Zuzahlung bei der Seniorenkarte des HVV in den Sperrzeiten

Betreff: Zuzahlung bei der Seniorenkarte des HVV in den Sperrzeiten

Für Senioren hält der HVV eine gegenüber dem normalen Fahrpreis erheblich günstigere so genannte Seniorenkarte vor. Die Seniorenkarte gilt ganztäglich außer in der morgendlichen Hauptverkehrszeit von 6 bis 9 Uhr.

Aber auch in dieser Zeit müssen Senioren vereinzelt nicht verschiebbare Termine (z.B. Arztbesuche bei Blutuntersuchungen) wahrnehmen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

­ zu prüfen, ob und mit welchen Mehr-/Mindereinnahmen zu rechnen wäre, wenn mit der Seniorenkarte unter Zuzahlung in Höhe des so genannten Schnellbuszuschlages auch in den Sperrzeiten gefahren werden könnte.

­ zu prüfen, inwieweit in den Sommerferien aufgrund des geringeren morgendlichen Fahrgastaufkommens ­ analog der Fahrradmitnahme ­ auf eine Sperrzeit verzichtet werden kann.