Kündigt der Senat den Vertrag über Fahrgastunterstände?

Betreff: Kündigt der Senat den Vertrag über Fahrgastunterstände?

Im August 1986 hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Firma GUVE ­ Gesellschaft für Urbane Verkehrseinrichtungen ­ einen Vertrag über die flächendeckende Bereitstellung von Fahrgastunterständen und die Aufstellung von Stadtinformationsanlagen und Großflächeneinrichtungen mit wechselnden Plakatflächen geschlossen. Der Vertrag hatte ab dem 29. August 1986 eine Laufzeit von 18 Jahren und verlängert sich um jeweils neun Jahre, wenn nicht 24 Monate vor Vertragsende gekündigt wird (vgl. Drucksache 13/1261).

Ich frage den Senat:

1. Beabsichtigt der Senat, den o.g. Vertrag mit der Firma GUVE fristgerecht bis zum 29. August 2002 zu kündigen?

­ Wenn nein, warum nicht?

­ Wenn ja, beabsichtigt der Senat, eine öffentliche Ausschreibung über die bisher von der Firma GUVE erbrachten Leistungen durchzuführen?

­ Wenn nein, warum nicht?

Der Senat beabsichtigt, den mit der JCDecaux Deutschland (vormals GUVE ­ Gesellschaft für urbane Verkehrseinrichtungen bestehenden Vertrag vom August 1986 fristgerecht zu kündigen und die entsprechenden Rechte vorbehaltlich der Ergebnisse einer abschließenden rechtlichen Prüfung auszuschreiben.

2. Hat es seitens der zuständigen Behörden bereits Gespräche mit der Firma GUVE über eine Verlängerung bzw. Kündigung des Vertrages gegeben?

­ Wenn ja, mit welchem Ziel wurden die Gespräche geführt?

Mit der JCDecaux Deutschland sowie anderen Unternehmen der Außenwerbung sind Gespräche im Jahre 2001 mit dem Ziel geführt worden, dem Senat eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung zu verschaffen, ob die bestehenden Verträge gekündigt oder fortgeschrieben werden sollen.