Wohnungsbau

In einem abgedruckten Lageplan wird deutlich auf den Standort des Bramfelder Kulturladen e.V. hingewiesen. In dem Artikel heißt es unter anderem wörtlich: Investoren sollen die Verlagerungen und den Bau der Passage in die Hand nehmen.

Aber die Stadt will ihre Grundstücke einbringen. Den Marktplatz, den Dorfplatz, auf dem ebenfalls noch ein Cafe gebaut werden könnte, das Eckgrundstück an der Heukoppel und das für den Wohnungsbau vorgesehene Grundstück am Dorfanger hinter dem Kulturladen.

In der Broschüre des Bezirksamts Wandsbek Projekt Zukunft Bramfeld werden der Rahmenplan und das Strukturkonzept dargestellt. Hinsichtlich einzelner darin vorgeschlagener Maßnahmen besteht weiterer Klärungsbedarf für den Stellenwert der vor Ort stadtteilkulturell tätigen Vereine und Institutionen wie dem Verein Bramfelder Kulturladen.

Die städtebauliche Rahmenplanung für Bramfeld ist als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung zu verstehen, um Einzelprojekte in eine gemeinsame Zielsetzung einzubinden und Impulse für die Verbesserung und Erneuerung des Ortskerns zu geben. Ihre Aussagen sind nicht verbindlich, sondern Vorschläge. Ob bzw. wie die Vorschläge umgesetzt werden, bleibt einer konkreten Projektentwicklung vorbehalten. Die Rahmenplanung wurde von freien Planungsbüros im Auftrag des Bezirksamts erarbeitet.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Sind im Zusammenhang der städtebaulichen Rahmenplanungsmaßnahmen zur Umgestaltung des Bramfelder Ortskerns die ortsansässigen Institutionen und Vereine mit einbezogen und beteiligt worden?

Ja.

Falls ja:

1. a) Welche Institutionen und Vereine waren beteiligt?

Beteiligt wurden Vertreterinnen und Vertreter der kommunalpolitischen Gremien, der Grundeigentümer, Handelsbetriebe, Vereine, Verbände und kultureller Einrichtungen (unter anderem Bramfelder Kulturladen e.V. Brakula, Bramfelder Sportverein, Bürgerverein Bramfeld e.V., Freiwillige Feuerwehr Bramfeld, Gewerbeverein Bramfeld e.V., Haus der Jugend, Kinderland e.V., Osterkirchengemeine Bramfeld, Polizeikommissariat 36, SAGA, Schule Bramfelder Dorfplatz, Gymnasium Bramfeld, Stadtteilarchiv, Stadtteilkonferenz Bramfeld, Schleswig-Holsteinischer Heimatverein, Bramfelder Liedertafel Eintracht von 1873, Umweltzentrum Karlshöhe).

1. b) Welcher Art war die Beteiligung?

c) Wie sieht der bisherige Kenntnisstand im Zuge des Beteiligungsverfahrens aus?

Falls nein: Warum nicht?

Es wurden zusammen mit dem oben genannten Personenkreis drei Planungswerkstätten durchgeführt, in denen der jeweilige Stand der Rahmenplanung diskutiert wurde. Anregungen wurden im Weiteren verarbeitet. Daneben wurde die Öffentlichkeit in einer Ausstellung anlässlich des Bramfelder Stadtteilfests im Juni 2001 informiert und die Presse über mehrere Pressekonferenzen. Die Ergebnisse der Planung sind in einer Broschüre mit einer Auflage von 5000 Exemplaren dargestellt, die im Ortsamt Bramfeld erhältlich ist.

2. Hinter dem Gebäude des Bramfelder Kulturladen e.V. ist in der städtebaulichen Rahmenplanung eine Wohnbebauung vorgesehen.

a) Welche Geschosshöhe für eine rückwärtige Bebauung ist laut gültigem Bebauungsplan rechtlich zulässig? An welcher Stelle sieht der Bebauungsplan eine Erschließung dieses Gebietes vor?

Der gültige Baustufenplan Bramfeld weist die Fläche für besondere Zwecke mit der Bezeichnung Arbeitsamt, Ortsamt, Krankenkasse, Jugendheim aus. Aussagen zur Geschossigkeit und Erschließung sind nicht getroffen.

2. b) Wie stellt sich der Senat die Planungen für eine rückwärtig gelegene Wohnbebauung am Bramfelder Kulturladen e.V. im Einzelnen vor?

c) Wie und von welcher Seite aus soll die rückwärtige Wohnbebauung erschlossen werden?

d) Wie viele Gebäude mit wie viel Wohneinheiten sollen gemäß Planungsentwürfen maximal errichtet werden?

Die Rahmenplanung hält an dieser Stelle besondere Wohnformen (z.B. Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen u.Ä.) für möglich. Fragen der baulichen Form, der Anzahl möglicher Wohnungen oder der Erschließung können erst in einer konkreten Projektentwicklung geklärt werden. Nach gegenwärtiger Einschätzung ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig.

3. Besteht von Seiten des Senats weiterhin die Absicht, den Bramfelder Kulturladen e.V. flächenmäßig durch Nutzung des benachbarten Gebäudes (derzeit Gewerbebetrieb mit zu erweitern?

Falls ja:

a) Welche Planungen verfolgt der Senat hierzu im Einzelnen?

b) Sind bereits Gespräche mit dem Pächter des benachbarten Grundstückes mit dem Ziel geführt worden, durch Nutzung dieses Gebäudes eine Erweiterung herbeizuführen, und mit welchem Ergebnis?

c) Welcher Zeitrahmen ist für eine Erweiterung des Bramfelder Kulturladen e.V. vorgesehen?

Falls nein: Warum nicht?

a) Gibt es nach Beendigung des derzeitigen Pachtverhältnisses andere Interessenten, die dieses Gebäude nutzen möchten?

b) Welche sind das im Einzelnen?

Der Vorschlag des Rahmenplans, das südlich des Bramfelder Kulturladens gelegene Gebäude für kulturelle Zwecke zu nutzen, bezieht sich auf die Nutzung und nicht auf einen bestimmten Träger. Insofern stand die Frage, ob der Bramfelder Kulturladen e.V. Brakula sich erweitert oder ein anderer Träger denkbar ist, bisher nicht zur Debatte. Auch dieses Projekt bedarf erst noch einer konkreten Projektentwicklung.

Zur Frage des benachbarten Mietverhältnisses ist zu bemerken, dass noch keine konkreten Gespräche mit dem Mieter geführt worden sind. Ihm ist jedoch aufgrund früherer Kaufanträge, die er an das Bezirksamt gestellt hat, bekannt, dass das Bezirksamt beabsichtigt, mittelfristig andere Konzepte zu entwickeln. Das Mietverhältnis ist kurzfristig kündbar. Seine Beendigung ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn konkrete Nutzungsabsichten für das Gebäude bestehen, um Leerstände zu vermeiden.

4. Teilt der Senat meine Einschätzung, dass vor dem Hintergrund der geplanten Attraktivitätssteigerung des Bramfelder Ortskerns durch den vorgelegten Städtebaulichen Rahmenplan sowie generell aufgrund der sozialen Zusammensetzung des Stadtteils eine stark frequentierte stadtteilkulturelle Einrichtung wie der Bramfelder Kulturladen e.V. weiterhin von größter Wichtigkeit ist und daher besonderer Unterstützung in finanzieller wie ideeller Hinsicht von Seiten der Stadt bedarf?

Ja.

Falls ja:

4. a) Wie sichert der Senat zukünftig mittelbar die Angebotsvielfalt des Bramfelder Kulturladen e.V.?

Den Bezirken stehen zur Förderung der Stadtteilkulturzentren und von Stadtteilkulturprojekten global zugewiesene Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese Mittel werden unter Beachtung der Globalrichtlinie

Stadtteilkultur den Zentren auf der Grundlage von Zuwendungsbescheiden der Bezirke zur Verfügung gestellt.

4. b) Wird es zukünftig Kürzungen des Zuwendungsbetrages zu Lasten des Bramfelder Kulturladen e.V. geben? Wenn ja: In welcher Höhe und welche Haushaltstitel sind davon betroffen?

Das Gesamtbudget für die institutionelle Stadtteilkulturförderung konnte in 2002 gegenüber 2001 um etwa 2 Prozent gesteigert werden. Zur Verteilung der Mittel innerhalb der Bezirke vgl. Antwort zu 4. a).

Über die weitere Entwicklung der Zuwendungen wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung entschieden. Betroffen ist der Haushaltstitel 3720.686.81.

4. c) Gibt es Bestrebungen, besondere neue Konzepte für die Stadtteilkultur in Bramfeld, insbesondere durch Einbindung privater Geldgeber zu entwickeln? Wie sehen diese im Einzelnen aus?

Falls nein: Warum nicht?

Eigeninitiative wie ehrenamtliches Engagement und ein angemessener Eigenfinanzierungsbeitrag einschließlich der Entwicklung von individuellen Konzepten zur Gewinnung privater Geldgeber sind Aufgabe der einzelnen Stadtteilkulturzentren und Voraussetzung für eine institutionelle Förderung.

Der Bramfelder Kulturladen e.V. Brakula will weiterhin die Kontakte zu örtlichen Gewerbetreibenden ausbauen und pflegen.