Unterrichtsgebühren an der Staatlichen Jugendmusikschule

Vor 45 Jahren wurde die Staatliche Jugendmusikschule mit dem Ziel gegründet, Kinder und Jugendliche aus einkommens- und bildungsbenachteiligten Bevölkerungsgruppen durch Erteilung von Instrumentalunterricht musikalisch zu fördern. Da die Unterrichtsgebühren sozialverträglich sein sollten, wurden sie bewußt nicht kostendeckend gestaltet.

Mittlerweile wird die Schule von allen Bevölkerungsschichten in Hamburg in Anspruch genommen, eine Gebührenstaffelung entsprechend der Einkommenslage wird nicht vorgenommen.

Die Staatliche Jugendmusikschule (JMS) ist eine Musikschule für alle Kinder und Jugendliche, insbesondere auch für diejenigen, deren Eltern einen anderweitigen Privatmusikunterricht nicht finanzieren können. Dies ist in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Zukunft der Jugendmusikschule vom 13. Dezember 1991 ausdrücklich hervorgehoben. Diesen sozialen Gesichtspunkten tragen sowohl der angesetzte Kostendeckungsgrad als auch die Möglichkeit eines Gebührenerlasses für Eltern mit niedrigem Einkommen und die Möglichkeit, in besonderen Fällen auch kostenlos Instrumente zur Verfügung zu stellen, Rechnung.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele aktive Schüler werden derzeit an der Staatlichen Jugendmusikschule unterrichtet, und wie viele stehen auf der Warteliste?

6438 Schülerinnen und Schüler haben 7481 Unterrichtsstunden (einschließlich Ensemble- und Ergänzungsfächer) belegt, rund 4700 standen zum 1. September 1997 auf der Warteliste.

2. Wie viele Schüler werden momentan im Rahmen der Verläßlichen Halbtagsgrundschule durch die Jugendmusikschule unterrichtet?

Im Schuljahr 1997/98 ca. 2800.

3. Wie ist derzeit unter den aktiven Schülern die Altersstruktur? (Bitte getrennt auflisten: Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre und Erwachsene, die älter als 25 Jahre sind.) 5978 Schülerinnen und Schüler sind im Jahr 1980 und später, 439 in den Jahren 1973 bis 1979 und 21 im Jahr 1972 und früher geboren.

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Rena Vahlefeld (CDU) vom 04. 06. 98 und Antwort des Senats

Betreff: Unterrichtsgebühren an der Staatlichen Jugendmusikschule

4. Wie haben sich die Schülerzahlen in den letzten Jahren entwickelt? (Bitte auflisten: Aktive Schüler in den letzten zwei Jahren.)

1. Oktober 1996 1. Oktober 1997 1. Juli 1998

1996 erstmalige Übernahme der Schülerdaten im automatisierten Verfahren (zum Teil unbereinigt).

5. Abgesehen von der Geschwister- und Mehrfächerermäßigung, ist es richtig, dass für eine Unterrichtsstunde für jeden Schüler ­ unabhängig vom Alter und vom Einkommen des Schülers selbst bzw. seiner Erziehungsberechtigten ­ die gleichen Gebühren berechnet werden? Wenn ja, wie teuer ist eine Stunde? (Bitte getrennt auflisten für Einzel- und Gruppenunterricht.) Wenn nein, wie gestalten sich die Unterrichtungsgebühren konkret je nach Alter und Einkommenslage?

Ja. Nach der auf der Grundlage des Gebührengesetzes erlassenen Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für den Bereich der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993 (GVBl. Seite 349) ist keine Staffelung der Gebühren nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler bzw. dem Einkommen ihrer Erziehungsberechtigten vorgesehen.

Gebührenpflichtigen mit geringem Familieneinkommen kann die Unterrichtsgebühr jedoch auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das zu berücksichtigende Familiennettoeinkommen die Einkommensgrenze in Höhe des 1,5fachen Regelsatzes der Sozialhilfe nach dem BSHG nicht oder um weniger als 30 v.H. übersteigt. Sozialhilfeempfänger erhalten bei entsprechendem Nachweis einen vollen Gebührenerlaß.

Die Höhe der derzeitigen und der ab dem 1. Oktober 1998 geltenden Unterrichtsgebühren ergibt sich aus der anliegenden Übersicht.

6. Im Hinblick auf den ursprünglichen Auftrag dieser Schule, werden sozial schwächer gestellte Schüler auf der Warteliste gegenüber den besser situierten bevorzugt berücksichtigt? Wenn ja, wie gestaltet sich die Vergabepraxis in diesem Bereich?

Bei der Vergabe freier bzw. frei werdender Plätze finden unterschiedliche Gesichtspunkte Berücksichtigung. Neben der Reihenfolge der Anmeldungen (bezogen auf Region, Instrument bzw. Fach, Altersgruppe) werden auch pädagogische Gesichtspunkte (z.B. Gruppenzusammensetzung) und soziale Gesichtspunkte einbezogen. Die Stadtbereichsleitungen und Lehrkräfte sind gehalten, insbesondere auch solche Kinder und Jugendliche bevorzugt zu berücksichtigen, für die nach den Einkommensverhältnissen ein anderweitiger privater Musikunterricht nicht realisierbar wäre. Zudem entwickelt die JMS Unterrichtsprojekte, die sich besonders an Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien wenden; dazu gehören z. B. Schülermusikwochenenden sowie Bandprojekte in Neuwiedenthal.

7. Wie hoch waren in den letzten Jahren die Einnahmen allein durch Unterrichtsgebühren?

8. Welche Kostendeckung konnte demzufolge erreicht werden? (Bitte für die letzten zwei Jahre getrennt auflisten: die Gesamtkosten sowie den Kostendeckungsgrad.) Wie viele Lehrkräfte werden derzeit an der Jugendmusikschule beschäftigt? (Bitte getrennt auflisten nach Vollzeit- und Teilzeitkräften sowie Lehrpersonal, das nur auf Stundenbasis beschäftigt ist, unter Angabe ihrer Besoldungsgruppe.)

Von 286 (Stand 1. Juni 1998; einschließlich Stadt- und Fachbereichsleiterinnen und -leitern) sind 15 vollbeschäftigt, 221 (nach BAT) nicht vollbeschäftigt und 50 (nach den Lehrkraftrichtlinien) stundenweise beschäftigt.

Die Eingruppierung der BAT-Lehrkräfte erfolgt nach Vergütungsgruppe Vb/IVb BAT.

10. Werden in nächster Zeit weitere Lehrkräfte eingestellt, um auch die Schüler, die momentan auf der Warteliste stehen, berücksichtigen zu können? Wenn ja, um wie viele Stellen handelt es sich? (Bitte getrennt nach Stundenzahl und Besoldungsgruppe auflisten.) Neueinstellungen für den Bereich des Unterrichtsangebotes der JMS sind nur im Rahmen freier bzw. frei werdender Stellen oder Stellenteile vorgesehen.

11. Wie viele Stellen wurden der Jugendmusikschule für ihre Tätigkeit in der Verläßlichen Halbtagsgrundschule zusätzlich zur Verfügung gestellt?

Zur Bedarfsdeckung im Rahmen der Verläßlichen Halbtagsgrundschule (VHGS) stehen zur Zeit acht Stellen und sieben Stunden mit einem Unterrichtsvolumen von 223 Wochenstunden zur Verfügung.

12. Werden bis zum Abschluß der Umstellung auf die Verläßliche Halbtagsgrundschule 1999 noch weitere Stellen in diesem Bereich eingerichtet? Wenn ja, wie viele Stellen richtet die Jugendmusikschule zusätzlich ein und mit welcher Besoldung und wie viele werden von der Schulbehörde mit welcher Besoldung neu eingerichtet?

Ja. Zum Schuljahr 1998/99 werden der JMS fünf Stellen für den Einsatz in der VHGS zur Verfügung gestellt. Die weitere Entwicklung der Stellenbereitstellung hängt von den konkreten Kooperationswünschen der Grundschulen im Schuljahr 1999/2000 ab.

Die Vergütung erfolgt wie für die übrigen Musikschullehrkräfte.