Erziehungshilfen für Familien

1. Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für Programme und Initiativen zur Familienbildung, verbunden mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung des Bundes, einzusetzen.

2. Der Senat wird aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Bildungs- und Beratungsangebote für Familien zu machen und zu überprüfen, ob diese in Bezug auf die erweiterte Aufgabenstellung bedarfsgerecht sind.

3. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2001 zu prüfen, ob die Einführung eines Gutscheinsystems - das mit dem bestehenden System der Elternbriefe verknüpft werden könnte - ein geeignetes Instrument ist, einen Anreiz für Eltern für eine breitere Nutzung von Bildungs- und Beratungsangeboten zu schaffen, und mit welchen Kosten ein solches Zuschusssystem verbunden wäre.

Der Senat legt in der Anlage den Bericht Erziehungshilfen für Familien mit der Bitte um Kenntnisnahme vor.

1. Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für Programme und Initiativen zur Familienbildung, verbunden mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung des Bundes, einzusetzen.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Familienbildung vertreten. Hier werden unter anderem auch Programme und Initiativen des Bundes zum Thema Familienbildung vorgestellt und beraten. Insofern ist das Ressort über aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene informiert. Wenn vom Ressort festgestellt wird, dass ein Programm bzw. eine Initiative - auch für das Land - von fachlichem Interesse ist, wird es sich hierfür auf Bundesebene einsetzen.

2. Der Senat wird aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Bildungs- und Beratungsangebote für Familien zu machen und zu überprüfen, ob diese in Bezug auf die erweiterte Aufgabenstellung bedarfsgerecht sind.

Bremen hält im Bereich der Bildungsträger im Rahmen der Erziehungshilfe sowie im Bereich Gesundheit bereits ein differenziertes Angebot an Bildungsangeboten vor. Bisher wurden diese Angebote jedoch weder gesamtstädtisch dokumentiert noch inhaltlich, methodisch oder in der Adressatenausrichtung aufeinander bezogen angelegt.

Dies erschwert sowohl den Adressatengruppen als auch den in verschiedenen Aufgabenfeldern der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe tätigen professionellen Diensten eine situationsgerechte, effektive Zugangssteuerung und auch eine sinnvoll aufeinander abgestimmte Entwicklungsplanung.

Es ist zurzeit nicht sichergestellt, dass Adressatengruppen, die über reine Bildungsveranstaltungen hinaus weitergehende Hilfen benötigen, systematisch und zielgerichtet an für sie geeignete Fachdienste weitervermittelt werden, da den verschiedenen Anbietern von Bildungsangeboten in der Regel dieser weiterführende Zugang fehlt.

Es gilt daher, eine tragfähige und dauerhafte Lösung zu finden, diese Angebote zusammenzuführen und nachfragegerecht an den Stellen auszubauen, an denen für die verschiedenen Zielgruppen in gemeinsamer Aufbauarbeit neue methodische Zugangswege im Rahmen der präventiven Arbeit entwickelt und Familien dafür gewonnen werden sollen.

Dies lässt sich - auch unter finanziellen Aspekten - nur unter enger Bündelung, Vernetzung und Schwerpunktbildung aller vorhandener Angebote in Verbindung mit einem niedrigschwellig organisierten Zugang, einer hohen Durchlässigkeit zu den verschiedenen professionellen Hilfesystemen im Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung und durch eine bürgerfreundliche Organisationsform erreichen.

Zur organisatorischen Bündelung der Familienbildungsträger wurde Anfang des Jahres vom Ressort (zunächst) auf Ebene der Stadtgemeinde Bremen ein Arbeitskreis Familienbildung gegründet.

Dieser Arbeitskreis hat erstmals zum zweiten Halbjahr dieses Jahres eine Broschüre herausgegeben, in der sämtliche Familienbildungsangebote der beteiligten Bildungsträger (zurzeit Evangelisches Bildungswerk, Bildungswerk der Katholiken, Volkshochschule, Kinderschutzzentrum, Häuser der Familie) thematisch gegliedert wurden.

3. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2001 zu prüfen, ob die Einführung eines Gutscheinsystems - das mit dem bestehenden System der Elternbriefe verknüpft werden könnte - ein geeignetes Instrument ist, einen Anreiz für Eltern für eine breitere Nutzung von Bildungs- und Beratungsangeboten zu schaffen, und mit welchen Kosten ein solches Zuschusssystem verbunden wäre.

Einleitung Angesichts der inneren Entwicklungsprozesse der Familien als Gesamtheit und der einzelnen Familienmitglieder und angesichts der permanenten Veränderungen der gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse stehen die Familien vor immer neuen Lernprozessen. Hier bietet die Familienbildung Unterstützung und steht in engem Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz und Gewaltprävention (siehe hierzu Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, Drs. 15/640).

In Erziehungsfragen finden gesellschaftliche Paradigmenwechsel statt. Ein Beispiel hierfür ist das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Der Problemhintergrund des Gesetzes ist, dass die Anwendung von Gewalt innerhalb von Familien in Deutschland leider noch immer weit verbreitet ist und durch Untersuchungen belegt wird, dass Opfer elterlicher Gewalt später selbst vermehrt Gewalt anwenden.

Der Staat erklärt mit dem Gesetz nunmehr die Anwendung elterlicher Gewalt für unzulässig und verpflichtet die Jugendhilfeträger konsequenterweise, die Eltern mit diesem Verbot nicht allein zu lassen, sondern ihnen Wege aufzuzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

Auf diese gesetzliche Verpflichtung stützt sich der Gedanke des Bildungsgutscheins. Eltern sollen durch ein Prämiensystem motiviert werden, sich mit Elternbildungsangeboten zur Unterstützung der familiären Erziehung vertraut zu machen. Dabei ist ihnen mit dem Ziel, mögliche Schwellenängste gegenüber Familienbildungsangeboten abzubauen, zu vermitteln, dass Erziehungsprobleme zur normalen Entwicklung gehören und die Annahme von Beratung kein Stigma beinhaltet.

Strukturkonzept zur Familienbildung

In der fachlichen Diskussion über Familienbildung stellt sich bundesweit die Frage, wie solche Familien erreicht werden können, die bereits mit dem Risiko chronischer Überforderung leben und die institutionellen Familienbildungsangebote nicht oder wenig nutzen.

Die Angebote der institutionellen Familienbildungsträger sind relativ hochschwellig angesiedelt. Von ca. 60.000 Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 15 Jahren im Lande Bremen nutzen zurzeit lediglich bis zu 2000 Familien die Möglichkeit der institutionellen Familienbildung. Diese Situation spiegelt sich bundesweit wider.

Fachlich findet im Bereich der Familienbildung derzeitig ein Umdenken von der Komm- zur Geh-Struktur statt. Das heißt, die Familien kommen nicht zum Bildungsangebot, sondern das Bildungsangebot kommt zu den Familien, z. B. in Form von kleinräumigen Familientrainingsprogrammen.

Die institutionellen Bildungsträger haben in Bremen damit begonnen, mit Einrichtungen im Stadtteil zu kooperieren und dort Familienbildungsveranstaltungen durchzuführen. Einige Familientrainingsprogramme werden auch bereits eingeführt, wie z. B. HIPPY (Home Instruction Programm for Preschool Youngsters für Ausländer- und Aussiedlerfamilien), Opstapje (Frühförderprogramm für Familien mit 2- bis 4-jährigen Kindern) oder das Mütterbildungsprogramm für Migrantinnen. Ein Ziel von Familienbildung ist, zu den institutionellen Angeboten Alternativen, insbesondere für sozial benachteiligte Familien/Risikofamilien zu schaffen, die sozialraumnah angebunden sind.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales entwickelt gegenwärtig ein Strukturkonzept zur Familienbildung. Ziele dieses Konzeptes sind u. a.:

- eine stärkere, bereichsübergreifende Bündelung der vorhandenen Bildungsangebote verbunden mit einem qualifizierten Leitsystem für Familien und Fachkräfte (siehe hierzu auch Bericht zu Frage 1),

- bedarfsgerechte Angebotsplanung.