Soziale Erhaltungsverordnung

Der Gesetzgeber hat den Landesregierungen mit dem §172 Absatz 1 Nummer 2 das Recht gegeben, durch Rechtsverordnung in ausgewählten Gebieten die Soziale Erhaltungsverordnung zu erlassen. Diese macht Luxussanierungen sowie Umwandlung von Wohnungen in Büros und Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Diese Verordnung wird für maximal fünf Jahre erlassen, wobei eine Verlängerung möglich ist.

Dieser Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnungen für die drei Gebiete in Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West, Barmbek-Süd/Uhlenhorst und in der südlichen Neustadt läuft zum 31. Dezember 2002 aus.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Sozialen Erhaltungsverordnungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 gelten unbefristet. Die für diese Gebiete erlassene Umwandlungsverordnung hat eine Geltungsdauer vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2002.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Für wie viele Häuser mit wie vielen Wohnungen wurden Anträge auf bauliche Veränderungen in dem Zeitraum von 1998 bis heute gestellt? (Bitte auf die einzelnen Gebiete bezogen antworten.)

Die Anzahl der Wohnungen, für die bis zum 31. Dezember 2001 Anträge auf bauliche Änderungen gestellt wurden, beträgt nach Angaben der Bezirke: Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West ca. 1479

Barmbek-Süd/Uhlenhorst ca. 1090

Südliche Neustadt ca. 1300 (geschätzt).

2. Für wie viele beantragte bauliche Veränderungen wurden die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung untersucht? (Bitte auf die einzelnen Gebiete bezogen antworten.)

3. Für wie viele beantragte bauliche Veränderungen konnten die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung noch nicht untersucht werden? (Bitte auf die einzelnen Gebiete bezogen antworten.)

Das städtebauliche Ziel der Verordnung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

Es wird daher bei der Bearbeitung eines jeden Antrages auch die Auswirkung der beabsichtigten Maßnahmen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geprüft.

4. Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden unterzeichnet? (Bitte auf die einzelnen Gebiete bezogen antworten.)

Die Anzahl der unterzeichneten Abwendungsvereinbarungen (Wohnungen) bis zum 31. Dezember 2001 beträgt nach Angaben der Bezirke: Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West 32 (501), Barmbek-Süd/Uhlenhorst 20 (328), Südliche Neustadt 23 (160).

5. Wie viele Häuser mit wie vielen Wohnungen hat die Stadt mit Mitteln aus dem 1993 gegründeten revolvierenden Fonds durch ihr Vorkaufsrecht gekauft und wie viele hat sie wieder verkauft?

Die Anzahl der durch Ausübung des Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude (Wohnungen) bis zum 31. Dezember 2001 beträgt nach Angaben der Bezirke: Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West 6 (116), Barmbek-Süd/Uhlenhorst 2 (133), Südliche Neustadt Keine.

Alle acht im Wege des Vorkaufsrechts angekauften Objekte wurden wieder reprivatisiert.

6. In welcher Höhe stehen Mittel heute in diesem Fonds zur Verfügung?

Der Stand des revolvierenden Fonds beträgt zurzeit 5,6 Millionen E.

7. Wie hat sich die Soziale Erhaltensverordnung nach Meinung des Senats gemessen an den ursprünglichen Zielsetzungen bewährt?

8. Zieht der Senat eine Verlängerung der Sozialen Erhaltungsverordnung unter den gegebenen Bedingungen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus in den drei oben genannten Gebieten in Betracht? Wenn nein, warum nicht?

Die zuständige Behörde prüft zurzeit, ob für die Evaluation der Erlass einer Verordnung über eine Repräsentativerhebung in den Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung erforderlich ist.