Notarielle Beurkundungen für die Scientology-Organisation
Betreff: Notarielle Beurkundungen für die Scientology-Organisation
Immer wieder haben die Medien über die Verquickung der Scientology-Organisation (SO) mit dem Immobilienmarkt berichtet. Beim Abschluss von Immobiliengeschäften sind neben Maklern, Verkäufern und Käufern auch Notare beteiligt. Letztere tragen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege aufgrund ihrer unparteiischen Betreuung der Beteiligten in Verbindung mit der Prüfungs- und Belehrungspflicht ein hohes Maß an Verantwortung für den Rechtsfrieden.
Dem Vernehmen nach ließ die SO in Hamburg nahezu alle Beurkundungen über ein bestimmtes Notariat abwickeln.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Ist es richtig, dass in der Vergangenheit insbesondere ein Notariat in Hamburg von der SO bzw. ihren Mitgliedern zum Abschluss ihrer Immobiliengeschäfte genutzt wurde, und ist es außerdem zutreffend, dass die SO meist denselben Notar in Anspruch nahm?
a) Wenn ja: Ist der in diesem Notariat von der SO in Anspruch genommene Notar noch als Notar tätig oder aus welchen Gründen wurde ihm wann seine Beurkundungserlaubnis entzogen? In welchem Notariat ist der Notar heute tätig?
b) Wenn nein: Welche Erkenntnisse hat die Justizbehörde als Aufsichtsbehörde über das Notarwesen hinsichtlich der in der Vorbemerkung erwähnten Problemlage?
Der Senat verfügt über keine eigenen Erkenntnisse und sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Gerüchten und Vermutungen Stellung zu nehmen.
2. Welchen Informationsaustausch gibt es zwischen der Justizbehörde und der Hamburgischen Notarkammer?
In den erforderlichen Fällen wird die Hamburgische Notarkammer vor Entscheidungen der Aufsichtsbehörde angehört.
3. Sind dem Senat andere Notariate bekannt geworden, die besonders von der SO oder ihren Mitgliedern in Anspruch genommen werden und, wenn ja, gibt es in diesen Fällen Anlass zum Eingreifen durch die Aufsichtsbehörde oder die Hamburgische Notarkammer?