Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen

Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/44 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Wie hat sich der Flächenverbrauch im Land Bremen und dabei insbesondere die Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Ungeachtet der relativ großen Schwankungen von Jahr zu Jahr ist tendenziell eine Abnahme der Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen zu verzeichnen, da der jährliche Flächenverbrauch insgesamt der letzten Jahre gegenüber den neunziger Jahren um über die Hälfte im Mittel verringert wurde.

2010 Hier liegen noch keine Daten vor!

2011 Hier liegen noch keine Daten vor!

Gesamt - 1 371

Datengrundlage: Statistisches Jahrbuch des Statistischen Landesamtes Bremen.

2. Wie viele Flächen wurden in den vergangenen zehn Jahren

a) als Industriebrache,

b) als Naturschutzgebiet,

c) und als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen?

Zu a) Es existiert im Land Bremen keine exakte Erhebung über Industriebrachen den Bestand an Industriebrachen. Jedoch konnte durch die die verschiedensten Aktivitäten (u. a. gezielte Ansiedlungspolitik, Brachenkatalog) und die allgemeine wirtschaftliche Belebung der Brachenbestand gegenüber den Neunzigerjahren deutlich verringert werden. Dies betrifft sowohl große Bereiche wie die Überseestadt, das ehemalige Vulkan-Gelände als auch verschiedene kleinere Gewerbegebiete. Auch zukünftig wird seitens des Wirtschaftsressorts ein Schwerpunkt auf die Entwicklung von Industriebrachen liegen, wie beispielsweise die Entwicklung des ehemaligen Geländes der Bremer Wollkämmerei.

In Bremerhaven ist der Brachenbestand ebenfalls rückläufig. Die meisten verkauften Grundstücke befinden sich in den Gewerbegebieten (im nördlichen Stadtgebiet) und Luneort (im südlichen Stadtgebiet),

Zu b) In den letzten zehn Jahren wurde nur das biet (NSG) Grambker Feldmarksee neu ausgewiesen (2009). Landwirtschaftliche Flächen sind nicht Gegenstand dieser Verordnung und daher nicht betroffen.

Fünf bestehende Naturschutzgebiete wurden im Wesentlichen wegen der Erfordernisse aus der europäischen FFHund Vogelschutzrichtlinie geändert. Damit waren jedoch keine Reduzierungen der landwirtschaftlich genutzten Fläche verbunden.

Zu c) In den Flächennutzungsplänen der Stadtgemeinden men und Bremerhaven sind/waren folgende landwirtgenutzte Fläche schaftlich genutzte Flächen dargestellt: Anmerkung: Die Reduzierung der Prozentangaben kommt dadurch zustande, dass das seit 1. Januar 2010 geltende erweiterte neue Stadtgebiet auf der Luneplate einbezogen wurde.

3. Wie viele Flächen wurden in den vergangenen zehn Jahren von einer landwirtschaftlichen Nutzung zu anderen Nutzungsmöglichkeiten umgewidmet?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.

4. Welche Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum ergriffen, um dem stetigen Flächenverbrauch entgegenzuwirken?

Sowohl im Gewerbebereich als auch im Wohnbaubereich ist es gelungen, erhebliche Anteile der Neuansiedlungen im Bestand zu realisieren. Hierin ist die wesentliche Ursache für den Rückgang des Flächenverbrauchs im Außenbereich zu sehen.

5. Wie viele Flächen wurden in den vergangenen zehn Jahren renaturiert?

Renaturierungsmaßnahmen an kleinen Gewässern betreffen Uferzonen und Röhrichtstreifen. Sie stellen flächenmäßig nur einen untergeordneten Anteil an dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche dar.

Als großes Renaturierungsprojekt kann der Tidepolder Luneplate mit 220 ha, als Bestandteil des Kompensationspools Luneplate mit insgesamt 1 000 ha, angesehen werden. Der Kompensationspool Luneplate, in dem Eingriffe in Überflutungsbereiche der Weser durch CT III a, CT IV, hafenbezogene Wendestelle sowie aus der Bauleitplanung Bremerhavens für die Gewerbegebiete und Luneort zusammenhängend kompensiert werden, befindet sich seit dem 1. Januar 2010 in der Gebietshoheit der Stadt Bremerhaven. Die Planungen erfolgten in enger Abstimmung mit Niedersachsen unter Rückgriff auf Flächen, die bis dato für gewerbliche Entwicklungen vorgesehen waren. Weder durch die Eingriffsvorhaben noch durch die Kompensationsmaßnahmen gab es damit einen zusätzlichen Entzug landwirtschaftlicher Fläche innerhalb Bremens.

Stattdessen konnte sogar auf den heute für die Grünlandentwicklung vorgesehenen Flächen eine landwirtschaftliche Nutzungsperspektive neu eröffnet werden, die von den Landwirten aus dem Bereich des niedersächsischen Umlandes gern genutzt wird.

6. Wie steht der Senat dazu, für Ausgleichsmaßnahmen vorrangig die Verwendung von vormals industriell, gewerblich, verkehrstechnisch oder in sonstiger Weise baulich genutzter Brachflächen vorzusehen und die Verwendung landwirtschaftlicher Nutzflächen weitgehend auszuschließen?

Die Festlegung von Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

In § 15 Abs. 3 sind Prüfpflichten für eine vorrangige Inanspruchnahme nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen festgelegt.

Diese Grundsätze finden auch in Bremen bei der Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Anwendung. Soweit fachlich und rechtlich möglich werden bereits seit einigen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung der Grünstruktur, wie z. B. die Kompensationsmaßnahmen in den Kleingartengebieten am Waller Fleet außerhalb von landwirtschaftlichen Bereichen, durchgeführt.

In den Fällen, wo aus fachlichen und/oder rechtlichen Gründen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden müssen, werden diese in der Regel nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen, sondern die Umsetzung erfolgt als sogenannte produktionsintegrierte Kompensation in der Form von Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, insbesondere im Grünland (vergleiche Kompensationspool Luneplate).

Ein grundsätzlicher Ausschluss der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen ist jedoch nicht möglich. Bei den Großprojekten in Bremerhaven Gewerbeflächen auf dem Regionalflugplatz Bremerhaven, Gewerbeflächen auf der Luneplate) können keine geeigneten Flächen in Bremerhaven angeboten werden. Hier sind weiterhin Kompensationsmaßnahmen im niedersächsischen Umland durchzuführen.

7. Wurden Förderkriterien geprüft, die einem zusätzlichen Flächenverbrauch im Rahmen geförderter Maßnahmen entgegenwirken?

Die Förderung der Innenentwicklung erfolgt zunächst durch die Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung. Darüber hinaus werden Mittel, z. B. aus europäischen Strukturfonds und Bundesmittel, in hohem Umfang zur Neuerschließung und Umstrukturierung von alten Hafen- und Gewerbebereichen genutzt.

8. Plant der Senat ein Entsiegelungskonzept?

Die vorhandenen Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Entwicklungsmaßnahmen aus der Abwasserabgabe werden weitergeführt. Von der auf Versiegelungsflächen bezogenen Erhebung der Abwassergebühren werden wesentliche Wirkungen erwartet.

Im Rahmen des Programms Ökologische Regenwasserbewirtschaftung fördert der SUBV die Entsiegelung von Flächen. Antragsberechtigt sind Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte. Diese Förderung läuft am 31. Dezember 2011 aus. Vor dem Hintergrund der Minderung der Folgen von Starkregen ist aktuell eine Verlängerung des Förderprogramms beabsichtigt.

9. Wie sieht das langfristige Konzept des Senats aus, um den stetigen Rückgang der verfügbaren Ackerflächen für die Nahrungsmittelproduktion zu stoppen und der Landwirtschaft eine nachhaltige Perspektive zu bieten?

Der Senat sieht die innerlandwirtschaftliche Konkurrenz zwischen Nahrungsmittel- und Energiepflanzenproduktion mit Sorge und wird alles unternehmen, um ein Überhandnehmen des Maisanbaues zugunsten der Biogasproduktion zu vermeiden. Ein Instrument hierzu ist der qualifizierte Flächennachweis, der bei der geplanten Errichtung einer Biogasanlage in Bremen als Grundvoraussetzung für eine Genehmigungsfähigkeit verlangt wird.

Der Senat unterstützt wie bisher Ansätze zur Ausrichtung der Landwirtschaft an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und will darüber hinaus die Innenentwicklung weiter intensivieren. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden dabei auch die im Flächennutzungsplan bislang als Wohnbauflächen und die Osterholzer Feldmark), hinsichtlich ihres Fortbestandes beziehungsweise ihres Umfangs kritisch überprüft werden, wie es bereits in der Wohnungsbaukonzeption angesprochen wurde.

Weiterhin bleiben trotz der auch aus EU-Recht erforderlichen Umsetzungen weiterer Landschaftsschutzgebietsausweisungen die Möglichkeiten zu Ackernutzungen auch in diesen Gebieten bestehen, soweit dies mit den Anforderungen vereinbar ist, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften (z. B. Dauergrünlandverordnung oder Cross-Compliance-Regelungen) und den zu beachtenden Grundsätzen der guten fachlichen Praxis nach § 5 Abs. 2 ergeben. Hier ist insbesondere das Grünlandumbruchverbot in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten zu nennen.

Gemeinsam mit der niedersächsischen Verwaltung werden EU-Programme zur landwirtschaftlichen Förderung fortgeführt.