Revierförsterei Alt-Erfrade in Schleswig-Holstein

Betreff: Revierförsterei Alt-Erfrade in Schleswig-Holstein. Hamburg besitzt in Schleswig-Holstein die Revierförsterei Alt-Erfrade. Der Rechnungshof hatte in seinem Bericht zum Jahr 2001 deren unrentable Bewirtschaftung bemängelt und den Verzicht auf die Revierförsterei zur Prüfung aufgegeben.

Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde dazu unter anderem erörtert, ob das fragliche Forstgebiet auch als Ausgleichsfläche vorgehalten werden könne, da ein Verkauf wenig einträglich sei wegen eines Überangebots an Waldflächen. Die damalige Umweltbehörde wurde gebeten, hinsichtlich der künftigen Nutzung der hamburgischen Fläche in Alt-Erfrade bis zum 30. Juni 2002 Stellung zu nehmen.

In der Zwischenzeit hat die Behörde für Wirtschaft für Forstbetriebe Verantwortung übernommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Behörde für Wirtschaft und Arbeit gebeten, in Abstimmung mit der Finanzbehörde bis zum 30. Juni 2002 über das Ergebnis der angekündigten Prüfung und der weiteren beabsichtigten Schritte hinsichtlich einer künftigen Nutzung der hamburgischen Flächen in Alt-Erfrade zu berichten.

Der entsprechende Bericht wurde dem Rechnungshof mit Schreiben vom 28. Juni 2002 geschickt und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Hatte die ehemalige Umweltbehörde eine Empfehlung für die künftige Nutzung gegeben und ist diese von der Wirtschaftsbehörde übernommen worden? Wenn nein, warum nicht?

Ja, vgl. hierzu den Jahresbericht des Rechnungshofes 2001, Tz. 422.

2. Wie wird das Gebiet der Revierförsterei Alt-Erfrade zurzeit genutzt und wie wird diese Nutzung begründet?

Die Flächen sind Wald im Sinne des Waldgesetzes Schleswig-Holstein und werden nach §1 Absatz 2 ordnungsgemäß und naturnah bewirtschaftet im Rahmen des Zertifikates durch den FSC (Forest Steward Councilship) mit einem Schwerpunkt in der Erzeugung von Weihnachtsbäumen und Schmuckgrün.

3. Welche Erträge bzw. Verluste haben sich aus der Nutzung in den letzten beiden Jahren ergeben?

Die Kosten und Erträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:

Das Ergebnis 2003 soll durch sozialverträglichen Stellenabbau und Steigerung der Erträge erbracht werden.

4. Vertritt der Senat weiterhin die Auffassung, dass 2003 keine Defizite mehr zu erwarten sind?

Ja.

5. Welche Ertragslage stellt sich für 2003 voraussichtlich dar und wie wird sie erwirtschaftet werden?

Siehe Antwort zu 3.

6. Hält der Senat das Gebiet weiterhin als Ausgleichsfläche für geeignet?

Ja.

7. Wenn ja, für welches Projekt ist es als Ausgleich bestimmt?

8. In welcher Form kann ein Ausgleich auf der Fläche dargestellt werden?

Eine Festlegung kann erst dann erfolgen, wenn zu einem Eingriffstatbestand ein entsprechender Ausgleich gesucht wird. Dies ist bisher nicht der Fall gewesen.

9. Will der Senat das Grundstück veräußern?

Derzeit ist eine andere Nutzung nicht vorgesehen.

10. Wenn ja, mit welchem Erlös ist zu rechnen?

Entfällt.

11. Für welche Nutzungen könnte das Grundstück insgesamt oder in Teilen auf den Markt gebracht werden?

Zu hypothetischen Fragen nimmt der Senat grundsätzlich keine Stellung.

12. Mit wem muss eine künftige Nutzung abgestimmt werden?

Mit den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein.

13. Welche andere künftige Nutzung sieht der Senat u.U. für die Liegenschaft als Ganzes oder in Teilen vor?

Siehe Antwort zu 9.

14. Wann und in welcher Form wird der Senat über die Nutzung der Bürgerschaft berichten?

Jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen.