Verwaltungsausgaben

Die sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54) sind je Einzelplan einseitig deckungsfähig zugunsten der Titel XXXX.671.XX Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme des behördeninternen Telefonverkehrs.

3. Die Mittel für Grunderwerb (Obergruppe 82) eines Produktbereichs sind gegenseitig deckungsfähig.

4. Die in den Einzelplänen der Bezirksämter in den Deckungskreisen 05 und im Kapitel 1160 Senatsamt für Bezirksangelegenheiten veranschlagten sächlichen Verwaltungsausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

5. Die aus demselben Produktbereich eines Einzelplans einer Fachbehörde in den Einzelplan eines Bezirksamtes zufließenden Rahmenzuweisungen sind mit Einwilligung der Fachbehörde innerhalb der Hauptgruppen 5 und 6 sowie innerhalb der Hauptgruppen 7 und 8 bis zu 20 v. H. des Volumens gegenseitig deckungsfähig; § 29 Absatz 3 Nummer 1 bleibt unberührt.

6. Die in den Einzelplänen der Bezirksämter veranschlagten Mittel für Verwaltungsinvestitionen (Deckungskreis 02

Hochbau und Beschaffungen) sind gegenseitig deckungsfähig.

7. Die in den Titelgruppen 1140. Z 61

Betriebskonto der Abteilungen Dienst-/Tarifrecht, Service und Steuerung sowie Personalmanagement 1140. Z 64

Betriebskonto der Zentralen Personaldienste 1140. Z 65

Betriebskonto des Personalärztlichen Dienstes Nummer 2

Zur Stärkung der Haushaltsverantwortung und des Kostenbewusstseins sowie zum effizienteren Mitteleinsatz ist die einzelplanübergreifende Deckungsfähigkeit bei den Titeln XXXX.671.XX Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme des behördeninternen Telefonverkehrs als Korrektiv für die in der Einführungsphase bisher vorhandene Abrechnungsunsicherheit entfallen.

Um in Einzelfällen unterjährig erforderlich werdende Korrekturen entsprechend geänderter Mittelbedarfe zu ermöglichen, ist die einseitige Deckungsfähigkeit zugunsten dieser Titel erforderlich.

Nummer 3:

Bei Veranschlagung von Grunderwerbsmitteln sind der Abschluss der Verhandlungen und der genaue Preis eines Grundstücks häufig nicht vorherzusehen. Die Deckungsfähigkeit führt dazu, dass eine vorsorgliche Mittelveranschlagung und damit eine unnötige Bindung von Haushaltsmitteln unterbleiben kann.

Die Abgrenzung der Produktbereiche ist den Erläuterungen zum Haushaltsplan (Vorwort zum jeweiligen Einzelplan) zu entnehmen, die insoweit verbindlich sind.

Nummer 4:

Mit dieser Regelung soll die haushaltsmäßige Flexibilität erhalten bleiben, wie sie bis zur Neuordnung des bezirklichen Haushaltswesens mit dem Haushaltsplan 1998 galt. Die Erweiterung der Deckungsfähigkeit auf das Kapitel 1160 Senatsamt für Bezirksangelegenheiten ist vorgesehen, weil das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten zentrale Aufgaben und Serviceaufgaben für die gesamte Bezirksverwaltung wahrnimmt, die anteilig aus Mitteln der Bezirksämter finanziert werden. Diese Aufgaben sind bei der Veranschlagung nicht immer vorhersehbar.

Nummer 5:

Die Ermächtigung soll in begrenztem Umfange die Möglichkeit für Umsetzungen von Rahmenzuweisungen eröffnen, soweit es sich hierbei um sachlich in Zusammenhang stehende Bezirksaufgaben handelt. Dieses Kriterium wird dadurch erfüllt, dass sich die Regelung auf Rahmenzuweisungen aus demselben Produktbereich des Einzelplans einer Fachbehörde bezieht.

Die Abgrenzung der Produktbereiche ist den Erläuterungen zum Haushaltsplan (Vorwort zum jeweiligen Einzelplan) zu entnehmen, die insoweit verbindlich sind.

Nummer 6:

Die Regelung entspricht der bisherigen Ermächtigung für die bis zur Neuordnung des bezirklichen Haushaltswesens mit dem Haushaltsplan 1998 zusammengefasst veranschlagten Hochbauinvestitionen für Verwaltungszwecke; wegen der geringen Volumina sind auch die Beschaffungen für Verwaltungszwecke in die Regelung einbezogen worden.

Nummer 7:

Durch die Herausnahme der Ansätze des Kapitels 1140 aus dem Kontenrahmen für Sachausgaben und Zusammenführung der Mittel mit den übrigen Fachausgaben des Personalamtes in den neuen Titelgruppen 1140. Z 61 bis Z 68 ist für eine Übergangszeit die Deckungsfähigkeit zwischen den Titelgruppen erforderlich, damit Zuordnungsfehler und Ungenauigkeiten bei der Ansatzermittlung unterjährig berichtigt werden können.

Sach- und Fachausgaben des Amtes für Soziales und Rehabilitation veranschlagten Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Nummer 8:

Mit der Übernahme der bisher im Kontenrahmen für Sachausgaben des Einzelplans 2 bzw. Einzelplans 4 veranschlagten Ausgaben in Titelgruppen des Einzelplans 2 ist die für diese Ausgaben bisher bestehende kapitelübergreifende Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 LHO entfallen. Für eine Übergangszeit ist die Deckungsfähigkeit zwischen den Titelgruppen erforderlich, damit Zuordnungsfehler und Ungenauigkeiten bei der Ansatzermittlung unterjährig berichtigt werden können.

Nummer 9:

Mit der Übernahme der bisher im Kontenrahmen für Sachausgaben des Einzelplans 3.1 veranschlagten Ausgaben in Titelgruppen ist die für diese Ausgaben bisher bestehende kapitelübergreifende Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 LHO entfallen. Für eine Übergangszeit ist die Deckungsfähigkeit zwischen den Titelgruppen erforderlich, damit Zuordnungsfehler und Ungenauigkeiten bei der Ansatzermittlung unterjährig berichtigt werden können.

Die Abgrenzung der Produktbereiche ist den Erläuterungen zum Haushaltsplan (Vorwort zum jeweiligen Einzelplan) zu entnehmen, die insoweit verbindlich sind.

Nummer 10 und 11

Die BSF und die Titelgruppen im Einzelplan 4 wurden neu strukturiert. Für eine Übergangszeit ist die Deckungsfähigkeit zwischen den Titelgruppen erforderlich, damit Zuordnungsfehler und Ungenauigkeiten in der Ansatzermittlung unterjährig berichtigt werden können.

11. Die in den Titelgruppen 8620. Z 61

Sach- und Fachausgaben im öffentlichen Gesundheitswesen 8670. Z 61

Sach- und Fachausgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und Veterinärwesens veranschlagten Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

12. Die Titel 3330.531.01 und 3330.684.03 sind einseitig deckungsfähig zugunsten des Deckungskreises 33 Kindertagesbetreuung im Einzelplan 3.1.

13. Die im Kontenrahmen für Dienstbezüge (KRD) des Einzelplanes 3.3 veranschlagten Personalausgaben sind mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde mit den anteiligen Personalausgaben in den Titeln 3800.682.02, 3800.682.03, 3800.682.04, 3800.682.05, 3800.682.06, 3800.682.07, 3800.682.08 und 3800.682. deckungsfähig.

14. Die Titel 8650.682.01 Zuweisung Hamburgs für Betriebskosten des Bernhard-Nocht-Instituts und 7200.685.

Zuschuss an die Stiftung Deutsches Überseeinstitut sind einseitig deckungsfähig zugunsten des Titels 3410.685.34 Zuweisung an die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Deutsche Forschungsgemeinschaft (Artikel 91 b GG).

Artikel 4:

Übertragung von Mitteln

1. Bei Zentraltiteln können Mittel nach Maßgabe des Haushaltsvermerks auf vorhandene oder neu einzurichtende Titel der sachlich zuständigen Kapitel übertragen werden.

Die übertragenen Mittel können, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, auf die ursprünglichen Titel zurückübertragen werden; das gilt in gleicher Weise für übertragene Haushaltsreste.

Soweit Mittelübertragungen von Zentraltiteln durch Einsparungen bei anderen Titeln zu decken sind, ist das Soll bei diesen Titeln durch entsprechende Sollübertragungen auf den Titel, bei dem eine globale Minderausgabe zur Deckung des Ansatzes beim Zentraltitel veranschlagt wurde, zu reduzieren.

Nummer 12

Der Deckungskreis 33 im Einzelplan 3.1 enthält die gesetzlichen Leistungen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung, während die diesem Bereich zuzuordnenden Budgettitel außerhalb des Deckungskreises gegenseitig deckungsfähig sind.

Um die Möglichkeit zu erhalten, diese Mittel im Laufe des Jahres an veränderte Bedarfe anpassen zu können, soll durch eine Regelung im Haushaltsbeschluss eine einseitige Deckungsfähigkeit zugunsten des Deckungskreises 33 begründet werden.

Nummer 13

Bei Errichtung der sieben öffentlich-rechtlichen Museumsstiftungen sind die auf die Museen entfallenden KRD-Mittel auf die neu eingerichteten Zuwendungstitel verteilt worden.

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit ist weiterhin erforderlich, um in Einzelfällen unterjährig erforderlich werdende Korrekturen entsprechend geänderter Mittelbedarfe zu ermöglichen.

Nummer 14

Bis zum Jahr 2003 sollen bundeseinheitlich 2,5 v. H. der Ausgaben (ohne Bauinvestitionen) aus der institutionellen Förderung der Blauen Liste-Institute zur Förderung zusätzlicher Forschungsprojekte der DFG eingesetzt werden. Die Blaue Liste ­ Institute können sich um diese Forschungsmittel bei der DFG erneut bewerben. Die einzelplanübergreifende Deckungsfähigkeit mit dem entsprechenden Titel des Einzelplanes 3.2 ist zur Abwicklung erforderlich.

Zu Artikel 4:

(Übertragung von Mitteln) Nummer 1

Als Zentraltitel werden z. B. Titel für folgende Zwecke angesehen:

­ Unterbringung und Eingliederung von Zuwanderinnen und Zuwanderern

­ Schadstoffbeseitigung

­ Reduzierung des Heizenergie-, Strom- und Wasserverbrauches der öffentlichen Einrichtungen

­ Sonderprogramme zur verstärkten Unterbringung von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst

­ Mehrbedarfe für Landesbetriebe, Zuwendungsempfänger u. a. auf Grund von Tarif- und Besoldungserhöhungen

­ Rückstellung für Mehraufwendungen.

Die Einsparungen zur Deckung der Mittelübertragungen aus den Zentraltiteln 9890.791.01 und 971.04 sollen künftig nicht mehr durch Minderausgaben nachgewiesen, sondern durch sogenannte negative Sollübertragungen auf den Titel 9890.791.02 bzw. 972.04 sichergestellt werden.