Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen und Altlastenkataster

Nach aktuellen Presseberichten wurden auf dem Spielplatz Willersweg auf Anweisung des Gartenbauamtes Nord wahrscheinlich kontaminierte Eisenbahnschwellen vergraben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 1999.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen. Über den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ist vom Amtsgericht Hamburg noch nicht entschieden worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche Regelungen gibt es für die Behörden und die zuständigen Ämter der Bezirke für den Umgang mit Abfällen generell und für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Besonderen?

Die Behörden und die zuständigen Ämter der Bezirke unterliegen wie die privaten Abfallerzeuger den umfangreichen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit den zugehörigen Verordnungen sowie den landesrechtlichen Regelungen.

Zur Information und als Vollzugshilfe wird von der zuständigen Behörde unter anderem das Merkblatt Abfallentsorgung bei Hochbau-, Tiefbau- sowie Garten- und Landschaftsbauarbeiten im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht und laufend aktualisiert (siehe Anlage).

Mit Teeröl imprägnierte Eisenbahnschwellen werden seit den achtziger Jahren von den öffentlichen Spielplätzen in Hamburg entfernt. Verwendet werden dürfen nur noch Gartenbauschwellen mit Imprägnierung im Kesseldruckverfahren nach DIN 68000.

2. Ist dem Senat bekannt, woher die oben genannten Eisenbahnschwellen stammten und wer entsorgungspflichtig war (bzw. ist)? Wenn ja, bitte detaillierte Darstellung.

Die genannten Eisenbahnschwellen waren in den siebziger Jahren als Einfassung für die Sandkiste auf dem Spielplatz Willersweg eingebaut worden. Bei der Umgestaltung des Spielplatzes im Jahre 1996 wurden die Schwellen ­ ummantelt in einem 50 cm dicken bindigen Boden ­ in ca. 3 bis 4 m Tiefe als Fundament für einen Erdhügel wieder verbaut.

Nach Einschätzung des zuständigen Bezirksamtes bestand eine Entsorgungspflicht zum damaligen Zeitpunkt nicht, da die Bohlen schon seit über 15 Jahren unbehandelt waren und durch die Eingrabung und Versiegelung kein direkter Hautkontakt zu spielenden Kindern möglich war bzw. ist.

3. Sind dem Senat andere Fälle, in denen Bezirke bzw. Gartenbauämter über besonders überwachungsbedürftige Abfälle verfügten oder verfügen, diese lagern oder lagerten, bekannt?

Wenn ja, wie werden/wurden diese Abfälle entsorgt?

In der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte in einer Umfrage bei den Bezirksämtern ermittelt werden: Alte Eisenbahnschwellen sind vor ca. neun Jahren auf dem Spielplatz Dillstraße/Rutschbahn im Bezirk Eimsbüttel vorgefunden und umweltgerecht entsorgt worden. Im Bezirk Bergedorf werden ausgebaute belastete Eisenbahnschwellen seit ca. zehn Jahren über zugelassene Entsorgungsfirmen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Weitere vergleichbare Fälle sind derzeit nicht bekannt.

Im Übrigen werden die in unterschiedlicher Häufigkeit anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle in den Bezirken den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen entsprechend entsorgt.

4. Wie ist der Stand des Untersuchungsprogramms zu Altlasten auf öffentlichem Grund (Altlastenkataster) und insbesondere auf Spielplätzen?

5. Sind alle öffentlichen Spielplätze erfasst und gibt das Kataster Anlass zu der Vermutung, dass sich weitere ähnlich gelagerte Altlastenfälle auf Spielplätzen befinden? Wenn ja, welche?

Mit Stand vom 1. Juli 2002 befanden sich von den insgesamt 2169 altlastverdächtigen Flächen 1024

Flächen vollständig oder zum Teil auf öffentlichem Grund. Von diesen 1024 Flächen besteht bei der derzeitigen Nutzung bzw. aufgrund von Teildekontaminations-, Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen für 614 Flächen kein Handlungsbedarf. Bei 410 Flächen besteht Handlungsbedarf bzw. wird dieser geprüft. Bei 143 dieser Flächen ist der Anteil von öffentlichem Grund gering (z.B. Deich oder Straße schneidet die Verdachtsfläche an). Die verbleibenden 267 Flächen befinden sich überwiegend in der Bearbeitung, die bis 2010 abgeschlossen werden soll.

In diesem Rahmen wurden auch alle öffentlichen Kinderspielplätze auf Altlastverdachtsflächen erfasst und überprüft. Dieses Teil-Arbeitsprogramm ist abgeschlossen. Aufgrund der Überprüfung wurden Oberbodenuntersuchungen auf 17 Kinderspielplätzen durchgeführt. Ein Kinderspielplatz wurde saniert, bei sieben Kinderspielplätzen wurden Sicherungsmaßnahmen bzw. Umgestaltungsmaßnahmen erforderlich.

6. War die Spielplatzfläche am Willersweg als Altlast oder altlastenverdächtig erfasst?

Nein; ein Verdacht auf eine Altlast besteht nicht.

Anlage

Anlage zur Antwort des Senats noch Anlage zur Antwort des Senats