Gesamtschule

Rechtskundeunterricht an Hamburger Schulen

Die Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) sieht für alle Schulformen keinen Rechtskundeunterricht vor. Für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen) liegt hingegen gemäß Drucksache 16/72 ein Lehrplan für Rechtskunde aus dem Jahr 1983 vor. Es ist jedoch nicht zu ersehen, in welchem Umfang und in welcher Ausgestaltung dieses Fach an den Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet wird.

Ich frage den Senat:

1. An wie vielen und welchen Gymnasien und Gesamtschulen wurde in welchem Stundenumfang Rechtskundeunterricht in dem Zeitraum von 1995 bis 2002 innerhalb des jeweiligen Schuljahres erteilt?

Siehe Anlagen 1 bis 16, in denen die Zahl der Kurse jeweils für das erste und dritte Halbjahr der zweijährigen Studienstufe schulbezogen aufgelistet ist.

2. Nach welchen organisatorischen Kriterien wird an den einzelnen Gymnasien und Gesamtschulen dieses Fach angeboten?

Wenn sich eine Schule erstmalig zur Einrichtung eines Rechtskundekurses im Rahmen des Wahlpflichtbereichs der Oberstufe im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld entschließt, beantragt sie diese bei der zuständigen Schulaufsicht. Schulaufsicht und Schulleitung klären dann gemeinsam die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen. Danach wird die Einrichtung durch die Schulaufsicht genehmigt.

3. An wie vielen und welchen Gymnasien und Gesamtschulen konnte trotz einer bestehenden Nachfrage seitens der Schüler/innen aus welchen Gründen kein Rechtskundeunterricht erteilt werden?

Der zuständigen Behörde sind keine Fälle bekannt, in denen eine ausreichende Nachfrage nach einem Rechtskundekurs nicht zur Einrichtung des Kurses oder bei erstmaliger Nachfrage nicht zur Antragstellung geführt hätten.

4. Wie viele Lehrkräfte sind an den jeweiligen Hamburger Gymnasien und Gesamtschulen insgesamt fachlich befähigt, Rechtskundeunterricht erteilen zu können?

Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. Eine Erhebung der gewünschten Daten war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar.

5. Werden an den Gymnasien und Gesamtschulen freiwillige Rechtskunde-AGs angeboten und, wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form?

Der zuständigen Behörde ist bekannt, dass in der Mittel- und Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Daten über Umfang und Form liegen nicht vor und konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden.