Kriterien für das Aufstellen von Ampelanlagen an Fußgängerüberwegen

Ampelanlagen an Fußgängerüberwegen dienen dem Schutz von Fußgängern vor den Gefahren des fließenden Verkehrs. Besonders Kinder, ältere und behinderte Menschen sind zu ihrer eigenen Sicherheit auf die Benutzung einer Fußgängerampel bei der Überquerung einer Straße angewiesen.

Ich frage den Senat:

1. Nach welchen Kriterien werden Fußgängerampeln in Hamburg errichtet?

2. Sind Pressemitteilungen zutreffend, dass bei der Einrichtung einer Ampelanlage Personenschäden einzelner Gruppierungen (Kinder, Senioren, Erwachsene) als Kriterium für die Aufstellung von Ampeln herangezogen werden? Wenn ja:

a) Wird diese Differenzierung durch ein bestimmtes System vorgenommen?

b) Wie ist dieses System charakterisiert?

c) Wie wird dieses praktiziert?

Bewertungskriterien sind in erster Linie Grunddaten (wie z. B. Straßenbreite, Zahl der Fahrstreifen, vorhandene Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln, Abstand zu anderen Lichtzeichenanlagen, zulässige Geschwindigkeit, besonders schutzbedürftige Örtlichkeiten wie Schulen oder Schulwege) und sogenannte dynamische Daten (wie z. B. Verkehrsbelastung der Straße, Querungshäufigkeit durch Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen, wobei Kinder, Senioren und Seniorinnen besonders berücksichtigt werden). Darüber hinaus wird auch das Unfallgeschehen der jeweils letzten drei Jahres berücksichtigt, soweit es sich um Unfälle handelt, die im Zusammenhang mit Überquerungen des betreffenden Straßenabschnittes stehen.

Das 1981 eingeführte Bewertungsverfahren wird zur Zeit im Sinne der vorgenannten Kriterien überarbeitet.

2. d) Wird dieses oder ein ähnliches Verfahren auch in anderen Städten durchgeführt und in welchen?

Soweit bekannt, entscheiden andere Städte wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M. und München über Prioritäten beim Bau von Fußgängerlichtzeichenanlagen nach ähnlichen Kriterien.

3. Gibt es Sponsoren für die Errichtung von Fußgängerampeln?

Ja, wobei es in der Regel aber an einer Bereitschaft zur Übernahme der Folgekosten (Betriebskosten) fehlt.

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 04. 06. 98 und Antwort des Senats

Betreff: Kriterien für das Aufstellen von Ampelanlagen an Fußgängerüberwegen

4. Wird ein solches Sponsoring von der Innenbehörde zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung genutzt? Wenn ja: In welchem Umfang? Wenn nein: Warum nicht?

In Ausnahmefällen ja, wenn dadurch eine Lichtzeichenanlage gebaut werden kann, für deren Erstellung ein dringender Bedarf im Sinne der oben genannten Bewertungskriterien besteht. Ansonsten ist es im Hinblick auf die aus Verkehrssicherheitsgründen festgelegte Prioritätenfolge und die mit dem Betrieb und der Unterhaltung von Fußgängerlichtzeichenanlagen verbundenen Folgekosten in der Regel nicht gerechtfertigt, dass durch Sponsoring Fußgängerlichtzeichenanlagen gebaut werden, die in der Prioritätenfolge nachrangig sind.

5. Wird in anderen Städten Sponsoring von Ampelanlagen u.ä. zugelassen? Wenn ja: In welchen?

Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.