Senat

Sperrmüll

Mit der Erhöhung der Müllgebühren bei der Stadtreinigung Hamburg ab 1. April 2002 wurden auch die Gebühren für Sperrmüllabfuhr auf Bestellung angehoben, der Service in Zusammenhang mit dieser Dienstleistung verbessert und neue Produkte wie Wohnungsentrümpelung, Zerlegeservice und Haushaltsauflösungen angeboten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) bietet unter anderem als Dienstleistung gegen Gebühr die Sperrmüllabfuhr auf Bestellung an. Mit der Änderung der Gebührenordnung zum 1. April 2002 hat die SRH erstmalig Gebühren für die Dienstleistung im Bereich der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung eingeführt.

Hierbei handelt es sich ausschließlich um Sperrmüll aus Hamburger Privathaushalten. Auf den Recyclinghöfen der SRH werden unter anderem neben Sperrmüll aus Hamburger Haushalten auch so genannte sperrige lose Abfälle gegen Entgelt von Hamburger Gewerbebetrieben angenommen und zusammen mit dem Sperrmüll aus privaten Haushalten entsorgt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt.

1. Wie groß ist das jährlich anfallende Sperrmüllaufkommen insgesamt und differenziert nach

a) Anlieferung von Privaten und Gewerbebetrieben in Recyclinghöfen?

b) Abholung auf Bestellung von Privaten und von Gewerbetreibenden?

Das Sperrmüllaufkommen im Jahr 2001 betrug insgesamt 109822 Mg (ohne Kühlschränke, weil es sich dabei um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt, die gesondert zu entsorgen sind).

Davon entfielen

­ 72799 Mg auf die Anlieferung von Privaten und Gewerbebetrieben auf Recyclinghöfen und

­ 37023 Mg auf die Sperrmüllabfuhr auf Bestellung.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Wie hat sich das Aufkommen bei Abholung auf Bestellung entwickelt

a) in der Anfangszeit ohne Gebührenerhebung?

b) nach Einführung einer Abholgebühr?

Da erst Anfang Mai 2002 erste gebührenpflichtige Entsorgungen durchgeführt wurden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zur Entwicklung des Sperrmüllaufkommens bei Abholung auf Bestellung vor und nach Einführung der Abholgebühr möglich.

3. Wie haben sich die Kosten für die Sperrmüllentsorgung entwickelt

a) über Recyclinghöfe?

b) über bestellte Abholung?

c) für gewerblichen Sperrmüll?

Im Jahr 2001 entstanden im Bringsystem durch die Anlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushalten bzw. sperrigen Abfällen aus Gewerbebetrieben auf den Recyclinghöfen Kosten in Höhe von 14,1 Millionen E.

Im Holsystem inklusive der schonenden Abfuhr (Sperrmüllabfuhr auf Bestellung) lagen 2001 die Kosten bei 16,2 Millionen E.

4. In welchem Umfang werden die kalkulierten Kosten bei Sperrmüllabfuhr auf Bestellung pro Fuhre und insgesamt vor und nach der Erhöhung per 1. April durch die erhobenen Gebühren jeweils gedeckt?

Das Gebührenaufkommen aus der Sperrmüllgebühr liefert nur einen Deckungsbeitrag. Mittelfristig wird er in einer Größenordnung zwischen 10 bis 20 v.H. liegen. Präzisere Aussagen sind erst nach einem längeren Erfahrungszeitraum möglich.

5. Wie hoch ist die Zahl der Fälle bei Sperrmüllabfuhr auf Bestellung im April 2002 im Vergleich zum Vorjahresmonat gewesen?

6. Ist durch die Gebührenumstellung bereits eine verstärkte Anlieferung bei den Reyclinghöfen zu verzeichnen?

Nein, eine Beurteilung ist allerdings nach der kurzen Zeit seit der Umstellung auch nicht möglich.

7. Wird nach der Preisanhebung jetzt Sperrmüll häufiger wild entsorgt?

Bislang liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Zunahme ordnungswidriger Sperrmüllablagerungen über das bisherige Maß hinaus schließen lassen.

8. Welche weiteren Betriebe bieten Sperrmüllentsorgung auf Bestellung noch zum alten Preis an, welchen Lenkungseffekt haben diese Preise? Wie wirkt sich die Konkurrenz auf die SRH aus?

9. Wo, wie und zu welchem Preis entsorgen die privaten Entsorgungsfirmen den gesammelten Sperrmüll?

Die Entsorgung von Sperrmüll aus Hamburger privaten Haushalten wird als hoheitliche Aufgabe ausschließlich von der SRH wahrgenommen. Etwaige Lenkungseffekte und Auswirkungen können zu einem so frühen Zeitpunkt nicht benannt werden.

10. Wie verwertet die SRH Sperrmüll?

Die SRH verwertet den Sperrmüll zum einen durch Vermarktung wiederverwendungsfähiger Gegenstände beim Kaufhaus Stilbruch. Zum anderen erfolgt eine getrennte Wertstofferfassung auf den Recyclinghöfen mit anschließender direkter Verwertung der einzelnen Wertstofffraktionen sowie eine Sperrmüll-Sortierung mit anschließender Verwertung der aussortierten Wertstofffraktionen.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

11. Wie hoch ist die Wiederverwertungsquote und wie wird Wiederverwertung organisiert?

Die Sortierungs-/Wiederverwertungsquote für Sperrmüll beträgt in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Sperrmülls rund 45 bis 55 v.H. Zur Organisation der Sperrmüllverwertung siehe Antwort zu 10.

12. In welchem Umfang werden die neuen Produkte der SRH angenommen und welche zusätzlichen Einnahmen pro Jahr werden dadurch erwartet?

13. Tragen die Einnahmen aus den zusätzlichen Angeboten zur Kostendeckung bei der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung bei? Wie hoch ist deren Kostendeckungsbeitrag?

Die neuen Produkte Wohnungsentrümpelung, Zerlegeservice und Haushaltsauflösungen werden erst seit kurzem von der SRH angeboten. In welchem Umfang sich die Erträge aus diesen Geschäftsfeldern entwickeln werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.

Die neuen Dienstleistungen der Sperrmüllabfuhr sind kostendeckend kalkuliert. Insofern entlasten sie die Kosten der Sperrmüllabfuhr.