Stresemannstraße

Der Bau- und Verkehrsausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat sich am 23. April im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit der Verkehrssituation in der Stresemannstraße befasst. Dabei stand die zu erwartende Auswirkung der Öffnung der Stresemannstraße für den vierspurigen Autoverkehr im Mittelpunkt. Eine abschließende Auswertung der Anhörung im Ausschuss steht noch aus.

Bis heute ist unklar, auf welche empirischen Daten, Untersuchungen oder wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse der Senat seine Entscheidungen zur Veränderung der Situation in der Stresemannstraße stützt. Gerade über die Auswirkungen der vierspurigen Befahrbarkeit der Stresemannstraße zwischen Lerchenstraße und Alsenstraße gibt es bisher unzureichende Erkenntnisse. Daher stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse dem Senat zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen über die Entwicklung der Verkehrssituation in der Stresemannstraße und die Auswirkungen auf das Wohnumfeld.

Wir fragen den Senat:

I. Autoverkehr, allgemein I.1. Wie viele Autos fahren derzeit täglich (werktags) durch die Stresemannstraße?

Die Stresemannstraße ist in ihren einzelnen Abschnitten unterschiedlich belastet.

I. 1. a) Wie viele fahren dabei durch den Abschnitt zwischen Lerchenstraße und Alsenstraße?

Nach Freigabe der Busspur Mitte Februar 2002 wurden auf dem Querschnitt der Stresemannstraße östlich Max-Brauer-Allee Ende Juni 2002 rund 32000 Kfz/24h gezählt.

I.1. b) Wie viele fahren durch den Abschnitt zwischen Holstenstraße und Kaltenkircher Platz?

Es liegen keine aktuellen Zählwerte vor.

I.1. c) Wie viele fahren durch den Abschnitt westlich davon?

Der Durchschnittliche Tägliche Verkehr an Werktagen (DTVW) betrug für das Jahr 2000 an der Stresemannstraße westlich Neuer Pferdemarkt 27000 Kfz/24h und an der Stresemannstraße östlich Kohlentwiete 39000 Kfz/24h.

I.1. d) Wie groß sind die Veränderungen auf den jeweiligen o.g. Abschnitten im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Wiedereröffnung für den vierspurigen Autoverkehr?

Da vergleichende Zählungen nicht an den gleichen Querschnitten vorliegen, sind genaue Aussagen zu den Veränderungen nicht möglich. Tendenziell ist davon auszugehen, dass in der erst kurzen Umgewöhnungsphase bisher ein Zuwachs in der Größenordnung von knapp 20 Prozent liegt. I.2. Welche Auswirkungen hat die vierspurige Befahrbarkeit der Stresemannstraße zwischen Lerchenstraße und Alsenstraße bisher auf den Autoverkehr in anderen Straßen in der Umgebung gehabt? Wie sind die genauen Daten (vorher, nachher, Veränderungen) für die einzelnen Straßen?

Hierzu liegen keine Verkehrszählungen vor.

I.3. Sind im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung des vierspurigen Verkehrs in der Stresemannstraße die Ampelschaltungen in der Stresemannstraße, insbesondere an den Kreuzungen

a) Stresemannstraße/Max-Brauer-Allee,

b) Stresemannstraße/Alsenstraße,

c) Stresemannstraße/Holstenstraße/Kieler Straße und

d) Stresemannstraße/Kaltenkircher Platz für den Autoverkehr geändert worden? Wenn ja, wo und in welcher Weise?

I.4. Sind im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung des vierspurigen Verkehrs in der Stresemannstraße die Ampelschaltungen in der Stresemannstraße, insbesondere an den Kreuzungen

a) Stresemannstraße/Max-Brauer-Allee,

b) Stresemannstraße/Alsenstraße,

c) Stresemannstraße/Holstenstraße/Kieler Straße und

d) Stresemannstraße/Kaltenkircher Platz für den Fußgängerverkehr geändert worden?

e) Sind insbesondere inzwischen die Grünphasen zur Überquerung der Stresemannstraße geändert worden? Wenn ja, wo und in welcher Weise?

Im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung der vierspurigen Verkehrsführung wurden weder für den Fahrverkehr noch für die Fußgänger Umschaltungen an den Signalanlagen vorgenommen bzw. Grünzeiten verändert.

I.5. Welche konkreten Erkenntnisse hat der Senat über Entwicklung der Fließgeschwindigkeit des Verkehrs in der Stresemannstraße

a) stadteinwärts,

b) stadtauswärts,

c) auf den einzelnen Teilabschnitten,

d) vor den einzelnen Kreuzungsknotenpunkten?

In der Stresemannstraße wurden am 10. Juni 2002 zwei stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen an folgenden Örtlichkeiten aufgestellt:

­ stadteinwärts: Stresemannstraße 150

­ stadtauswärts: Stresemannstraße 73.

Der jeweilige Durchschnitt aller im Zeitraum vom 10. Juni bis 8. Juli 2002 gemessenen Fahrgeschwindigkeiten an diesen Standorten lag

­ stadteinwärts tagsüber (6 bis 18 Uhr) bei 36,5 km/h; nachts (18 bis 6 Uhr) bei 37,6 km/h

­ stadtauswärts tagsüber (6 bis 18 Uhr) bei 34,1 km/h; nachts (18 bis 6 Uhr) bei 35,9 km/h.

II. Lkw-Verkehr II.1. Wie wird derzeit überprüft, ob und wie weit sich Lkw-Fahrer an das Verbot halten, die jeweils rechte Fahrspur zu benutzen?

Die Einhaltung des Rechtsfahrverbots für Lkw wird unter Berücksichtigung der Überwachungsprioritäten kontrolliert.

II.2. Wie groß ist nach Erkenntnissen des Senats der Prozentsatz an Lkw-Fahrern, die sich nicht an die o.g. Benutzungsregelung halten?

II.3. Wie viele Lkws sind seit der Einführung der neuen Regel wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift erfasst worden? Wie viele Lkw-Fahrer wurden wegen Nichtbeachtung dieses Verbots belangt?

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.

III. Busverkehr III.1. Welche Auswirkungen hat bisher die Abschaffung der Busspuren in beiden Richtungen auf den Busverkehr des HVV, insbesondere auf die Fahrzeiten und die Pausenzeiten der Fahrer? (Bitte genaue Angaben.)

III.2. Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Busspuren in beiden Richtungen auf die Betriebskosten des HVV auf den betroffenen Linien?

Auf der Grundlage der Auskünfte des Verkehrsunternehmens wird hierzu ausgeführt: Zum Sommerfahrplan 2002 wurde die durchschnittliche Fahrzeit der Busse in der Stresemannstraße zwischen Bornkampsweg im Westen und Feldstraße im Osten um jeweils rund zwei Minuten verlängert. Davon ist auch der Abschnitt, in dem bisher Bussonderspuren markiert waren, mit durchschnittlich rund einer Minute Zeitzuschlag enthalten. Weil die Umlaufplanung auf der Linie 3 schon vor Aufhebung der Bussonderspuren sehr eng bemessen war, setzt das Verkehrsunternehmen seit Beginn des Sommerfahrplans 2002 zwei zusätzliche Busse ein. Die daraus resultierende Erhöhung der Betriebskosten um ca. 285000 E jährlich ist daher überwiegend auf die Stabilisierung des Fahrplans und die Gewährleistung von Pausenzeiten für das Fahrpersonal zurückzuführen.

IV. Tempo 30

IV.1. Wie wird derzeit überprüft, ob und wie weit sich die Autos in der Stresemannstraße im Abschnitt zwischen Lerchenstraße und Alsenstraße an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten?

IV.2. Ist damit die abschließend gewünschte Art der Geschwindigkeitskontrolle erreicht oder gibt es Pläne für eine Veränderung und, wenn ja, was soll geändert werden?

Im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 3. Juli 2002 wurden in der Stresemannstraße an wechselnden Stellen sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts mobile Geschwindigkeitskontrollen von den Verkehrsstaffeln der Polizeidirektionen Mitte und West durchgeführt.

Am 4. Juli 2002 wurden zwei stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) für repressive Messungen an den Standorten Stresemannstraße 72 (stadteinwärts) und Stresemannstraße, Höhe Sommerhuder Straße (stadtauswärts) in Betrieb genommen. Hierüber hat die Polizei die Öffentlichkeit informiert. Weitere Einrichtungen sind zurzeit nicht geplant.

IV.3. Welche Kosten entstanden bzw. entstehen durch diese Kontrollanlagen?

Die Investitionskosten für den Bau der beiden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einschließlich Mess- und Fotoeinrichtungen mit vorgeschalteten Geschwindigkeitsmessanlagen mit Display betragen ca. 125000 E plus ca. 20000 E für Filmkassetten, eine endgültige Abrechnung ist noch nicht erfolgt.

Ferner fallen noch die laufenden Betriebskosten für Wartung, Filmmaterialien usw. in Höhe von ca. 5600 E p.a. an.

IV.4. Welche Ergebnisse haben die Geschwindigkeitsmessungen in den verschiedenen Abschnitten der Stresemannstraße zu welchem Zeitpunkt ergeben? Wie ist die Durchschnittsgeschwindigkeit auf den jeweiligen Abschnitten der Stresemannstraße

a) tags und nachts?

b) stadteinwärts und stadtauswärts?

IV.5. Wie hoch ist die Anzahl der Überschreitungen auf den einzelnen Abschnitten jeweils stadteinwärts und stadtauswärts?

a) Welche Geschwindigkeiten wurden bei Überschreitungen gemessen?

b) Wie groß ist der prozentuale Anteil der Überschreitungen am Gesamtaufkommen auf den einzelnen Abschnitten jeweils stadtein- und stadtauswärts?

Der Grenzwert ist auf 39 km/h eingestellt.

Zur Durchschnittsgeschwindigkeit siehe Antwort zu I.5.

Mit Inbetriebnahme der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen am 4. Juli 2002 wurden die mobilen Messungen eingestellt. Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen liegen frühestens Anfang August vor, da die Filme erst entwickelt und ausgewertet werden müssen.

IV.6. Wie viele Bußgeldbescheide oder andere Sanktionen sind gegen Autofahrer seit der Wiedereinrichtung des vierspurigen Verkehrs in der Stresemannstraße zwischen Lerchenstraße und Alsenstraße wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Straßenabschnitt verhängt worden?

Statistiken im Sinne der Fragestellung sind nicht vorhanden.