Arbeitsamt

Situation der Aus- und Fortbildung der Hamburger Polizei

Die über 9000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, vor allem die Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei und der Wasserschutzpolizei, haben ebenso wichtige wie breit gefächerte Aufgaben: Sie beraten Menschen in vielen Lebenslagen, schützen sie vor Gefahren, überwachen den Straßenverkehr und ermitteln und verfolgen Straftaten. Den Bediensteten der Polizei obliegt es, den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens Geltung zu verschaffen ­ nicht nur aufgrund der gesetzlichen Kompetenzzuweisungen des Strafprozess-, des Straßenverkehrs- und des Landespolizeirechts, sondern oft auch infolge ihrer ständigen Erreichbarkeit, welche die Polizei von anderen staatlichen Einrichtungen unterscheidet.

Mit der besonderen Verantwortung, die die Polizei für die Gewährleistung der Grundrechte und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger trägt, korrespondieren die besonderen Befugnisse, die ihr die demokratische Gesellschaft einräumt: Die Bürgerinnen und Bürger nehmen den Staat und dessen Gewaltmonopol meist durch Polizeibeamte wahr. Dies erfordert, dass die Beamtinnen und Beamten in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben so gerecht werden zu können, dass die Menschen ihre Ratschläge akzeptieren, ihr Handeln respektieren und ihren Anordnungen Folge leisten. Das vermag nur eine gute, fundierte und sorgfältige Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten: Auf der Kompetenz der Beamten fußt das große Vertrauen der Menschen und der Politik in die Arbeit unserer Polizei: ein Vertrauen, mit dem die Beamten als Freunde, Helfer und Respektspersonen wahrgenommen werden, die ihre Autorität weniger ihrem Amt oder gar dem Tragen einer (wie auch immer farblich gestalteten) Uniform, sondern ihrem souveränen, den Bürgern zugewandten Auftreten verdanken.

In dem gleichen Maße, in dem sich die politischen und vor allem die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen permanent verändern, erhöhen sich ständig auch die Anforderungen an die Polizei; das gilt insbesondere für eine Großstadtpolizei. In den vergangenen Jahren ­ so hat der Senat im Sommer 2001 ausdrücklich festgestellt (Drucksache 16/6311) ­ hat unsere Polizei die an sie gestellten hohen Ansprüche an Bürgerfreundlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und demokratisches Verhalten in hohem Maße erfüllt. Die hohe Bedeutung, welche der Polizeiausbildung zugemessen wurde, hat hieran einen großen Anteil. Nur gut qualifizierte Polizistinnen und Polizisten sind in der Lage, den schwierigen und vielfältigen Herausforderungen des täglichen Dienstes gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

A. Nachwuchsgewinnung

1. a) Auf welche Weise wird derzeit um den Nachwuchs für den Polizeiberuf in Hamburg geworben? Welche neuen Maßnahmen hat der derzeitige Senat zusätzlich ergriffen, um Personal für die Polizei zu gewinnen?

b) Wo und mittels welcher Medien wird um Nachwuchs für die Polizei Hamburg geworben (im Umland, in welchen anderen Regionen und insbesondere Ballungsräumen, in überregionalen Tageszeitungen)? Welchen Beschränkungen rechtlicher Art unterliegt Hamburg hinsichtlich der Werbung in anderen Bundesländern und wie beurteilt der Senat diese?

c) Wird gezielt in Hamburger Schulen um Nachwuchs für die Polizei Hamburg geworben? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, weshalb nicht?

Die Polizei Hamburg wirbt zielgruppenorientiert (Schulabgänger, Studien- und Berufswechsler) um Nachwuchs für den Polizeiberuf, insbesondere in regionalen Zeitungen mit Personalanzeigen, im Studienführer Hamburg, der Info-Broschüre für Schüler der Abgangsklassen sowie im Hamburg-Handbuch, im Rundfunk und über die Info-Screens in Zügen der Hamburger Hochbahn AG.

Seit Dezember 2001 wirbt sie darüber hinaus verstärkt im Rahmen eines Marketingkonzeptes. Über die Internet-Adresse www.polizei.hamburg.de besteht die Möglichkeit, sich auch online bei der Polizei zu bewerben. Hiervon wird reger Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus besuchen Einstellungsberater unter anderem der Polizei Schulen, Arbeitsämter, Messen und Ausstellungen, laden Schülergruppen zur Berufsinformation in die Landespolizeischule, die Landesbereitschaftspolizei und das Polizeipräsidium ein und verteilen Informationsmaterial an Schulen und an der Universität Hamburg.

Zudem wurde die Organisation der Schülerpraktika in der Polizei optimiert.

Die Innenminister/-senatoren der Länder haben sich durch eine Selbstbeschränkung darauf geeinigt, für die Nachwuchswerbung der Polizeien der Länder nicht gezielt in anderen Bundesländern für die eigene Polizei zu werben. An diese Beschränkung hält sich auch die Polizei Hamburg. Werbemaßnahmen der Polizei erreichen aber immer den gesamten Ballungsraum Hamburg und wirken somit auch im benachbarten Umland. Die Personalwerbung im Internet entfaltet nationale und internationale Wirkung. Zurzeit erörtert die Polizei Hamburg ständig mit dem Hamburger Arbeitsamt Möglichkeiten, um deren Berufsinformationssysteme zu nutzen. Im Übrigen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/12.

2. Welche (Werbe-)Maßnahmen sind vom derzeitigen Senat ergriffen worden, auch Bewerberinnen und Bewerber ausländischer Herkunft aufzufordern, sich bei der Hamburger Polizei um eine Ausbildung zu bewerben?

Die Polizei bemüht sich ständig im Rahmen des vorstehenden Konzepts auch um geeignete Bewerberinnen und Bewerber ausländischer Herkunft.

Die Werbemaßnahmen sind erfolgreich, was sich auch an dem steigenden Anteil dieser Bewerbergruppe bezogen auf die Gesamtzahl der Bewerbungen ablesen lässt. Durch die erheblich höheren Einstellungszahlen im Jahr 2002 werden auch entsprechend mehr Bewerberinnen und Bewerber ausländischer Herkunft eingestellt werden. Darüber hinaus wird eine besondere Einstellungsberatung für diese Bewerbergruppe angeboten, die durch die Internetpräsenz und auch telefonisch stark in Anspruch genommen wird. Im Übrigen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/12.

B. Nachwuchskräfte für den mittleren Polizeivollzugsdienst

3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich im Jahre 2001 und 2002 um eine Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst der Hamburger Polizei beworben (bitte nach Quartalen und Geschlecht aufschlüsseln)?

Eine quartalsmäßige Angabe der gewünschten Daten in den Jahren 2001 und 2002 ist statistisch nicht möglich, da die entsprechenden Zahlen nach den Einstellungsterminen Februar und August erhoben werden.

Im Februar 2001 wurden keine Bewerberinnen und Bewerber eingestellt.

3. a) im Bereich der Schutzpolizei?

b) im Bereich der Wasserschutzpolizei?

c) Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber waren jeweils ausländischer Herkunft (bitte aufschlüsseln nach Schutz- und Wasserschutzpolizei, Geschlecht und nationaler Herkunft)?

d) Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber kommen jeweils aus Hamburg, aus dem Hamburger Umland (bitte Bundesländer angeben) und aus welchen anderen Bundesländern (regionale Herkunft)? Welche Einstellungsvoraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, um eine Ausbildung für den mittleren Dienst der Schutz- bzw. der Wasserschutzpolizei beginnen zu können (bitte nach Sparten differenziert angeben)?

Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Laufbahnabschnitt I und II des Polizeivollzugsdienstes der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt auf der Grundlage des Hamburgischen Beamtengesetzes nach folgenden Rechtsvorschriften und Regelungen:

­ der Verordnung über die Laufbahn der hamburgischen Polizeivollzugsbeamten in der jeweils geltenden Fassung.

­ der Ausbildungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamten in der jeweils geltenden Fassung.

­ Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 Vorschrift zur ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Dienstfähigkeit der Polizeibeamten. Bewerberinnen und Bewerber für die Wasserschutzpolizei haben außerdem einen nach der geforderten Befähigungsnachweis bzw. Nachweise, die eine Einstellung im Zuge einer Ausnahmeregelung ermöglichen, einzureichen.

5. Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber (erstes bis viertes Quartal 2001/erstes Quartal 2002) waren für die Ausbildung im mittleren Dienst der Schutz- bzw. der Wasserschutzpolizei geeignet (bitte aufschlüsseln nach Quartalen, Sparten der Polizei, Geschlecht sowie nationaler und regionaler Herkunft der Bewerber)?

Eine quartalsmäßige Angabe der gewünschten Daten für die Jahre 2001 und 2002 ist statistisch nicht möglich, da die entsprechenden Zahlen nach den Einstellungsterminen Februar und August erhoben werden. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Bewerberinnen und Bewerber nach Geschlecht, nationaler und religiöser Herkunft wird dabei nicht durchgeführt. Zur weitergehenden Beantwortung der Frage wäre die manuelle Durchsicht aller Bewerberunterlagen im erfragten Zeitraum erforderlich.

Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch in der für eine Große Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Wie viele der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber sind in ein Ausbildungsverhältnis für den mittleren Dienst der Schutzpolizei bzw. der Wasserschutzpolizei übernommen worden bzw. haben bereits eine Einstellungszusage erhalten (bitte aufschlüsseln nach Quartalen, Sparten, Geschlecht und Herkunft)?

Eine quartalsmäßige Angabe der gewünschten Daten für die Jahre 2001 und 2002 ist statistisch nicht möglich, da die entsprechenden Zahlen nach den Einstellungsterminen Februar und August erhoben werden.