Wirkungsbereiche der linksextremistischen Marxistischen Gruppe (MG) in Hamburg

Im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2001 wird wiederum die ­ 1991 lediglich zum Schein aufgelöste ­ Marxistische Gruppe (MG) erwähnt. Die MG zeichnet sich seit nahezu drei Jahrzehnten personell und ideologisch durch eine große Kontinuität und Stabilität aus.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden ist die Marxistische Gruppe (MG) eine in den siebziger Jahren gegründete linksextremistische Organisation revolutionär-marxistischer Prägung, die das Staatswesen Bundesrepublik Deutschland in einem revolutionären Prozess beseitigen will.

Bundesweit verfügte sie Anfang 1991 über mehr als 10000 fest eingebundene Anhänger. Auf Hamburg, eine ihrer Hochburgen, entfielen davon seinerzeit etwa 1000. Heute ist ihre Anhängerzahl nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz deutlich geringer.

Im Mai 1991 gab die MG ihre Auflösung bekannt. Tatsächlich setzt sie nach Erkenntnis der Verfassungsschutzbehörden ihre Tätigkeit unter verschiedenen Tarnbezeichnungen wie Redaktion Gegenstandpunkt oder Gruppe Kritik und Diskussion (K&D) bis heute fort. Ihr Handeln beschränkt sich dabei auf die ideologische Schulung von Mitgliedern und Sympathisanten und die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, die von Führungskadern der MG durchgeführt werden. Die MG wird aufgrund ihrer abgehobenen und schwer verständlichen Ideologie sowie des fast logenhaften Verhaltens ihrer Anhänger nach Erkenntnissen des in der sonstigen linksextremistischen Szene als Sekte betrachtet. Nach Erkenntnissen des konnten nennenswerte Neurekrutierungen von jüngeren Linksextremisten jedenfalls in Hamburg nicht verbucht werden. Aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung und ihrer in Teilen konspirativen Arbeitsweise geht von der MG eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. In welchem Verhältnis stehen die Redaktion Gegenstandpunkt und die Gruppe Kritik und Diskussion (K&D) zur MG?

Siehe Vorbemerkung und Verfassungsschutzbericht 2001 (Seite 209 ff.).

2. Ist in Hamburg weiterhin von ca. 1000 fest eingebundenen MG-Mitgliedern auszugehen?

3. Wie hoch veranschlagt der Senat die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch das Wirken der MG?

Siehe Vorbemerkung.

4. Wie viele Veranstaltungen führten die MG bzw. deren Tarnorganisationen 2001 durch?

Fragen, die die Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz berühren, können nur gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollausschuss dargelegt werden.

5. Liegen dem Senat Erkenntnisse über die von der MG für eine Veranstaltung am 4. Juni als Gastreferentin angekündigte Margaret Wirth vor?

Über personenbezogene Daten gibt der Senat grundsätzlich keine Auskunft (§18 6. Welche Bedeutung kam bzw. kommt der MG-Tarnorganisation Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation ­ Studentischer Verein für politische und kulturelle Bildung von Studentinnen und Studenten zur Vorbereitung auf ihren zukünftigen Lebensweg in Hamburg (AA/NO) zu und ist diese Initiative weiterhin aktiv?

7. Sind dem Senat MG-Einflussnetze in (größeren) Hamburger (Privat-)Unternehmen sowie in staatlichen (sicherheitsrelevanten) Institutionen bekannt?

Siehe Antwort zu 4.

8. Welche Bedeutung kommt der MG angesichts ihres Logen-/Sektencharakters zu und wie ist vor diesem Hintergrund zu bewerten, dass die Gruppe in letzter Zeit auch wieder jüngere Mitglieder rekrutiert?

Siehe Vorbemerkung.

9. Liegen dem Senat Erkenntnisse über Verbindungen der MG ins Ausland, insbesondere über eventuelle Verbindungen der Hamburger Gruppe in die skandinavischen Länder vor?

Nein. Die Internetseite des ist mehrsprachig abrufbar, unter anderem auch in dänisch.

10. Teilt der Senat die Auffassung, dass der linksextremistischen MG eine in der einschlägigen öffentlichen Diskussion unangemessen geringe Bedeutung zukommt?

Nein.

11. Plant der Senat eine Aufklärungskampagne über das Wirken und die Arbeitsmethoden, insbesondere der Hamburger MG? Nein. Der Senat hält die jährliche Berichterstattung im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes für ausreichend.

12. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, warum die MG im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit vier Jahren keine Erwähnung mehr findet?

Der Senat äußert sich nicht zu Angelegenheiten des Bundes.