Der Bratling

Betreff: Der Bratling

Am 23. Mai löste die Bild-Zeitung einen Streit um den Bratling aus mit dem Vorwurf, hier würden 10000 Euro Steuergelder für Quatsch und Lebensmittelverschwendung ausgegeben. Am 24. Mai wurde der Sprecher der Kulturbehörde in der Presse mit der Stellungnahme zitiert: Wir haben dieses Problem vom alten Senat geerbt.

1. Seit wann ist bekannt, dass dies nicht der Fall ist, und wann wurde es der Presse mitgeteilt?

2. Am 31. Mai berichtete. Die Welt, dass erstmals am 28. Januar 2002 eine schriftliche Zusage über die Förderung an die Künstlergruppe Wuul gegeben worden sei, d.h. unter der Behördenleitung von Senator Lange, und dass am 12. April 2002, d.h. unter der Leitung von Frau Senatorin Dr. Horáková, die Mittel formell genehmigt worden seien. Die Bild-Zeitung hielt noch am selben Tag an der von Senator Schill ausgesprochenen Behauptung fest: Was uns der alte Senat da als Erbe hinterlassen hat, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus.

­ Hat die Senatspressestelle bzw. die Pressestelle der Kulturbehörde die Bild-Zeitung

­ bewusst oder unbewusst ­ falsch informiert?

­ Wenn nicht: Hat der Senat Grund zu der Annahme, dass die Bild-Zeitung ihm nicht glaubt, wohl aber dem Senator Schill?

3. Am 29. Mai berichtete die Bild-Zeitung von einer Sitzung der Bürgerkoalition mit Bürgermeister Ole von Beust an der Spitze, die in einer gemeinsamen Sitzung mit den Partei- und Fraktionschefs von CDU, Schill-Partei und FDP entschieden habe, dem Projekt Der Bratling keine Sondernutzungsgenehmigung für städtische Flächen zu erteilen. Hat eine solche Sitzung stattgefunden? Hatte sie das von der Bild-Zeitung behauptete Ergebnis? Oder besteht Grund zu der Annahme, dass die Bild-Zeitung auch hier vor allem dem Senator Schill geglaubt hat?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zu Zeitungsberichten zu äußern, die einzelnen Mitgliedern des Senats oder Mitarbeitern zugeschrieben werden. Eine Senatsbefassung hat es zu diesem Thema nicht gegeben (vgl. Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/945).