, nicht mehr auf Deponien entsorgt werden. Hiervon werde das zu errichtende Biomasseheizkraftwerk profitieren.

Die größten Mengen an Altholz gebe es in den Kategorien AII und AIII. In der Kategorie AI gebe es ca. 15 Prozent, bei Altholz der Kategorie AIV ca. 10 Prozent. Hieraus könnten jedoch keine Schlussfolgerungen auf die spätere Biomasse gezogen werden. Altholz der Kategorien AI und AII, sofern dieses nicht zu stark kontaminiert sei, werde heutzutage verstärkt von der Spanplattenindustrie nachgefragt.

Der Anteil der zu verbrennenden Biomasse, die kein Altholz sei, könne derzeit noch nicht beziffert werden, nehme jedoch einen deutlich geringeren Anteil gegenüber dem Altholz ein.

Die GAL-Abgeordneten fragten weiter, ob es richtig sei, dass eine Zustimmung der Gemeinden bzw. des Kreises für den Bau der Anlage erforderlich sei.

Die Senatsvertreter gaben zu bedenken, dass im Zusammenhang mit den Kaufverträgen im Jahr 1996 den Kreisen Stormarn und Lauenburg ein Zustimmungsrecht im Falle einer Erweiterung der MVA Stapelfeld eingeräumt worden sei. Strittig sei nun die Frage, ob es sich bei dem Biomasseheizkraftwerk um eine Verbrennungsanlage und somit um eine Erweiterung der MVA Stapelfeld handele. Die Juristen von E.ON verneinten dies, die Gutachter des Kreises Stormarn seien hingegen anderer Auffassung.

III. Ausschussempfehlung:

Der Umweltausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.

Dr. Monika Schaal, Berichterstatterin.