Sporthallenmanagement

Das Sporthallenmanagement durch den Landessportbund hat sich grundsätzlich bewährt, lässt sich aber für die Bedarfsplanung und Steuerung der Hallennutzung noch weiter verbessern. Es bedarf der Prüfung, ob das Modell um die Außensportanlagen zu erweitern ist.

Die Entgelte für Hallennutzungen müssen auf vollständiger Datenbasis nachvollziehbar festgelegt werden.

1 Vorteile der Kooperation und Verbesserungsmöglichkeiten

In der Stadt Bremen werden 190 Sporthallen und -räume der Schulen, des Sportamtes und einiger Vereine zentral verwaltet. Dieses Sporthallenmanagement hat der Landessportbund (LSB) im Jahr 2006 aufgrund einer Kooperationsvereinbarung u. a. mit dem Senator für Inneres und Sport und dem Senator für Bildung und Wissenschaft übernommen. Der LSB ist in allen Sporthallenfragen Ansprechpartner für die rund 300 Nutzer, insbesondere Sportvereine. In seine Homepage ist eine Datenbank eingebunden, die Informationen über freie Nutzungszeiten oder gesperrte Hallen bietet. Über den LSB können Nutzungszeiten gebucht werden. Er organisiert die Hallenvergabe für Wettkämpfe und zieht die Nutzungsentgelte (jährlich rund 350 T) ein, die er an das Sportamt bzw. die Schulen weiterleitet. Für den baulichen Zustand der Hallen, Neubau, Sanierung und Instandhaltung dagegen ist nicht der LSB, sondern der jeweilige Eigentümer zuständig.

Die Kooperation hat es dem Sportamt, dem Bildungsressort und dem LSB wie beabsichtigt ermöglicht,

· die ehrenamtliche Arbeit der Vereine zu unterstützen, weil sich Verwaltungsabläufe vereinfacht haben und es zentrale Ansprechstellen gibt,

· Nutzungsmöglichkeiten übersichtlich und leicht zugänglich in der internetbasierten Datenbank für alle Sportinteressierten darzustellen,

· die Sporthallen besser und gleichmäßiger auszulasten, indem ungenutzte Zeiten aufgespürt und zur Verfügung gestellt werden,