Hausmeister-Stellen an der Grundschule Eulenkrugstraße

Seit Übertragung der Äußeren Schulverwaltung ist auch die Verantwortung für die Personalführung der Schulhausmeister auf die heutige BBS übergegangen. Dadurch ist nach Kenntnis des Fragestellers die Schulleitung der Schule Dienstvorgesetzter des jeweiligen Hausmeisters geworden.

An der Schule Eulenkrugstraße in Volksdorf ist der seit Gründung der Schule im Jahr 1993 dort beschäftigte Schulhausmeister langfristig erkrankt. Die Vertretung wird durch wechselnde Springer wahrgenommen. Deshalb musste zusätzlich noch ein Wach- und Schließdienst für die Nachmittags- und Abendstunden eingestellt werden. Der BBS entstehen dadurch offenbar Lohnkosten in Höhe von insgesamt drei Hausmeister-Stellen. Gleichzeitig hat die BBS seit 2001 ein Defizit im Personalhaushalt und will Stellen einsparen.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Trifft der geschilderte Sachverhalt an der Schule Eulenkrugstraße zu?

2. Seit wann ist diese Situation der BBS bekannt?

3. Wird der vorübergehend eingesetzte Springer ebenfalls wie ein regulärer Schulhausmeister bezahlt?

4. Was hat die BBS bisher zur Abhilfe der Situation unternommen und ab wann wird der Zustand an der Schule Eulenkrugstraße wieder der normalen Stellenbesetzung entsprechen?

Zu personenbezogenen Daten von Mitarbeitern nimmt der Senat keine Stellung. Die Vertretung erkrankter Hausmeister wird bei entsprechender Notwendigkeit durch so genannte Springer, d.h. durch unbefristet beschäftigte Hausmeister, die keiner festen Schule zugewiesen, sondern ausschließlich für derartige Vertretungsaufgaben vorgesehen sind, wahrgenommen. Mehrausgaben werden durch diese Maßnahme nicht verursacht.

Eine Bewachungsfirma übernimmt die Betreuung der Mitbenutzung durch Sportvereine und andere Externe in der Zeit von 14.15 Uhr bis 22 Uhr. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2000 E im Monat. Die Bewachungsfirma ist nicht für Schulhausmeisteraufgaben zuständig, sondern betreut lediglich die Mitbenutzung und wurde als Vertretung für die ausgeschiedene Schulhausmeisterehefrau beauftragt.

5. Wer entscheidet im Rahmen der Übertragung der Äußeren Schulverwaltung über Arbeitszeit und Arbeitseinsatz des Hausmeisters vor Ort in der Schule? Die Schulleitung, die Personalstelle oder eine andere Institution der BBS?

Die Arbeitszeit für Schulhausmeister ist tarifvertraglich geregelt und wird in der Dienstordnung für Schulhausmeister und Betriebsarbeiter spezifiziert. Der Arbeitseinsatz des Schulhausmeisters wird durch die Schulleitung geregelt.

6. Inwieweit steht der jeweiligen Schulleitung ein Mitauswahlrecht geeigneter Bewerber bzw. Bewerberinnen bei einer Neubesetzung einer Hausmeister-Stelle zu?

Die Schulleitung schlägt geeignete Bewerber vor.